Wohnen in Cuxhaven
Für alle, die Meer wollen
Die landschaftliche Vielfalt und das gesundheitsfördernde Seeklima verleihen Deutschlands größtem Nordseeheilbad eine besondere Attraktivität. Dies, und die zukunftsfähige Wirtschaftsentwicklung, macht Cuxhaven zu einem Standort mit einer hohen Wohn- und Lebensqualität!
Die Stadt Cuxhaven bietet Bau- und Gewerbegrundstücke, aber auch nicht mehr benötigte Häuser bzw. bebaute Grundstücke zum Verkauf an.
Baugebiete in Cuxhaven
Dort leben, wo andere Urlaub machen
Die Stadt Cuxhaven beabsichtigt, in jedem Jahr sogenannte „Restflächenverkäufe“ abzuwickeln. Zur Bereinigung des städtischen Vermögens von nicht mehr für öffentliche Zwecke benötigten Flächen verkauft die Stadt derartige Flurstücke oder Flurstücksteile an Anlieger zu Vorzugsbedingungen. Hierbei handelt es sich um kleinere Flächen, die z.B. zwischen Vorgarten und Straße liegen.
Bei Interesse besteht die Möglichkeit, einen formlosen Antrag an die Stadt zu stellen. Die Entbehrlichkeit der Flächen wird dann überprüft.
Wohnimmobilien oder bebaute Grundstücke stehen derzeit nicht zum Verkauf.
Die Stadt Cuxhaven ist Eigentümerin diverser Gewerbegrundstücke im Stadtgebiet Cuxhaven. Diese Grundstücke werden in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung Cuxhaven (www.afw-cuxhaven.de) interessierten Gewerbetreibenden angeboten und gemäß städtischer Richtlinien veräußert.
Das Angebot der städtischen Gewerbegrundstücke ist auf dem Immobilienportal des Landes Niedersachsen „komsis.de“ (www.komsis.de) dargestellt. Informationen zur Größe, Kaufpreis, Ansprechpartner usw. sind dort zu finden.
Übersicht der gültigen Bebauungspläne
Hier können Sie die Inhalte der aktuellen Bebauungspläne der Stadt Cuxhaven mit einem Klick auf einen der umrandeten Bereiche einsehen.
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Stadtplanung
Informationen zur Stadt- und Bauleitplanung

Städtebauliche Rahmenpläne
Soziale Stadt Cuxhaven-Süderwisch
Hier finden Sie die Planungsgrundlagen für die Erstellung des Rahmenplanes für das Sanierungsgebiet Süderwisch zum Download.
Bauleitplanverfahren der Stadt Cuxhaven
Hinweise
Bauleitplanverfahren der Stadt Cuxhaven
Im Verfahren befindliche Bauleitpläne
Einladung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
STADT CUXHAVEN
Der Oberbürgermeister
Bebauungsplan Nr. 223 „Östlich Mittelteil“
Einladung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Cuxhaven hat in seiner Sitzung am 23.März 2023 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 223 „Östlich Mittelteil“ aufzustellen.
Zum Vorentwurf des o.g. Bebauungsplanes soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.
Es ist vorgesehen, am Dienstag den 06.Juni 2023 um 18:00 Uhr im Rathaus, Rathausplatz 1, Besprechungszimmer VANNES (Eingang Rathausstraße, gegenüber dem Bürgerbüro), eine Informationsveranstaltung zu dem o.g. Bauleitplan durchzuführen. Der Öffentlichkeit werden über Ziele, Zwecke, Alternativlösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen Informationen gegeben. Außerdem besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung.
Im nachfolgenden Kartenausschnitt *) ist der Planbereich unterbrochen schwarz umrandet.

Santjer
*) Das LGLN / Katasteramt Otterndorf hat für den Abdruck die Benutzung eines Ausschnittes aus der AK 5, im Maßstab 1:5000 bzw. 1:10000, gestattet.
Öffentliche Auslegung des Planentwurfes
STADT CUXHAVEN
Der Oberbürgermeister
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18/1 „Süderwisch“ 2. Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Öffentliche Auslegung des Planentwurfes
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Cuxhaven hat in seiner Sitzung am 15.April 2021 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 18/1 „Süderwisch“ 2.Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen und den Entwurf mit der Begründung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Planungsanlass
Die Stadt Cuxhaven beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 18/1 „Süderwisch“ 2. Änderung die stadtteilbezogene Verkehrs- und Sozialinfrastruktur neu zu ordnen und zu verbessern.
Der südliche Randbereich der städtischen Liegenschaft Süderwischschule soll umgestaltet werden, um eine bessere verkehrliche Anbindung zum sich anschließenden Neubaugebiet zu schaffen. Der vorhandene Weg zw. dem Schulgelände und dem südlich angrenzenden Kirch- und Kindergartenbereich der Ev.-luth. Gnadenkirche soll als verlängerte Pommernstraße, die vor dem Neubaugebiet als Sackgasse inklusive Stellplatzanlage endet, umgebaut werden. Der Hol-und-Bring-Dienst bezüglich des neuen Kindergartens im Neubaugebiet soll damit erleichtert werden. Zudem soll im südlichen Bereich des heutigen Schulgeländes ein öffentlicher Spielplatz innerhalb eines neu anzulegenden Quartiersplatzes entstehen, um die Infrastrukturausstattung des Stadtteils zu verbessern.
Auf dem verbleibenden Schulgelände soll eine Multifunktionsanlage errichtet werden. Die Maßnahme dient als Ersatzmaßnahme für den bereits beseitigten, nicht mehr zeitgemäßen Bolzplatz am Ostrand des benachbarten Neubaugebietes. Für die neue Anlage bedarf es keiner Bebauungsplanung, da diese als schulische Anlage auf den schulischen Gemeinbedarfsflächen des Bebauungsplanes Nr. 18/1 „Süderwisch“ 1. Änderung verwirklicht werden soll. Der konkrete Standort der auch für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehenden Multifunktionsanlage soll im Zusammenhang mit einer Schulhofneugestaltung festgelegt werden.
Planbereichsbeschreibung
Das ca. 2.700 m² große Bebauungsplangebiet, davon ca. 1.100 m² öffentliche Grünfläche und ca. 1.600 m² Straßenverkehrsfläche inkl. Kfz-Stellplatz, liegt im Stadtteil Süderwisch, ca. 2 km vom Stadtzentrum entfernt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird begrenzt durch die Schulhofflächen der Süderwischschule im Norden, den Flächen der achtgeschossigen Wohnbebauung sowie den Flächen der Ev.-luth. Kirchengemeinde der Gnadenkirche im Süden. Die westliche Plangebietsgrenze bildet das Neubaugebiet mit dem einliegenden neuen Kindergarten, die östliche Plangebietsgrenze bildet die Kfz-Wendeanlage vor dem Schulgebäude der Süderwischschule.
Im nachfolgenden Kartenausschnitt*) ist der Planbereich unterbrochen schwarz umrandet.

Der Entwurf zum o.g. Bebauungsplan und die Entwurfsbegründung liegen in der Zeit vom 10.Mai 2023 bis 14.Juni 2023 im Rathaus, Plantafel im 1.OG neben Zimmer 1.04, während der Dienstzeiten öffentlich aus.
Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB durchgeführt.
Von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe der Arten von verfügbaren umweltbezogenen Informationen nach § 3 Abs.2 Satz 2 BauGB wird gemäß § 13 Abs.3 BauGB abgesehen.
Darüber hinaus sind die o.g. Unterlagen zu diesem Bauleitplan auch auf der Homepage der Stadt Cuxhaven ( www.cuxhaven.de/unser-service-fuer-sie/bauen-wohnen.html ) (hier) abrufbar.
Während der Auslegungsfrist können von Jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf bei der Abteilung 6.1 Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Rathausplatz 1 schriftlich oder zur Nie¬derschrift vorgebracht werden.
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§4a Absatz 6 Satz 1 BauGB).
Auskünfte erteilt die Abteilung 6.1 Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Zimmer 1.05 und 1.16.
Datenschutz:
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e DS-GVO i.V.m. § 3 BauGB und dem NDSG. Weitere Informationen und Angaben zu Ihren Rechten entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt. Sollten Sie Ihre Stellungnahme anonym abgeben, kann eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung leider nicht erfolgen.
Uwe Santjer
*) Das LGLN, Regionaldirektion Otterndorf, hat für den Abdruck die Benutzung eines Ausschnittes aus
der AK 5, im Maßstab 1:5000 bzw. 1:10000, gestattet.
Anlagen:
Einladung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
STADT CUXHAVEN
Der Oberbürgermeister
Bebauungsplan Nr. 18/1 „Süderwisch“ 2. Änderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
Einladung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Cuxhaven hat in seiner Sitzung am 15.April 2021 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 18/1 „Süderwisch“ 2.Änderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen.
Zum Vorentwurf des o.g. Bebauungsplanes soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.
Es ist vorgesehen, am Mittwoch den 12.April 2023 um 18:00 Uhr im Rathaus, Rathausplatz 1, Besprechungszimmer PENZANCE (Eingang Rathausstraße, gegenüber dem Bürgerbüro), eine Informationsveranstaltung zu dem o.g. Bauleitplan durchzuführen. Der Öffentlichkeit werden über Ziele, Zwecke, Alternativlösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen Informationen gegeben. Außerdem besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung.
Im nachfolgenden Kartenausschnitt *) ist der Planbereich unterbrochen schwarz umrandet.

Santjer
*) Das LGLN / Katasteramt Otterndorf hat für den Abdruck die Benutzung eines Ausschnittes aus
der AK 5, im Maßstab 1:5000 bzw. 1:10000, gestattet.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit während der Corona-Pandemie
STADT CUXHAVEN
Der Oberbürgermeister
Bebauungsplan Nr. 225 „Schlossparkquartier“
143. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Cuxhaven für den Bereich „Schlossparkquartier“
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit während der Corona-Pandemie
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Cuxhaven hat in seiner Sitzung am 08.Dezember 2022 für den Bebauungsplan Nr. 225 „Schlossparkquartier“ und die 143. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Cuxhaven für den Bereich „Schlossparkquartier“ Aufstellungsbeschlüsse gefasst.
Zu den Entwürfen der o.g. Planungen soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch durchgeführt werden.
Aufgrund der Corona-Pandemie wird diese Veranstaltung nicht, wie sonst üblich, im Rathaus stattfinden können!
Stattdessen werden die Unterlagen (Vorentwürfe und Entwurfsbegründungen) in der Zeit vom 24.01.2023 bis zum 07.02.2023 hier auf der Homepage der Stadt Cuxhaven unter
www.cuxhaven.de/unser-service-fuer-sie/bauen-wohnen.html
bereitgestellt.
Der Öffentlichkeit werden Informationen über den Planungsanlass, Ziele und Zwecke der Planungen gegeben. Außerdem besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung per E-Mail unter Ronny.Budach@cuxhaven.de bzw. telefonisch unter 04721-700 417.
Im nachfolgenden Kartenausschnitt *) ist der Planbereich unterbrochen schwarz umrandet.

Hinweis:
Der Planbereich ist für beide Bauleitpläne identisch!
Uwe Santjer
*) Das LGLN / Katasteramt Otterndorf hat für den Abdruck die Benutzung eines Ausschnittes aus
der AK 5, im Maßstab 1:5000 bzw. 1:10000, gestattet.
Anlagen:
STADT CUXHAVEN
Der Oberbürgermeister
Bebauungsplan Nr. 120 „Grimmershörnkaserne“
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit während der Corona-Pandemie
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Cuxhaven hat in seiner Sitzung am 17.November 2022 beschlossen, den Bebauungsplan Nr.120 „Grimmershörnkaserne“ als vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.
Zu der o.g. Planung soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch durchgeführt werden.
Aufgrund der Corona-Pandemie wird diese Veranstaltung nicht, wie sonst üblich, im Rathaus stattfinden können!
Stattdessen werden die Unterlagen (Bebauungskonzept, Wegenetz mit Anbindung an benachbarte Bereiche und Entwurfsbegründung) in der Zeit vom 18.01.2023 bis zum 01.02.2023 hier auf der Homepage der Stadt Cuxhaven unter
www.cuxhaven.de/unser-service-fuer-sie/bauen-wohnen.html
bereitgestellt.
Der Öffentlichkeit werden Informationen über den Planungsanlass, Ziele und Zwecke der Planungen gegeben. Außerdem besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung per E-Mail unter Joerg.Kunkel@cuxhaven.de bzw. telefonisch unter 04721-700 409.
Im nachfolgenden Kartenausschnitt *) ist der Planbereich unterbrochen schwarz umrandet.

Uwe Santjer
*) Das LGLN, Regionaldirektion Otterndorf, hat für den Abdruck die Benutzung eines Ausschnittes aus
der AK 5, im Maßstab 1:5000 bzw. 1:10000, gestattet.
Anlagen:
ERNEUTE öffentliche Auslegung des Planentwurfes
STADT CUXHAVEN
Der Oberbürgermeister
Aufstellung der 122. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Cuxhaven für den
Bereich „Bahnhof Cuxhaven“
ERNEUTE öffentliche Auslegung des Planentwurfes
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Cuxhaven hat in seiner Sitzung am 07.Juli 2022 beschlossen die o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Entwurfsbegründung erneut gemäß § 3 Absatz 2 und 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Planungsanlass und Zielsetzung
Durch die Modernisierung und den Umbau des Bahnhofumfeldes (Neugestaltung des Bahnhofvorplatzes, Errichtung von Zentralem Omnibusbahnhof (ZOB) und Park& Ride-Parkplatz) wird es erforderlich, für die aus der Eisenbahnnutzung entlassenen und durch die Stadt Cuxhaven von der Deutschen Bahn AG (DB) erworbenen Flächen die zweckmäßigen und für die weitere städtebauliche Entwicklung korrekten Ausweisungen zu treffen. Diese Flächen umfassen das Bahnhofsgebäude und dessen stadtzugewandten Vorplatz, den neuen ZOB mit Park & Ride-Parkplatz sowie eine weitere Gewerbefläche. Außerhalb des Geltungsbereiches der Flächennutzungsplanänderung verbleibt das Stellwerk Cuxhaven-Süd. Dieses wird lediglich durch eine Erschließungsstraße über den Änderungsbereich zu erreichen sein. Die zum Bahnhof gehörenden Erschließungsflächen sind als Verkehrsflächen mit den entsprechenden spezifischen Zweckbestimmungen darzustellen, während die neu gewonnene Baufläche als gewerbliche Baufläche nach § 1 Absatz 1 Nr. 3 Baunutzungsverordnung festgeschrieben werden soll.
Anlass der erneuten Auslegung
Die 122. Flächennutzungsplanänderung für den Bereich „Bahnhof Cuxhaven“ ist bereits öffentlich ausgelegt worden. An dieser Auslegung hat eine wesentliche Planänderung im Teilbereich 2 nicht teilgenommen; eine bisherige Straßenverkehrsfläche mit der Zweckbestimmung „Ruhender Verkehr“ wird teilweise in eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ geändert.
Planbereichsbeschreibung
Der Geltungsbereich für den Teilbereich 1 der 122. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Bahnhof Cuxhaven“ wird begrenzt
1. | im Nordosten durch die Straße Am Bahnhof und die Gleise der Hafenbahn südlich des ehemaligen Fischversandbahnhofs, |
2. | im Südosten durch die Flächen des Stellwerks Cuxhaven, |
3. | im Südwesten durch die Gleise der Deutsche Bahn AG und |
4. | im Westen durch die Konrad-Adenauer-Allee. |
Der Teilbereich 2 liegt zwischen den Gleisen der Deutsche Bahn AG, der Meyerstraße und dem Empfangsgebäude des Bahnhofs Cuxhaven.
Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor:
- Analyse und Bewertung der städtischen Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb des angemessenen Sicherheitsabstandes des Betriebsbereichs der Interhygiene GmbH
- RP SCHALLTECHNIK: Machbarkeitsstudie für das Planungsvorhaben Skateanlage am Bahnhofsgelände, Projekt-Nr. 19-064-01, Osnabrück, Stand 06.05.2019.
- RP SCHALLTECHNIK: Fachbeitrag Schallschutz, Verkehrs- und Gewerbelärm, Bebauungsplan Nr. 213 „Zwischen den Gleisen“, Projekt-Nr. 19-144-04, Osnabrück, Stand 09.11.2020.
- Dipl.-Ing. M Birkhoff + Partner: „Skatepark Cuxhaven – Erfassung und Bewertung der Biotoptypen und der Flora sowie Faunistische Potentialeinschätzung“, Stand: 11.10.2019
In den nachfolgenden Kartenausschnitten *) sind die Planbereiche unterbrochen schwarz umrandet.


Der Entwurf zur o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Entwurfsbegründung mit dem Umweltbericht liegen in der Zeit vom 04. Januar 2023 bis 18.Januar 2023 erneut im Rathaus, Plantafel im 1.OG gegenüber Zimmer 1.04, während der Dienstzeiten öffentlich aus.
Auf der Grundlage des § 4a Abs. 3 BauGB sind bei der erneuten Beteiligung Stellungnahmen nur zu den Darstellungen im TEILBEREICH 2 möglich. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme werden auf zwei Wochen verkürzt.
Darüber hinaus sind die o.g. Unterlagen zu diesem Bauleitplan auch hier, auf der Homepage der Stadt Cuxhaven
(www.cuxhaven.de/unser-service-fuer-sie/bauen-wohnen.html), abrufbar.
Während der Auslegungsfrist können von Jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf bei der Abteilung 6.1 Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Rathausplatz 1 schriftlich oder zur Nie¬derschrift vorgebracht werden.
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§4a Abs. 6 Satz 1 BauGB).
Auskünfte erteilt die Abteilung 6.1 Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Zimmer 1.04 und 1.16.
Datenschutz:
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DS-GVO i.V.m. § 3 BauGB und dem NDSG. Weitere Informationen und Angaben zu Ihren Rechten entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt. Sollten Sie Ihre Stellungnahme anonym abgeben, kann eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung leider nicht erfolgen.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Uwe Santjer
*) Das LGLN, Regionaldirektion Otterndorf hat für die Abdrucke die Benutzung von Ausschnitten aus
der AK 5, im Maßstab 1:5000 bzw. 1:10000, gestattet.
Öffentliche Auslegung des Planentwurfes
STADT CUXHAVEN
Der Oberbürgermeister
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 84 „Nördlich der Grodener Chaussee“ 3. Änderung und Erweiterung
Öffentliche Auslegung des Planentwurfes
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Cuxhaven hat in seiner Sitzung am 07.Juli 2022 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 84 „Nördlich der Grodener Chaussee“ 3.Änderung und Erweiterung aufzustellen. Darüber hinaus hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Cuxhaven in seiner Sitzung am 17.November 2022 beschlossen den Entwurf mit der Entwurfsbegründung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Planungsanlass
Im Gewerbegebiet an der Grodener Chaussee soll an dem Standort eines ehemaligen Autohauses ein Gartencenter mit großflächigem Einzelhandel errichtet werden. Hierzu ist die Umwandlung eines Gewerbegebietes in ein Sondergebiet erforderlich.
Planbereichsbeschreibung
Der Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 84 „Nördlich der Grodener Chaussee“ - 3. Änderung und Erweiterung wird begrenzt
1. im Norden durch die Südgrenze des bestehenden städtischen Bauhofs,
2. im Osten durch den Colonnenweg,
3. im Süden durch die Grodener Chaussee und
4. im Westen durch die Betriebszufahrt einer dortigen Spedition.
Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor:
- | Drachenfels, Olaf v. (2021): Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen. In: NLWKN: Naturschutz und Landschaftspflege in Niedersachsen, A/4. |
- | Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) (2017): Flächenverbrauch und Bodenversiegelung in Niedersachsen. Geoberichte 14. |
- | Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG): NIBIS Bodenkartenserver, abrufbar unter: https://nibis.lbeg.de/cardomap3/ [letzter Zugriff: 04.04.2022]. |
- | Mosimann, Thomas; Frey, Thorsten; Trute, Peter (1999): Schutzgut Klima/Luft in der Landschaftsplanung. In: Niedersächsisches Landesamt für Ökologie: Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen, 4/99. |
- | Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU): Umweltkarten Niedersachsen, abrufbar unter: https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/ [letzter Zugriff: 04.04.2022]. |
- | NWP Planungsgesellschaft mbH (2022): Faunistisches Gutachten. Artenschutzrechtliche Potenzialabschätzung. Grodener Chaussee, Stadt Cuxhaven. |
- | Stadt Cuxhaven (2013): Landschaftsrahmenplan |
Im nachfolgenden Kartenausschnitt*) ist der Planbereich unterbrochen schwarz umrandet.

Der Entwurf zum o.g. Bebauungsplan und die Entwurfsbegründung mit dem Umweltbericht liegen in der Zeit vom 14.Dezember 2022 bis 25.Januar 2023 im Rathaus, Plantafel im 1.OG neben Zimmer 1.04, während der Dienstzeiten öffentlich aus.
Darüber hinaus sind die o.g. Unterlagen zu diesem Bauleitplan auch hier auf der Homepage der Stadt Cuxhaven unter www.cuxhaven.de/unser-service-fuer-sie/bauen-wohnen.html ) abrufbar.
Während der Auslegungsfrist können von Jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf bei der Abteilung 6.1 Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Rathausplatz 1 schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§4a Absatz 6 Satz 1 BauGB).
Auskünfte erteilt die Abteilung 6.1 Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Zimmer 1.05 und 1.16.
Datenschutz:
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e DS-GVO i.V.m. § 3 BauGB und dem NDSG. Weitere Informationen und Angaben zu Ihren Rechten entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt. Sollten Sie Ihre Stellungnahme anonym abgeben, kann eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung leider nicht erfolgen.
Uwe Santjer
*) Das LGLN, Regionaldirektion Otterndorf, hat für den Abdruck die Benutzung eines Ausschnittes aus
der AK 5, im Maßstab 1:5000 bzw. 1:10000, gestattet.
Öffentliche Auslegung des Planentwurfes
STADT CUXHAVEN
Der Oberbürgermeister
Aufstellung der 141. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Cuxhaven für den Bereich „Westlich Colonnenweg“
Öffentliche Auslegung des Planentwurfes
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Cuxhaven hat in seiner Sitzung am 07.Juli 2022 beschlossen die o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes aufzustellen. Darüber hinaus hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Cuxhaven in seiner Sitzung am 17.November 2022 beschlossen den Entwurf mit der Entwurfsbegründung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Planungsanlass
Im Gewerbegebiet an der Grodener Chaussee soll an dem Standort eines ehemaligen Autohauses ein Gartencenter mit großflächigem Einzelhandel errichtet werden. Hierzu ist die Umwandlung eines Gewerbegebietes in ein Sondergebiet erforderlich.
Planbereichsbeschreibung
Der Geltungsbereich der 141. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Westlich Colonnenweg“ wird begrenzt
1. im Norden durch die Südgrenze des bestehenden städtischen Bauhofs,
2. im Osten durch den Colonnenweg,
3. im Süden durch die Grodener Chaussee und
4. im Westen durch die Betriebszufahrt einer dortigen Spedition.
Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor:
- | Drachenfels, Olaf v. (2021): Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen. In: NLWKN: Naturschutz und Landschaftspflege in Niedersachsen, A/4. |
- | Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) (2017): Flächenverbrauch und Bodenversiegelung in Niedersachsen. Geoberichte 14. |
- | Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG): NIBIS Bodenkartenserver, abrufbar unter: https://nibis.lbeg.de/cardomap3/ [letzter Zugriff: 04.04.2022]. |
- | Mosimann, Thomas; Frey, Thorsten; Trute, Peter (1999): Schutzgut Klima/Luft in der Landschaftsplanung. In: Niedersächsisches Landesamt für Ökologie: Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen, 4/99. |
- | Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU): Umweltkarten Niedersachsen, abrufbar unter: https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/ [letzter Zugriff: 04.04.2022]. |
- | NWP Planungsgesellschaft mbH (2022): Faunistisches Gutachten. Artenschutzrechtliche Potenzialabschätzung. Grodener Chaussee, Stadt Cuxhaven. |
- | Stadt Cuxhaven (2013): Landschaftsrahmenplan. |
Im nachfolgenden Kartenausschnitt*) ist der Planbereich unterbrochen schwarz umrandet.

Der Entwurf zur o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Entwurfsbegründung mit dem Umweltbericht liegen in der Zeit vom 14.Dezember 2022 bis 25.Januar 2023 im Rathaus, Plantafel im 1.OG gegenüber Zimmer 1.04, während der Dienstzeiten öffentlich aus.
Darüber hinaus sind die o.g. Unterlagen zu diesem Bauleitplan auch hier auf der Homepage der Stadt Cuxhaven
( www.cuxhaven.de/unser-service-fuer-sie/bauen-wohnen.html ) abrufbar.
Während der Auslegungsfrist können von Jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf bei der Abteilung 6.1 Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Rathausplatz 1 schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§4a Abs. 6 Satz 1 BauGB).
Auskünfte erteilt die Abteilung 6.1 Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Zimmer 1.04 und 1.16.
Datenschutz:
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DS-GVO i.V.m. § 3 BauGB und dem NDSG. Weitere Informationen und Angaben zu Ihren Rechten entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt. Sollten Sie Ihre Stellungnahme anonym abgeben, kann eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung leider nicht erfolgen.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Uwe Santjer
*) Das LGLN, Regionaldirektion Otterndorf hat für den Abdruck die Benutzung eines Ausschnittes aus
der AK 5, im Maßstab 1:5000 bzw. 1:10000, gestattet.
Stadt Cuxhaven
Der Oberbürgermeister
Inkrafttreten der Besonderen Vorkaufssatzung für Teilflächen der 90. Flächennutzungsplanänderung für den Bereich „Südlich der Baumrönne“
Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nr. 38 vom 17.November 2022, Seiten 264 und 265 ist die „Besondere Vorkaufssatzung für Teilflächen der 90. Flächennutzungsplanänderung für den Bereich „Südlich der Baumrönne“ in Kraft getreten.

Die Besondere Vorkaufssatzung kann in der Abteilung 6.1 - Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Rathausplatz 1, Zimmer 1.05 und 1.16, während der Dienststunden eingesehen werden.
Uwe Santjer
*) Das LGLN, Regionaldirektion Otterndorf hat für den Abdruck die Benutzung eines Ausschnittes aus
der AK 5, im Maßstab 1:5000 bzw. 1:10000, gestattet.
STADT CUXHAVEN
Der Oberbürgermeister
Aufstellung der 90. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Cuxhaven für den Bereich „Südlich der Baumrönne“
Öffentliche Auslegung des Planentwurfes
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Cuxhaven hat in seiner Sitzung am 26.September 2019 beschlossen die o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes aufzustellen. Darüber hinaus hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 14.Juli 2022 beschlossen den Entwurf mit der Entwurfsbegründung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Planungsanlass
Mit der 90. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Südlich der Baumrönne“ sollen die westlich der Ortslage Altenbruch und östlich der Ortslage Groden dargestellten gewerblichen Bauflächen südlich bis an die B73 erweitert werden, um letztlich baureife Flächen für die zurzeit dynamische hafenindustrielle Entwicklung bis unmittelbar an die Bahnstrecke Lehrte-Hamburg-Cuxhaven entwickeln (projektieren) zu können.
Weitere Ziele der Flächennutzungsplanung sind erforderliche Anpassungen an die Ziele der Raumordnung und die Beschleunigung von nachgeordneten Bebauungsplanverfahren. Mit der abgeschlossenen Flächennutzungsplanung können jeweils Parallelverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans entfallen. Zudem können Umweltbelange bereits mit der Flächennutzungsplanung weit-gehend abgearbeitet werden.
Planbereichsbeschreibung
Das ca. 174 ha große Planänderungsgebiet wird im Norden durch das Gewässer Baumrönne und die planeinbezogene Bahnstrecke Lehrte–Hamburg-Cuxhaven der Deutschen Bahn AG begrenzt. Die planeinbezogene B 73 bildet inkl. der planeinbezogenen Flächen des Klärwerks die westliche Plangebietsgrenze. Die planeinbezogene B 73 bildet ebenso die südliche Plangebietsgrenze. Die östliche Plangebietsgrenze bildet der Ortsrand des Siedlungsbereiches Altenbruch. Die ungefähre West-Ost-Ausdehnung des Plangebiets beträgt 1,8 km, die nordsüdliche Breite zwischen Bahntrasse und B 73 beträgt ca. 1 km.
Die im bestehenden Flächennutzungsplan dargestellten gewerblichen Bauflächen nördlich des Siedlungsbereiches Altenbruch werden im Gegensatz zum Aufstellungsbeschluss vom 26.September 2019 nicht mehr in die Änderung der 90. Flächennutzungsplanänderung einbezogen.
Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor:
. | Der Umweltbericht ist ein eigenständiger Bestandteil der Bebauungsplanung. Im Umweltbericht werden die Belange des Umweltschutzes entsprechend dem gegenwärtigen Planungsstand für die Abwägung aufbereitet. Die im Umweltbericht gemäß § 1 (6) Nr. 7 BauGB einzustellenden Umweltbelange beziehen sich im Wesentlichen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, das Wirkgefüge zwischen ihnen (Wechselbeziehungen), die biologische Vielfalt sowie auf den Menschen und Kultur- und Sachgüter. Es erfolgt u.a. eine Erfassung und eine umfassende Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen. |
. | Anhang zum Umweltbericht: Umweltauswirkungen in der Bau- und Betriebsphase und Biotoptypenkarte. |
. | Schalltechnisches Gutachten des Ingenieurbüros Bonk-Maire-Hoppmann, Oktober 2021. |
. | Entwässerungskonzept inklusive Hydraulische Vorbemessung des Ingenieurbüros Morgenroth & Landwehr, Juni 2018. |
. | Faunistisches Gutachten zur 90. Änderung des Flächennutzungsplans, Stadt Cuxhaven - Brutvögel, Gastvögel, Fledermäuse und Amphibien - der NWP Planungsgesellschaft mbH, August 2017. |
. | Der Landschaftsrahmenplan (LRP) der Stadt Cuxhaven (Stand April 2013) enthält eine umfassende Bestandsdarstellung, Bewertung und Konzeption zu Natur und Landschaft für das Stadtgebiet. Der LRP ist ein Fachgutachten des Naturschutzes und der Landschaftspflege. |
. | Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Niedersachsen mit Informationen zur landwirtschaftlichen Bodengüte. |
. | Stellungnahmen des Landkreises Cuxhaven und des Amtes für regionale Landesentwicklung Lüneburg hinsichtlich der Ziele der Raumordnung mit den plangebietseinliegenden Vorranggebieten „hafenorientierte wirtschaftliche Anlagen“ und „Hauptverkehrsstraße“. Die Stadt Cuxhaven hat aktuell beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - parallel zum Flächennutzungsplanverfahren - die Zulassung einer Abweichung von den Zielen des Landes-Raumordnungsprogramms (LROP) für die in Aufstellung befindliche 90. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Südlich der Baumrönne“ beantragt. Die Abweichung bezieht sich auf das in der Landesraumordnung verankerte Ziel einer bahnparallelen Hauptverkehrsstraße. |
Im nachfolgenden Kartenausschnitt *) ist der Planbereich unterbrochen schwarz umrandet.

Der Entwurf zur o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Entwurfsbegründung mit dem Umweltbericht liegen in der Zeit vom 30.November 2022 bis 11.Januar 2023 im Rathaus, Plantafel im 1.OG gegenüber Zimmer 1.04, während der Dienstzeiten öffentlich aus.
Darüber hinaus sind die o.g. Unterlagen zu diesem Bauleitplan auch hier abrufbar.
Während der Auslegungsfrist können von Jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf bei der Abteilung 6.1 Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Rathausplatz 1 schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§4a Abs. 6 Satz 1 BauGB).
Auskünfte erteilt die Abteilung 6.1 Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Zimmer 1.05 und 1.16.
Datenschutz:
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DS-GVO i.V.m. § 3 BauGB und dem NDSG. Weitere Informationen und Angaben zu Ihren Rechten entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt. Sollten Sie Ihre Stellungnahme anonym abgeben, kann eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung leider nicht erfolgen.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Uwe Santjer
*) Das LGLN, Regionaldirektion Otterndorf hat für den Abdruck die Benutzung eines Ausschnittes aus
der AK 5, im Maßstab 1:5000 bzw. 1:10000, gestattet.
7. Änderung - Öffentliche Auslegung des Planentwurfes
STADT CUXHAVEN
Der Oberbürgermeister
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34/1 „Cuxhavener Straße“ 7.Änderung
Öffentliche Auslegung des Planentwurfes
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Cuxhaven hat in seiner Sitzung am 14.Juli 2020 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 34/1 „Cuxhavener Straße“ 7.Änderung aufzustellen. Darüber hinaus hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Cuxhaven in seiner Sitzung am 01.September 2022 beschlossen den Entwurf mit der Entwurfsbegründung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Planungsanlass
Für die Bebauung auf der Südseite der Cuxhavener Straße im Stadtteil Duhnen soll die bisher nur durch die Festsetzung von Geschossigkeiten als bauliches Höchstmaß für Gebäude vorgenommene Gliederung zusätzlich durch absolute Höchstmaße in Metern festgelegt werden. Durch diese Planänderung soll die Möglichkeit, durch Planung von Nicht-Vollgeschossen eine Bauhöhe zu erreichen, die die vorhandene Bebauung erheblich überragt, verhindert werden.
Planbereichsbeschreibung
Der Planbereich wird wie folgt begrenzt:
1. | im Norden durch die Cuxhavener Straße, |
2. | im Osten durch den Poseidonweg, |
3. | im Süden durch die erste Bautiefe (nördlich der Jugendherberge am Schlensenweg auch zweite Bautiefe) entlang der Cuxhavener Straße und |
4. | im Westen durch die hintere Grundstücksgrenze der Bebauung an der Duhner Allee. |
Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor:
. | LANDESAMT FÜR BERGBAU, ENERGIE UND GEOLOGIE (LBEG) (2017): Flächenverbrauch und Bodenversiegelung in Niedersachsen. Geoberichte 14 |
. | LANDESAMT FÜR BERGBAU, ENERGIE UND GEOLOGIE (LBEG): NIBIS Bodenkartenserver, abrufbar unter: https://nibis.lbeg.de/cardomap3/. |
. | NIEDERSÄCHSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE, BAUEN UND KLIMASCHUTZ (MU): Umweltkarten Niedersachsen, abrufbar unter: https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/. |
Im nachfolgenden Kartenausschnitt*) ist der Planbereich unterbrochen schwarz umrandet.

Der Entwurf zum o.g. Bebauungsplan und die Entwurfsbegründung mit dem Umweltbericht liegen in der Zeit vom 12.Oktober 2022 bis 16.November 2022 im Rathaus, Plantafel im 1.OG neben Zimmer 1.04, während der Dienstzeiten öffentlich aus.
Darüber hinaus sind die o.g. Unterlagen zu diesem Bauleitplan auch hier abrufbar.
Während der Auslegungsfrist können von Jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf bei der Abteilung 6.1 Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Rathausplatz 1 schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§4a Absatz 6 Satz 1 BauGB).
Auskünfte erteilt die Abteilung 6.1 Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Zimmer 1.05 und 1.16.
Datenschutz:
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e DS-GVO i.V.m. § 3 BauGB und dem NDSG. Weitere Informationen und Angaben zu Ihren Rechten entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt. Sollten Sie Ihre Stellungnahme anonym abgeben, kann eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung leider nicht erfolgen.
Uwe Santjer
*) Das LGLN, Regionaldirektion Otterndorf, hat für den Abdruck die Benutzung eines Ausschnittes aus
der AK 5, im Maßstab 1:5000 bzw. 1:10000, gestattet.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit während der Corona-Pandemie
STADT CUXHAVEN
Der Oberbürgermeister
Bebauungsplan Nr. 139 „Nördlich der Lottmann´s Brücke“ 2.Änderung und Erweiterung
53. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Cuxhaven für den Bereich „Süderfeld“
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit während der Corona-Pandemie
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Cuxhaven hat in seiner Sitzung am 07.Juli 2022 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 139 „Nördlich der Lottmann´s Brücke“ 2.Änderung und Erweiterung und die 53. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Cuxhaven für den Bereich „Süderfeld“ aufzustellen.
Zu den Entwürfen der o.g. Planungen soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch durchgeführt werden.
Aufgrund der Corona-Pandemie wird diese Veranstaltung nicht, wie sonst üblich, im Rathaus stattfinden können!
Stattdessen werden die Unterlagen (Vorentwürfe und Entwurfsbegründungen) in der Zeit vom 29.08.2022 bis zum 12.09.2022 auf der Homepage der Stadt Cuxhaven unter
www.cuxhaven.de/unser-service-fuer-sie/bauen-wohnen.html
bereitgestellt.
Der Öffentlichkeit werden Informationen über den Planungsanlass, Ziele und Zwecke der Planungen gegeben. Außerdem besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung per E-Mail unter Thomas.Binsch@cuxhaven.de bzw. telefonisch unter 04721-700 407.
In den nachfolgenden Kartenausschnitten *) sind die Planbereiche unterbrochen schwarz umrandet.
53. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich " Süderfeld "

Bebauungsplan Nr. 139 "Nördlich Lottmanns Brücke"- 2. Änderung und Erweiterung

M. 1 : 5000
22.08.2022
Be
Uwe Santjer
*) Das LGLN / Katasteramt Otterndorf hat für die Abdrucke die Benutzung von Ausschnitten aus der AK 5, im Maßstab 1:5000 bzw. 1:10000, gestattet.
STADT CUXHAVEN
Der Oberbürgermeister
Bebauungsplan Nr. 188 „Südlich der Wehldorfer Straße“ Teilbereiche A, B und C
138. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Cuxhaven für den Bereich „Südlich der Wehldorfer Straße“ Teilbereiche A, B und C
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit während der Corona-Pandemie
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Cuxhaven hat in seiner Sitzung am 14.Juli 2022 für den Bebauungsplan Nr. 188 „Südlich Wehldorfer Straße“ Teilbereiche A, B und C und die 138. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Cuxhaven für den Bereich „Südlich der Wehldorfer Straße“ Teilbereiche A, B und C einen erweiterten Aufstellungsbeschluss gefasst.
Zu den Entwürfen der o.g. Planungen soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 Baugesetzbuch durchgeführt werden.
Aufgrund der Corona-Pandemie wird diese Veranstaltung nicht, wie sonst üblich, im Rathaus stattfinden können! Stattdessen werden die Unterlagen (Vorentwürfe und Entwurfsbegründungen) in der Zeit vom 25.07.2022 bis zum 08.08.2022 hier
bereitgestellt.
Der Öffentlichkeit werden Informationen über den Planungsanlass, Ziele und Zwecke der Planungen gegeben. Außerdem besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung per E-Mail unter mailto:Joerg.Kunkel@cuxhaven.de bzw. telefonisch unter 04721-700 409.
In den nachfolgenden Kartenausschnitten *) sind die Planbereiche unterbrochen schwarz umrandet.



Uwe Santjer
*) Das LGLN / Katasteramt Otterndorf hat für die Abdrucke die Benutzung von Ausschnitten aus
der AK 5, im Maßstab 1:5000 bzw. 1:10000, gestattet.
STADT CUXHAVEN
Der Oberbürgermeister
Erweiterte Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 188
„Südlich der Wehldorfer Straße“
Teilbereiche A, B und C
Öffentliche Auslegung des Planentwurfes
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Cuxhaven hat in seiner Sitzung am 14.Juli 2022 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 188 „Südlich der Wehldorfer Straße“ Teilbereiche A, B und C aufzustellen und den Entwurf mit der Entwurfsbegründung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Planungsanlass
Mit der Bebauungsplanung soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung angestrebt und die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung von Wohnraum im Ortsteil Altenbruch geschaffen werden. Die Bebauungsplanung soll den Ansprüchen von Familien, Senioren und Alleinstehenden bzw. den unterschiedlichen Lebensentwürfen und Lebenssituationen gerecht werden. Parallel zum Bebauungsplan Nr. 188 „Südlich der Wehldorfer Straße“ wird die 138. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Südlich der Wehldorfer Straße“ aufgestellt. Der Bebauungsplan konkretisiert die Darstellungen des Flächennutzungsplanes. Das Wohngebiet soll demnach über unterschiedliche Typologien und Bebauungsdichten verfügen, um unterschiedliche Wohnformen zu ermöglichen und ein möglichst breites Angebot für alle Lebenslagen zu schaffen.
Planbereichsbeschreibung
Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 188 „Südlich der Wehldorfer Straße“ und der parallel durchzuführenden Flächennutzungsplanung liegt am östlichen Rand des Ortsteils Altenbruch, östlich der Altenbrucher Bahnhofstraße und südlich der Wehldorfer Straße und ist überwiegend landwirtschaftlich genutzt. An der nördlichen und westlichen Plangebietsgrenze befinden sich die rückwärtigen Grundstücksbereiche der vorhandenen Ortsrandbebauung. Die östliche
Plangebietsgrenze bildet ein Wirtschaftsweg. Nach Osten schließen sich weitere landwirtschaftliche Flächen an. An der südlichen Plangebietsgrenze befinden sich die Grundstücke der Straßenrandbebauung „Über der Braake“.
Der für Wohnbauflächen vorgesehene Teilbereich A hat eine Größe von ca. 3,5 ha. Die Teilbereiche B und C beinhalten die Ausgleichsflächen und Ausgleichsmaßnahmen für die geplanten Eingriffe in Natur und Landschaft. Der Teilbereich B, in der Gemarkung Groden östlich der Straße Seeburg gelegen, umfasst 2,42 ha; der Teilbereich C, in der Gemarkung Altenwalde nordöstlich des
Altenwalder Heideweges gelegen, umfasst 0,77 ha. In den Teilbereichen B und C befindet sich hauptsächlich Intensivgrünland.
Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor:
- Der Umweltbericht ist ein eigenständiger Bestandteil der Bebauungsplanung. Im Umweltbericht werden die Belange des Umweltschutzes entsprechend dem gegenwärtigen Planungsstand für die Abwägung aufbereitet. Die im Umweltbericht gemäß § 1 (6) Nr. 7 BauGB einzustellenden Umweltbelange beziehen sich im Wesentlichen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, das Wirkgefüge zwischen ihnen (Wechselbeziehungen), die biologische Vielfalt sowie auf den Menschen und Kultur- und Sachgüter. Es erfolgt u.a. eine Erfassung, eine umfassende Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen sowie die Darstellung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Wirkungen mit entsprechender Bilanzierung.
‐ Der Landschaftsrahmenplan (LRP) der Stadt Cuxhaven (Stand April 2013) enthält eine umfassende Bestandsdarstellung, Bewertung und Konzeption zu Natur und Landschaft für da Stadtgebiet. Der LRP ist ein Fachgutachten des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
- Erschließungsprojekt Cuxhaven Altenbruch. Biotopkartierung und Amphibienerfassung. Katja Otte – Büro für Landschaftsökologie & Umweltplanung, Bremen, Stand: 11.11.2019
- Potenzialeinschätzung zum Vorkommen von Brutvögeln und Fledermäusen auf einer Grünlandfläche in Cuxhaven-Altenbruch – Kurzgutachten. BIOS – Gutachten für ökologische Bestandsaufnahmen, Bewertungen und Planung. Osterholz-Scharmbeck, Stand: April 2019.
- Erschließung B-Plan Nr. 188 „Südlich der Wehldorfer Straße“ in Cuxhaven Altenbruch. Konzept Entwässerungsplanung - Hydraulische Berechnung. Sweco GmbH, Cuxhaven. Stand: 02.06.2021.
- Informationen zur externen Ausgleichsfläche Gemarkung Groden.
- Informationen zur externen Ausgleichsfläche Gemarkung Altenwalde.
- Beurteilung des Baugrundes im Bereich der Altenbrucher Bahnhofstraße in Cuxhaven-Altenbruch. Geologisches Büro Schmidt. Hemmoor, Stand: 17.02. 2019.
- Verkehrsuntersuchung – Anbindung Wohngebiet (Cuxhaven – Altenbruch). IDB Cuxhaven mbH & Co. KG, Stand: März 2022.
Stellungnahmen des Landkreises Cuxhaven und des Amtes für regionale Landesentwicklung Lüneburg mit dem Hinweis, dass der Planungsraum gemäß Verordnung über die Raumordnung im Bund für einen länderübergreifenden Hochwasserschutz vom 01.09.2021 im Risikogebiet „HQextrem“ liegt
In den nachfolgenden Kartenausschnitten*) sind die Planbereiche unterbrochen schwarz umrandet.



Der Entwurf zum o.g. Bebauungsplan und die Entwurfsbegründung mit dem Umweltbericht liegen in der Zeit vom 03.August 2022 bis 07.September 2022 im Rathaus, Plantafel im 1.OG neben Zimmer 1.04, während der Dienstzeiten öffentlich aus. Darüber hinaus sind die o.g. Unterlagen zu diesem Bauleitplan auch auf der Homepage der Stadt Cuxhaven ( www.cuxhaven.de/unser-service-fuer-sie/bauen-wohnen.html ) abrufbar.
Während der Auslegungsfrist können von Jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf bei der Abteilung 6.1 Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Rathausplatz 1 schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§4a Absatz 6 Satz 1 BauGB). Auskünfte erteilt die Abteilung 6.1 Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Zimmer 1.05 und 1.16.
Datenschutz:
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e DS-GVO i.V.m. § 3 BauGB und dem NDSG. Weitere Informationen und Angaben zu Ihren Rechten entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt. Sollten Sie Ihre Stellungnahme anonym abgeben, kann eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung leider nicht erfolgen.
Uwe Santjer
*) Das LGLN, Regionaldirektion Otterndorf, hat für die Abdrucke die Benutzung von Ausschnitten aus
der AK 5, im Maßstab 1:5000 bzw. 1:10000, gestattet.
STADT CUXHAVEN
Der Oberbürgermeister
Erweiterte Aufstellung der 138. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Cuxhaven für
den Bereich „Südlich der Wehldorfer Straße“
Teilbereiche A, B und C
Öffentliche Auslegung des Planentwurfes
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Cuxhaven hat in seiner Sitzung am 14.Juli 2022 beschlossen die o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes aufzustellen und mit der Entwurfsbegründung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Planungsanlass
Mit der Flächennutzungsplanänderung soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung angestrebt und die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung von Wohnraum im Ortsteil Altenbruch geschaffen werden. Die Bauleitplanung soll den Ansprüchen von Familien, Senioren und Alleinstehenden bzw. den unterschiedlichen Lebensentwürfen und Lebenssituationen gerecht werden. Parallel wird der Bebauungsplan Nr. 188 „Südlich der Wehldorfer Straße“ aufgestellt, der die künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes konkretisieren soll. Das Wohngebiet soll demnach über unterschiedliche Typologien und Bebauungsdichten verfügen, um unterschiedliche Wohnformen zu ermöglichen und ein möglichst breites Angebot für alle Lebenslagen zu schaffen.
Planbereichsbeschreibung
Das Plangebiet mit der 138. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Südlich der Wehldorfer Straße“ und des nachfolgenden Bebauungsplans Nr. 188 „Südlich der Wehldorfer Straße“ liegt am östlichen Rand des Ortsteils Altenbruch, östlich der Altenbrucher Bahnhofstraße und südlich der Wehldorfer Straße und ist überwiegend landwirtschaftlich genutzt. An der nördlichen und westlichen
Plangebietsgrenze befinden sich die rückwärtigen Grundstücksbereiche der vorhandenen Ortsrandbebauung. Die östliche Plangebietsgrenze bildet ein Wirtschaftsweg. Nach Osten schließen sich weitere landwirtschaftliche Flächen an. An der südlichen Plangebietsgrenze befinden sich die Grundstücke der
Straßenrandbebauung „Über der Braake“.
Der als Wohnbaufläche dargestellte Teilbereich A des Flächennutzungsplans hat eine Größe von ca.3,5 ha. Die Teilbereiche B und C beinhalten die Ausgleichsflächen für die geplanten Eingriffe in Natur und Landschaft. Der Teilbereich B, in der Gemarkung Groden östlich der Straße Seeburg gelegen,
umfasst 2,42 ha; der Teilbereich C, in der Gemarkung Altenwalde nordöstlich des Altenwalder Heideweges gelegen, umfasst 0,77 ha. In den Teilbereichen B und C befindet sich hauptsächlich Intensivgrünland.
Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor:
- Der Umweltbericht ist ein eigenständiger Bestandteil der Bebauungsplanung. Im Umweltbericht werden die Belange des Umweltschutzes entsprechend dem gegenwärtigen Planungsstand für die Abwägung aufbereitet. Die im Umweltbericht gemäß § 1 (6) Nr. 7 BauGB einzustellenden Umweltbelange beziehen sich im Wesentlichen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, das Wirkgefüge zwischen ihnen (Wechselbeziehungen), die biologische Vielfalt sowie auf den Menschen und Kultur- und Sachgüter. Es erfolgt u.a. eine Erfassung, eine umfassende Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen sowie die Darstellung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Wirkungen mit entsprechender Bilanzierung. Die Eingriffsbilanzierung und die konkrete Festlegung des Ausgleichs erfolgt im Rahmen des nachfolgenden Bebauungsplanes Nr. 188 „Südlich der Wehldorfer Straße“.
‐ Der Landschaftsrahmenplan (LRP) der Stadt Cuxhaven (Stand April 2013) enthält eine umfassende Bestandsdarstellung, Bewertung und Konzeption zu Natur und Landschaft für da Stadtgebiet. Der LRP ist ein Fachgutachten des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
- Erschließungsprojekt Cuxhaven Altenbruch. Biotopkartierung und Amphibienerfassung. Katja Otte – Büro für Landschaftsökologie & Umweltplanung, Bremen, Stand: 11.11.2019
-Potenzialeinschätzung zum Vorkommen von Brutvögeln und Fledermäusen auf einer Grünlandfläche in Cuxhaven-Altenbruch – Kurzgutachten. BIOS – Gutachten für ökologische Bestandsaufnahmen, Bewertungen und Planung. Osterholz-Scharmbeck, Stand: April 2019.
- Erschließung B-Plan Nr. 188 „Südlich der Wehldorfer Straße“ in Cuxhaven Altenbruch. Konzept Entwässerungsplanung - Hydraulische Berechnung. Sweco GmbH, Cuxhaven. Stand: 02.06.2021.
- Informationen zur externen Ausgleichsfläche Gemarkung Groden.
.
- Informationen zur externen Ausgleichsfläche Gemarkung Altenwalde.
- Beurteilung des Baugrundes im Bereich der Altenbrucher Bahnhofstraße in Cuxhaven-Altenbruch. Geologisches Büro Schmidt. Hemmoor, Stand: 17.02. 2019.
- Verkehrsuntersuchung – Anbindung Wohngebiet (Cuxhaven – Altenbruch). IDB Cuxhaven mbH & Co. KG, Stand: März 2022.
- Stellungnahmen des Landkreises Cuxhaven und des Amtes für regionale Landesentwicklung Lüneburg mit dem Hinweis, dass der Planungsraum gemäß Verordnung über die Raumordnung im Bund für einen länderübergreifenden Hochwasserschutz vom 01.09.2021 im Risikogebiet „HQ extrem“ liegt.
In den nachfolgenden Kartenausschnitten *) sind die Planbereiche unterbrochen schwarz umrandet.



Der Entwurf zur o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Entwurfsbegründung mit dem Umweltbericht liegen in der Zeit vom 03.August 2022 bis 07.September 2022 im Rathaus, Plantafel im 1.OG gegenüber Zimmer 1.04, während der Dienstzeite öffentlich aus.
Darüber hinaus sind die o.g. Unterlagen zu diesem Bauleitplan auch auf der Homepage der Stadt Cuxhaven ( www.cuxhaven.de/unser-service-fuer-sie/bauen-wohnen.html - hier ) abrufbar.
Während der Auslegungsfrist können von Jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf bei der Abteilung 6.1 Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Rathausplatz 1 schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§4a Abs. 6 Satz 1 BauGB).
Auskünfte erteilt die Abteilung 6.1 Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Zimmer 1.05 und 1.16.
Datenschutz:
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DS-GVO i.V.m. § 3 BauGB und dem NDSG. Weitere Informationen und Angaben zu Ihren Rechten entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt. Sollten Sie Ihre Stellungnahme anonym abgeben, kann eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung leider nicht erfolgen.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Uwe Santjer
STADT CUXHAVEN
Der Oberbürgermeister
Erweiterte Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 220 „Sportzentrum am Bürgerpark Groden“
Teilbereich A und Teilbereich B
Öffentliche Auslegung des Planentwurfes
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Cuxhaven hat in seiner Sitzung am 07.Juli 2022 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 220 „Sportzentrum am Bürgerpark Groden“ Teilbereich A und Teilbereich B aufzustellen und den Entwurf mit der Begründung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Planungsanlass
Die Stadt Cuxhaven beabsichtigt, das Sportzentrum am Bürgerpark in Groden zu ertüchtigen. Geplant sind die Umwandlung eines Fußballfeldes in einen Kunstrasenplatz, die Instandsetzung von
Außensportbereichen sowie die Erweiterung einer Turnhalle um Umkleideräume. Daneben ist die Verbesserung der Erschließung und Schaffung neuer Stellplätze beabsichtigt. Der parkartige Charakter der Anlage soll gesichert werden.
Planbereichsbeschreibung
Der Geltungsbereich (Teilbereich A) umfasst ca. 4,6 ha und befindet sich am östlichen Rand des Stadtteils Groden.
An diesen Geltungsbereich grenzen im Westen die Grundstücke Papenstraße Nr. 6 bis Nr. 28 an. Zwischen den Grundstücken Papenstraße Nr. 26 und Nr. 28 sowie Nr. 2 und Nr. 6 ragt das Plangebiet bis an die Papenstraße heran.
Im Norden grenzt das Gebiet des Kleingartenvereins Groden an, der Zugangsbereich dazu liegt innerhalb des Plangebiets. Im Nordosten liegt eine dreieckige Fläche eines Ausläufers des Landschaftsparkes Bürgerpark Groden außerhalb des Plangebietes.
Die östliche Grenze des Plangebiets und die südöstliche Grenze werden durch die heutigen Rasensportfelder gebildet, die innerhalb des Plangebiets liegen.
Im Südwesten des Plangebietes liegt das Grundstück der Kindertagesstätte außerhalb des Plangebietes. Der Bereich der heutigen Zufahrt zur Grundschule Groden sowie die nördlich des
Schulgebäudekomplexes liegenden Freiflächen befinden sich innerhalb des Plangeltungsbereiches.
Die externe Kompensationsfläche (Teilbereich B) umfasst ca. 0,76 ha in der Gemarkung Süder- und Westerwisch. Es handelt sich dabei um ein schmales feuchtes Grünlandgrundstück im östlichen
Nahbereich des Pastor-Drägert-Weges.
Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor:
- Der Umweltbericht ist ein eigenständiger Bestandteil der Bebauungsplanung. Im Umweltbericht werden die Belange des Umweltschutzes entsprechend dem gegenwärtigen Planungsstand für die Abwägung aufbereitet. Die im Umweltbericht gemäß § 1 (6) Nr. 7 BauGB einzustellenden Umweltbelange beziehen sich im Wesentlichen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, das
Wirkgefüge zwischen ihnen (Wechselbeziehungen), die biologische Vielfalt sowie auf den Menschen und Kultur- und Sachgüter. Es erfolgt u.a. eine Erfassung, eine umfassende Beschreibung und
Bewertung der Umweltauswirkungen sowie die Darstellung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Wirkungen mit entsprechender Bilanzierung.
- Die Eingriffsregelung ist ein eigenständiger Bestandteil der Bebauungsplanung. Die Anwendung der Eingriffsregelung erfolgt aufgrund der Maßgaben von § 18 BNatSchG und gemäß den Bestimmungen nach § 1a BauGB.
Es erfolgt eine Erfassung und Bewertung des Plangebiets bzw. der Eingriffsfläche. Auf Grundlage einer Konfliktanalyse werden Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Eingriffen erarbeitet. Es erfolgt eine Bewertung des Eingriffes sowie die Festsetzung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen
für die Planung.
‐ Der Landschaftsrahmenplan (LRP) der Stadt Cuxhaven (Stand April 2013) enthält eine umfassende Bestandsdarstellung, Bewertung und Konzeption zu Natur und Landschaft für da Stadtgebiet. Der LRP ist ein Fachgutachten des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
- Naturschutzfachliche Bestandserfassungen in den Jahren 2020 und 2021 (Biotopbestand, Fledermäuse, Amphibien und Brutvögel) als Grundlagen für den Bebauungsplan Nr. 220 „Sportzentrum
am Bürgerpark Groden“ und zur 128. Flächennutzungsplan-änderung:
. | Biotopbestand zum Bebauungsplan Nr. 220 „Sportzentrum am Bürgerpark Groden“ und zur 128. Flächennutzungsplanänderung, Stadt Cuxhaven, Plan Nr. 5341.1, Stand: 12.11.2020 |
. | Bericht zur Fledermauserfassung – Raumnutzung und Sommerquartiere - zum Bebauungsplan Nr. 220 „Sportzentrum am Bürgerpark Groden“ und zur 128. Flächennutzungsplanänderung, Stand: 05.04.2021 |
. | Bericht zur Erfassung von Amphibien zum Bebauungsplan Nr. 220 „Sportzentrum am Bürgerpark Groden“ und zur 128. Flächennutzungsplanänderung, Stand: 05.04.2021 |
. | Bericht zur Brutvogelerfassung zum Bebauungsplan Nr. 220 „Sportzentrum am Bürgerpark Groden“ und zur 128. Flächennutzungsplanänderung, Stand: 05.04.2021 |
. | Fachbeitrag Artenschutz zum Bebauungsplan Nr. 220 „Sportzentrum am Bürgerpark Groden“ und zur 128. Flächennutzungsplanänderung, Stand: Juni 2022 |
- Entwässerungskonzept zum Bebauungsplan Nr. 220,
Sweco GmbH, Cuxhaven 2022
- Schalltechnische Untersuchung für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 220 „Sportzentrum am
Bürgerpark Groden“ in Cuxhaven, T&H Ingenieure GmbH, Bremen 2021.
In den nachfolgenden Kartenausschnitten*) sind die Planbereiche unterbrochen schwarz umrandet.

M= 1 : 5000

M= 1 : 5000
Der Entwurf zum o.g. Bebauungsplan und die Entwurfsbegründung mit dem Umweltbericht liegen in der Zeit vom 20.Juli 2022 bis 24.August 2022 im Rathaus, Plantafel im 1.OG neben Zimmer 1.04, während der Dienstzeiten öffentlich aus.
Darüber hinaus sind die o.g. Unterlagen zu diesem Bauleitplan hier abrufbar.
Während der Auslegungsfrist können von Jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf bei der Abteilung 6.1 Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Rathausplatz 1 schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt
für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§4a Absatz 6 Satz 1 BauGB). Auskünfte erteilt die Abteilung 6.1 Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Zimmer 1.15 und 1.16.
Datenschutz:
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e DS-GVO i.V.m. § 3 BauGB und dem NDSG. Weitere Informationen und Angaben zu Ihren Rechten entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt. Sollten Sie Ihre Stellungnahme anonym abgeben,kann eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung leider nicht erfolgen.
Uwe Santjer
*) Das LGLN, Regionaldirektion Otterndorf, hat für die Abdrucke die Benutzung von Ausschnitten aus der AK 5, im Maßstab 1:5000 bzw. 1:10000, gestattet.
STADT CUXHAVEN
Der Oberbürgermeister
Erweiterte Aufstellung der 128. Änderung des Flächen-nutzungsplanes der Stadt Cuxhaven für den Bereich „Sportzentrum am Bürgerpark Groden“ Teilbereich A und Teilbereich B
Öffentliche Auslegung des Planentwurfes
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Cuxhaven hat in seiner Sitzung am 07.Juli 2022 beschlossen die o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes aufzustellen und mit der Entwurfsbegründung gemäß § 3Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Planungsanlass
Die Stadt Cuxhaven beabsichtigt, das Sportzentrum am Bürgerpark in Groden zu ertüchtigen. Geplant sind die Umwandlung eines Fußballfeldes in einen Kunstrasenplatz, die Instandsetzung von Außensportbereichen sowie die Erweiterung einer Turnhalle um Umkleideräume. Daneben ist die Verbesserung der Erschließung und Schaffung neuer Stellplätze beabsichtigt. Der parkartige Charakter der Anlage sollgesichert werden.
Planbereichsbeschreibung
Der Änderungsbereich (Teilbereich A) umfasst ca. 4,3 ha und befindet sich am östlichen Rand des Stadtteils Groden.
An den Änderungsbereich (Teilbereich A) grenzen im Westen die Grundstücke Papenstraße 6 - 28 an. Im Norden grenzt das Gebiet des Kleingartenvereins Groden an, der Zugangsbereich liegt innerhalb des Plangebiets. Im Nordosten liegt eine dreieckige Fläche eines Ausläufers des Landschaftsparkes Bürgerpark Groden außerhalb des Plangebietes.
Die östliche Grenze des Plangebiets wird durch die heutigen Rasensportfelder gebildet, die innerhalb des Plangebiets liegen.
Im Süden des Plangebietes liegen die Grundstücke der Gemeinbedarfseinrichtungen der Grundschule Groden sowie der Kindertagesstätte außerhalb des Plangebietes. Die externe Kompensationsfläche (Teilbereich B) umfasst ca. 0,76 ha in der Gemarkung Süder- und Westerwisch. Es handelt sich dabei um ein schmales feuchtes Grünlandgrundstück im östlichen Nahbereich des Pastor-Drägert-Weges.
Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor:
- Der Umweltbericht ist ein eigenständiger Bestandteil der Bebauungsplanung. Im Umweltbericht werden die Belange des Umweltschutzes entsprechend dem gegenwärtigen Planungsstand für die Abwägung aufbereitet. Die im Umweltbericht gemäß § 1 (6) Nr. 7 BauGB einzustellenden Umweltbelange beziehen sich im Wesentlichen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, das
Wirkgefüge zwischen ihnen (Wechselbeziehungen), die biologische Vielfalt sowie auf den Menschen und Kultur- und Sachgüter. Es erfolgt u.a. eine Erfassung, eine umfassende Beschreibung und
Bewertung der Umweltauswirkungen sowie die Darstellung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Wirkungen mit entsprechender Bilanzierung.
- Die Eingriffsregelung ist ein eigenständiger Bestandteil der Bebauungsplanung. Die Anwendung der Eingriffsregelung erfolgt aufgrund der Maßgaben von § 18 BNatSchG und gemäß den
Bestimmungen nach § 1a BauGB. Es erfolgt eine Erfassung und Bewertung des Plangebiets bzw. der Eingriffsfläche. Auf Grundlage
einer Konfliktanalyse werden Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Eingriffenerarbeitet. Es erfolgt eine Bewertung des Eingriffes sowie die Festsetzung der erforderlichen
Ausgleichsmaßnahmen für die Planung.
‐ Der Landschaftsrahmenplan (LRP) der Stadt Cuxhaven (Stand April 2013) enthält eine umfassende Bestandsdarstellung, Bewertung und Konzeption zu Natur und Landschaft für da Stadtgebiet. Der LRP ist ein Fachgutachten des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
- Naturschutzfachliche Bestandserfassungen in den Jahren 2020 und 2021 (Biotopbestand,Fledermäuse, Amphibien und Brutvögel) als Grundlagen für den Bebauungsplan Nr. 220
„Sportzentrum am Bürgerpark Groden“ und zur 128. Flächennutzungsplanänderung:
- Biotopbestand zum Bebauungsplan Nr. 220 „Sportzentrum am
Bürgerpark Groden“ und zur 128. Flächennutzungs-
planänderung, Stadt Cuxhaven, Plan Nr. 5341.1,
Stand: 12.11.2020
- Bericht zur Fledermauserfassung – Raumnutzung und
Sommerquartiere - zum Bebauungsplan Nr. 220 „Sportzentrum
am Bürgerpark Groden“ und zur 128. Flächen-
nutzungsplanänderung, Stand: 05.04.2021
- Bericht zur Erfassung von Amphibien zum Bebauungsplan Nr.
220 „Sportzentrum am Bürgerpark Groden“ und zur 128.
Flächennutzungsplanänderung, Stand: 05.04.2021
- Bericht zur Brutvogelerfassung zum Bebauungsplan Nr. 220
„Sportzentrum am Bürgerpark Groden“ und zur 128.
Flächennutzungsplanänderung, Stand: 05.04.2021
- Fachbeitrag Artenschutz zum Bebauungsplan Nr. 220
„Sportzentrum am Bürgerpark Groden“ und zur 128.
Flächennutzungsplanänderung, Stand: Juni 2022
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- Entwässerungskonzept zum Bebauungsplan Nr. 220, Sweco GmbH, Cuxhaven 2022
- Schalltechnische Untersuchung für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 220 „Sportzentrum am
Bürgerpark Groden“ in Cuxhaven, T&H Ingenieure GmbH, Bremen 2021
In den nachfolgenden Kartenausschnitten *) sind die Planbereiche unterbrochen schwarz umrandet.
128. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich
"Sportzentrum am Bürgerpark"Teilbereich A und B

M= 1 : 5000

M= 1 : 5000
Der Entwurf zur o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Entwurfsbegründung mit dem Umweltbericht liegen in der Zeit vom 20.Juli 2022 bis 24.August 2022 im Rathaus, Plantafel im 1.OG
gegenüber Zimmer 1.04, während der Dienstzeiten öffentlich aus.
Darüber hinaus sind die o.g. Unterlagen zu diesem Bauleitplan hier abrufbar.
Während der Auslegungsfrist können von Jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf bei der Abteilung 6.1 Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Rathausplatz 1 schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt
für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§4a Abs. 6 Satz 1 BauGB). Auskünfte erteilt die Abteilung 6.1 Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Zimmer 1.15 und 1.16.
Datenschutz:
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe
e DS-GVO i.V.m. § 3 BauGB und dem NDSG. Weitere Informationen und Angaben zu Ihren Rechten entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“
das ebenfalls öffentlich ausliegt. Sollten Sie Ihre Stellungnahme anonym abgeben, kann eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung leider nicht erfolgen.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen
Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungs-frist nicht oder nicht rechtzeitiggeltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Uwe Santjer
*) Das LGLN, Regionaldirektion Otterndorf hat für die Abdrucke die Benutzung von Ausschnitten aus der AK 5, im Maßstab 1:5000 bzw. 1:10000, gestattet.
Bauaufsicht und Immissionsschutz
Die Stadt Cuxhaven ist verpflichtet, die Überwachungsberichte der Vor-Ort-Besichtigungen
von Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie zu veröffentlichen
von Hennen mit 40.000 oder mehr Hennenplätzen.
Anlage zum Halten oder zur Aufzucht
von Hennen mit 40.000 oder mehr Hennenplätzen.
Die Stadt Cuxhaven ist verpflichtet, alle Genehmigungsbescheide,
die ab dem 02.05.2013 erlassen wurden und der
Industrieemissions-Richtlinie unterliegen, zu veröffentlichen
Genehmigung zur Erweiterung und zum Betrieb der bestehenden Legehennenanlage mit 25.000 Tierplätzen um einen zweiten Legehennenstall mit 25.000 Tierplätzen