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Foto: Stadt Cuxhaven

Bekanntmachungen

der Stadt Cuxhaven

Bekanntmachungen

der Stadt Cuxhaven und Dritter mit Bezug zur Stadt Cuxhaven

Wenn Veröffentlichungen vorliegen, werden sie Ihnen hier dargestellt.

Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Cuxhaven 
Öffentliche Auslegung des Berichtsentwurfes vom 11. März - 29. März 2024

STADT CUXHAVEN

Der Oberbürgermeister

 

Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Cuxhaven 

Öffentliche Auslegung des Berichtsentwurfes vom 11. März - 29. März 2024

 

Nachdem der Verwaltungsausschuss der Stadt Cuxhaven in seiner Sitzung am 29.02.2024 beschlossen hat, das Einzelhandels- und Zentrenkonzept aus dem Jahr 2014 fortzuschreiben, ist eine Auftrags­vergabe am 11.10.2022 an das Büro Stadt+Handel, Dortmund erfolgt.

 

Definition:

 

Die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes soll als städtebauliches Steuerungskon­zept (im Sinne von § 1 Absatz 6 Nr. 11 Baugesetzbuch) sowohl eine fundierte Bewertungsgrundlage für aktuelle Planvorhaben liefern als auch mögliche Entwicklungsperspektiven sowie erforderliche (insbe­sondere baurechtliche) Handlungsnotwendigkeiten aufzeigen. Stadtverwaltung und Politik sollen mit dem Konzept in die Lage versetzt werden, stadtentwicklungspolitische Grundsatzentscheidungen tref­fen sowie frühzeitige mögliche Auswirkungen einzelner Standortentscheidungen auf die Versorgungs­strukturen in Cuxhaven einschätzen zu können.

 

Die bisher durchgeführten Bearbeitungsschritte sollen im Folgenden kurz zusammengefasst werden: Nach einem Startergespräch am 22.11.2022 hat das Büro mit einer Bestandsaufnahme begonnen, da die vorhandenen Wirtschaftsdaten veraltet waren und zwischenzeitliche Entwicklungen im Einzelhandel vor Ort aufgenommen werden mussten. Diese Erhebungsphase dauerte bis Ende Januar 2023, wäh­rend sich unmittelbar daran die Analysephase (02.2023 - 04.2023) anschloss. Durch die folgende Da­tenanalyse und Durchführung von Expertengesprächen in zwei unabhängig durchgeführten Sitzungen am 28.04. und 04.10.2023 konnte die Angebots- und Nachfragesituation aktualisiert werden und die für die weitere Planung wichtige einzelhandelsrelevante Kaufkraft für Cuxhaven neu ermittelt werden.

 

Aus den so vorgenommenen Vorarbeiten ist der Berichtsentwurf des fortgeschriebenen Einzelhandels­konzeptes erstellt worden, der im Wesentlichen folgende Schwerpunkte setzt:

 

.

Aufstellung einer Einzelhandelskonzeption auf Basis der aktuellen Ziele und Grund­sätze der Landes- und Regionalplanung sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen,

.Markt- und Standortanalyse zur aktuellen Einzelhandelssituation in der Stadt Cuxhaven (inkl. Darstellung der siedlungsräumlichen Rahmenbedingungen, gesamt­städtische Nachfrage- und Angebotsanalyse, standortspezifische städtebauliche Ana­lyse),
.Darstellung einer Entwicklungsperspektive unter Berücksichtigung der Bevölkerungs­entwicklung, den allgemeinen angebots- und nachfrageseitigen Trends im Einzelhan­del sowie der Versorgungsfunktion Cuxhavens als Mittelzentrum und bedeutender Tourismusstandort
.Prüfung und Aktualisierung der übergeordneten Entwicklungszielstellungen zur Siche­rung und Fortentwicklung des Einzelhandels in Cuxhaven,
.Fortschreibung des Zentren- und Standortmodells der Cuxhavener Einzelhandels­struktur
.Überprüfung der Abgrenzung und Funktionszuweisung sowie Herleitung von aktuali­sierten Entwicklungsempfehlungen für die zentralen Versorgungsbereiche im Stadt­gebiet
.Überprüfung der Ergänzungsstandorte (Beschreibung ihrer Ausstattung und Funktion sowie Formulierung spezifischer Entwicklungszielstellungen),
.Fortschreibung des Nahversorgungskonzeptes zur Steuerung des nahversorgungs­relevanten Einzelhandels unterhalb der Ebene der zentralen Versorgungsbereiche so­wie der Ergänzungsstandorte.
.Überprüfung und Modifizierung der Cuxhavener Sortimentsliste
.Überarbeitung der Steuerungsleitsätze in Form klar formulierter Entwicklungsempfeh­lungen, die insbesondere vorhabenspezifische Zulässigkeitsentscheidungen und rechts­sichere bauleitplanerische Festsetzungsmöglichkeiten vorbereiten

 

Ziel ist es, die Versorgungsfunktion des Hauptzentrums als städtebau­liche, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Mitte im Zuge der aktuellen Strukturwandelprozesse – die sich im Kontext der Corona-Pandemie nochmals beschleunigt haben – zu sichern und bestmöglich zu stärken. Ferner gilt es, auch außerhalb des Hauptzentrums eine ausgewogene, positive Entwicklung des Einzelhandels zu ermöglichen.

 

Gleichzeitig soll eine auf die aktuellen und künftigen Bedarfe ausgerichtete und angemessene Nahversorgungsstruktur im Stadtgebiet zu Verfügung gestellt werden.

 

Der Entwurf zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt in der Zeit vom 11. März bis 29. März 2024 im Rathaus, Plantafel im 1.OG neben Zimmer 1.04, während der Dienstzeiten öffentlich aus.

 

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept wurde von der Europäischen Union und dem Land Niedersachsen als Teil der Reaktion der Union auf die COVID- 19- Pandemie finanziert. Die Förderung erfolgt aus dem Europäischen Fond für Regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt“.

 

Uwe Santjer

 

Der Entwurf zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt in der Zeit vom 11. März bis 29. März 2024 im Rathaus, Plantafel im 1.OG neben Zimmer 1.04, während der Dienstzeiten öffentlich aus.

 

Anlage: Einzelhandels- und Zentrenkonzept

 

Einzelhandels- und Zentrenkonzept
3.56 MB / PDF
Hier finden Sie das Konzept als PDF-Dokument
SATZUNG DER STADT CUXHAVEN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR.213 „Zwischen den Gleisen"
Öffentliche Bekanntmachung über die Neuordnung eines Schutzbereich (Anordnung für den Schutzbereich 366 NI Verteidigungsanlage Nordholz)
Osterfeuer 2024

Stadt Cuxhaven

Der Oberbürgermeister 

 

Osterfeuer 2024 

 

Das Abbrennen eines Osterfeuers ist im Vorwege bei der Stadt Cuxhaven über das auf der städtischen Webseite bereitgestellte Online-Verfahren (Link) zu beantragen. Ihr Ansprechpartner ist unter der Tel. 04721 / 700-70709 oder unter der Mailadresse Brauchtumsfeuer@Cuxhaven.de erreichbar. 

 

Anmeldeschluss ist der 15.03.2024 

 

Werden bei Osterfeuern 50 oder mehr Besucher erwartet, ist zusätzlich eine „Anzeige zur Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung in Cuxhaven“ einzureichen. Das hierfür zu nutzende Formular ist auf der städtischen Webseite hinterlegt. 

 

Für Fragen stehen Ihnen Frau Abraham und Herr Wurps, Tel. 04721 700-305/667, zur Verfügung. Ist im Rahmen des Osterfeuers der Ausschank von Getränken oder das Abgeben von Speisen an die Besucher beabsichtigt, ist mindestens vier Wochen vorher die „Anzeige eines Gaststättengewerbes“ bei der Stadt Cuxhaven einzureichen. Entsprechende Formulare sind ebenfalls auf der städtischen Webseite hinterlegt.

Uwe Santjer

Festsetzung der Grundsteuern, des Deichverbandsbeitrages und der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2024
Allgemeinverfügung zur einstweiligen Sicherstellung von Bäumen, Hecken und Feldgehölzen in der Stadt Cuxhaven
Öffentliche Bekanntmachung - Festsetzung der Grundsteuern, des Deichverbandsbeitrages 
und der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2023
Öffentliche Bekanntmachung zum Beginn der elektronischen Kommunikation mit der Bauaufsichtsbehörde

 

Bauleitplanverfahren der Stadt Cuxhaven

Über den Link Bauen, Wohnen & Stadtplanung gelangen Sie zu Bauleitplanverfahren der Stadt Cuxhaven und weiteren Informationen zum Thema

 

Bauen, Wohnen & Stadtplanung

 

Bekanntmachungen über öffentliche Aufträge

Über den Link gelangen Sie zu Informationen über Ausschreibungen und weiteren Informationen zum Thema Vergabe

 

Zentrale Vergabestelle

 

Bauaufsicht und Immissionsschutz

Über den Link gelangen Sie zu den Überwachungsberichten

Bauaufsicht & Immissionsschutz

Schwarzes Brett

Unser Online-Aushangkasten

Wissen, was los ist

(Veröffentlichung von Anlagen, die im Aushangkasten veröffentlicht werden, wie z.B. Termine zur Zwangsversteigerung, Öffentliche Zustellungen usw.)

 

Stadt Cuxhaven

Aktuell liegen keine Veröffentlichungen vor.

Öffentliche Aushänge anderer Behörden, Zweckverbände usw.