Bekanntmachungen
der Stadt Cuxhaven und Dritter mit Bezug zur Stadt Cuxhaven
Wenn Veröffentlichungen vorliegen, werden sie Ihnen hier dargestellt.
Öffentliche Auslegung des Berichtsentwurfes vom 11. März - 29. März 2024
STADT CUXHAVEN
Der Oberbürgermeister
Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Cuxhaven
Öffentliche Auslegung des Berichtsentwurfes vom 11. März - 29. März 2024
Nachdem der Verwaltungsausschuss der Stadt Cuxhaven in seiner Sitzung am 29.02.2024 beschlossen hat, das Einzelhandels- und Zentrenkonzept aus dem Jahr 2014 fortzuschreiben, ist eine Auftragsvergabe am 11.10.2022 an das Büro Stadt+Handel, Dortmund erfolgt.
Definition:
Die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes soll als städtebauliches Steuerungskonzept (im Sinne von § 1 Absatz 6 Nr. 11 Baugesetzbuch) sowohl eine fundierte Bewertungsgrundlage für aktuelle Planvorhaben liefern als auch mögliche Entwicklungsperspektiven sowie erforderliche (insbesondere baurechtliche) Handlungsnotwendigkeiten aufzeigen. Stadtverwaltung und Politik sollen mit dem Konzept in die Lage versetzt werden, stadtentwicklungspolitische Grundsatzentscheidungen treffen sowie frühzeitige mögliche Auswirkungen einzelner Standortentscheidungen auf die Versorgungsstrukturen in Cuxhaven einschätzen zu können.
Die bisher durchgeführten Bearbeitungsschritte sollen im Folgenden kurz zusammengefasst werden: Nach einem Startergespräch am 22.11.2022 hat das Büro mit einer Bestandsaufnahme begonnen, da die vorhandenen Wirtschaftsdaten veraltet waren und zwischenzeitliche Entwicklungen im Einzelhandel vor Ort aufgenommen werden mussten. Diese Erhebungsphase dauerte bis Ende Januar 2023, während sich unmittelbar daran die Analysephase (02.2023 - 04.2023) anschloss. Durch die folgende Datenanalyse und Durchführung von Expertengesprächen in zwei unabhängig durchgeführten Sitzungen am 28.04. und 04.10.2023 konnte die Angebots- und Nachfragesituation aktualisiert werden und die für die weitere Planung wichtige einzelhandelsrelevante Kaufkraft für Cuxhaven neu ermittelt werden.
Aus den so vorgenommenen Vorarbeiten ist der Berichtsentwurf des fortgeschriebenen Einzelhandelskonzeptes erstellt worden, der im Wesentlichen folgende Schwerpunkte setzt:
. | Aufstellung einer Einzelhandelskonzeption auf Basis der aktuellen Ziele und Grundsätze der Landes- und Regionalplanung sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen, |
. | Markt- und Standortanalyse zur aktuellen Einzelhandelssituation in der Stadt Cuxhaven (inkl. Darstellung der siedlungsräumlichen Rahmenbedingungen, gesamtstädtische Nachfrage- und Angebotsanalyse, standortspezifische städtebauliche Analyse), |
. | Darstellung einer Entwicklungsperspektive unter Berücksichtigung der Bevölkerungsentwicklung, den allgemeinen angebots- und nachfrageseitigen Trends im Einzelhandel sowie der Versorgungsfunktion Cuxhavens als Mittelzentrum und bedeutender Tourismusstandort |
. | Prüfung und Aktualisierung der übergeordneten Entwicklungszielstellungen zur Sicherung und Fortentwicklung des Einzelhandels in Cuxhaven, |
. | Fortschreibung des Zentren- und Standortmodells der Cuxhavener Einzelhandelsstruktur |
. | Überprüfung der Abgrenzung und Funktionszuweisung sowie Herleitung von aktualisierten Entwicklungsempfehlungen für die zentralen Versorgungsbereiche im Stadtgebiet |
. | Überprüfung der Ergänzungsstandorte (Beschreibung ihrer Ausstattung und Funktion sowie Formulierung spezifischer Entwicklungszielstellungen), |
. | Fortschreibung des Nahversorgungskonzeptes zur Steuerung des nahversorgungsrelevanten Einzelhandels unterhalb der Ebene der zentralen Versorgungsbereiche sowie der Ergänzungsstandorte. |
. | Überprüfung und Modifizierung der Cuxhavener Sortimentsliste |
. | Überarbeitung der Steuerungsleitsätze in Form klar formulierter Entwicklungsempfehlungen, die insbesondere vorhabenspezifische Zulässigkeitsentscheidungen und rechtssichere bauleitplanerische Festsetzungsmöglichkeiten vorbereiten |
Ziel ist es, die Versorgungsfunktion des Hauptzentrums als städtebauliche, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Mitte im Zuge der aktuellen Strukturwandelprozesse – die sich im Kontext der Corona-Pandemie nochmals beschleunigt haben – zu sichern und bestmöglich zu stärken. Ferner gilt es, auch außerhalb des Hauptzentrums eine ausgewogene, positive Entwicklung des Einzelhandels zu ermöglichen.
Gleichzeitig soll eine auf die aktuellen und künftigen Bedarfe ausgerichtete und angemessene Nahversorgungsstruktur im Stadtgebiet zu Verfügung gestellt werden.
Der Entwurf zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt in der Zeit vom 11. März bis 29. März 2024 im Rathaus, Plantafel im 1.OG neben Zimmer 1.04, während der Dienstzeiten öffentlich aus.
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept wurde von der Europäischen Union und dem Land Niedersachsen als Teil der Reaktion der Union auf die COVID- 19- Pandemie finanziert. Die Förderung erfolgt aus dem Europäischen Fond für Regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt“.
Uwe Santjer
Der Entwurf zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt in der Zeit vom 11. März bis 29. März 2024 im Rathaus, Plantafel im 1.OG neben Zimmer 1.04, während der Dienstzeiten öffentlich aus.
Anlage: Einzelhandels- und Zentrenkonzept
Stadt Cuxhaven
Der Oberbürgermeister
Osterfeuer 2024
Das Abbrennen eines Osterfeuers ist im Vorwege bei der Stadt Cuxhaven über das auf der städtischen Webseite bereitgestellte Online-Verfahren (Link) zu beantragen. Ihr Ansprechpartner ist unter der Tel. 04721 / 700-70709 oder unter der Mailadresse Brauchtumsfeuer@Cuxhaven.de erreichbar.
Anmeldeschluss ist der 15.03.2024
Werden bei Osterfeuern 50 oder mehr Besucher erwartet, ist zusätzlich eine „Anzeige zur Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung in Cuxhaven“ einzureichen. Das hierfür zu nutzende Formular ist auf der städtischen Webseite hinterlegt.
Für Fragen stehen Ihnen Frau Abraham und Herr Wurps, Tel. 04721 700-305/667, zur Verfügung. Ist im Rahmen des Osterfeuers der Ausschank von Getränken oder das Abgeben von Speisen an die Besucher beabsichtigt, ist mindestens vier Wochen vorher die „Anzeige eines Gaststättengewerbes“ bei der Stadt Cuxhaven einzureichen. Entsprechende Formulare sind ebenfalls auf der städtischen Webseite hinterlegt.
Uwe Santjer
und der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2023
Bauleitplanverfahren der Stadt Cuxhaven
Über den Link Bauen, Wohnen & Stadtplanung gelangen Sie zu Bauleitplanverfahren der Stadt Cuxhaven und weiteren Informationen zum Thema
Bekanntmachungen über öffentliche Aufträge
Über den Link gelangen Sie zu Informationen über Ausschreibungen und weiteren Informationen zum Thema Vergabe
Bauaufsicht und Immissionsschutz
Über den Link gelangen Sie zu den Überwachungsberichten
Schwarzes Brett
Unser Online-Aushangkasten
Wissen, was los ist
(Veröffentlichung von Anlagen, die im Aushangkasten veröffentlicht werden, wie z.B. Termine zur Zwangsversteigerung, Öffentliche Zustellungen usw.)
Aktuell liegen keine Veröffentlichungen vor.