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Straße und Verkehr

mobil und sicher durch Cuxhavens Straßen

Verkehr und Beiträge

Ein geordnetes Miteinander im Straßenverkehr

Die Abteilung nimmt alle straßen- und verkehrsrechtlichen Aufgaben im Gebiet der Stadt Cuxhaven wahr. In der Abteilung werden z. B. die Verkehrszeichen für das Stadtgebiet angeordnet, die nach vorheriger Abstimmung mit der Polizei und anderen Dienststellen den Verkehrsteilnehmern und Anliegern das Miteinander im Straßenverkehr erleichtern sollen. Auch das Beschwerdemanagement für den gesamten Fachbereich Straße und Verkehr befindet sich in dieser Abteilung.

 

Im Gebiet der Stadt Cuxhaven wird der ruhende Verkehr überwacht. Verstöße im ruhenden Straßenverkehr werden als Verkehrsordnungswidrigkeit gemäß Bußgeldkatalog geahndet. Darunter fallen vor allem Verstöße gegen Halt- und Parkverbote sowie zeitlich begrenztes und gebührenpflichtiges Parken.

Parkende Fahrzeuge ohne Kennzeichen oder Plakette im Straßenverkehr

Fahrzeuge (Anhänger, Roller, Motorräder) die für den öffentlichen Verkehr nicht mehr zugelassen sind (ohne Kennzeichen oder Plakette), dürfen nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden. Diese Fahrzeuge sind unverzüglich auf Privatgrund zu bringen, da sie eine Gefährdung oder Erschwernis des Straßenverkehrs nach § 32 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung darstellen.

Wenn Sie solche Fahrzeuge sehen, können diese gerne unter 04721 / 700 750 melden.

Sondernutzung im öffentlichen Verkehrsraum

Sondernutzung ist die Benutzung einer öffentlichen Straße über den normalen Gebrauch, nämlich der Teilnahme am Straßenverkehr (Gehen, Fahren, Halten und Parken), hinaus und bedarf einer formlos schriftlich zu beantragenden Erlaubnis.

Die Ausübung des Sondernutzungsrechts richtet sich insbesondere nach den Vorschriften der Sondernutzungssatzung der Stadt Cuxhaven.

 

Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Gebührentarif zur Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Cuxhaven in der zurzeit geltenden Fassung und richtet sich nach Art, Umfang und der Dauer der gewünschten Nutzung. Die Mindesthöhe der zu entrichtenden Sondernutzungsgebühr beträgt 21,- €.

 

Bei der Sperrung von Straßen z. B. für Straßenfeste und Baustellen findet oft auch Sondernutzung durch Verkaufsstände oder Baumateriallager statt. Allerdings gibt es für diese Anlässe ein separates Genehmigungsverfahren, welches nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung durchgeführt wird (siehe: 

 

Erlaubnisse und Ausnahmen zur übermäßigen Straßenbenutzung: Erteilung“

 

-direkt zum Online-Antrag-

 

 und 

 

„Baustellen – Erteilung von verkehrsbehördlichen Anordnungen“).

 

-direkt zum Online-Antrag-

 

 

Straßenbau und Verkehrsplanung 

Planen, Bauen und Unterhalten

Die Abteilung ist zuständig für die Verkehrsplanung, den Neubau von Straßen sowie für die Erneuerung, Unterhaltung und Verkehrssicherheit von ca. 380 km Straßen, Rad-, Geh- und Wanderwege im Stadtgebiet. Von der Abteilung werden außerdem die Straßenbeleuchtung, die städtischen Brücken, der öffentliche Personennahverkehr und die Ampeln an den Stadtstraßen betreut.

 

Straßenbau und -unterhaltung

Alle öffentlichen Straßen werden nach ihrer Verkehrsbedeutung in die folgenden Kategorien unterteilt: Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen, Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Straßen.

 

Die Stadt Cuxhaven ist als Straßenbaulastträger für die Gemeindestraßen im Stadtgebiet für die Unterhaltung, den Um- und Ausbau, die Erneuerung und die Verkehrssicherheit zuständig.

 

Im Rahmen der Unterhaltung werden beispielsweise Schäden in Gehwegen behoben, eine neue Asphaltdeckschicht auf der Fahrbahn aufgebracht oder auch Regeneinläufe für die Entwässerung erneuert.

 

Für den Neu-, Um-, und Ausbau von Gemeindestraßen werden im Vorwege Entwurfs- und Ausführungsplanungen erarbeitet, ggf. Förderanträge gestellt, die Bauleistungen ausgeschrieben und für die Durchführung an ein Bauunternehmen vergeben.

Mobilitätskonzept

Die Stadt Cuxhaven hat anlässlich des 2019 verabschiedeten integrierten Klimaschutzkonzeptes ein Mobilitäts- sowie ein Radverkehrskonzept erarbeitet. Diese stellen die Handlungsgrundlage für eine nachhaltige Mobilitätsplanung in den kommenden Jahren im Stadtgebiet dar, um den Klimaschutzzielen gerecht zu werden.

Im Rahmen des Mobilitätskonzeptes wurden zunächst die Rahmenbedingungen der Stadt dargestellt und eine Energie- und Treibhausgasbilanzierung durchgeführt. Anschließend wurden die einzelnen Verkehrsarten gesondert betrachtet und eine Bestandsanalyse durchgeführt, Handlungsbedarfe identifiziert und ein Maßnahmenkatalog erarbeitet, der in einer integrierten Gesamtstrategie eingefasst ist. Während dessen wurde innerhalb des Radverkehrskonzeptes die Förderung des Radverkehrs in den Fokus gesetzt. Die erarbeiteten Maßnahmen sollen den Radverkehr sicherer und attraktiver gestalten, um den Radverkehrsanteil zu erhöhen und damit einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Klimaschutzziele zu erreichen.

 

Beide Konzepte wurden in den politischen Gremien beraten und durch den Rat am 08.12.2022 beschlossen. Beide Konzepte sind als dynamische Konzepte zu verstehen, die bei Bedarf aktualisiert werden. Neben dem Beschluss der Konzepte wurden weiter erweiterte Ratsbeschlüsse gefasst. Die Konzepte sowie die Zusammenfassung der erweiterten Beschlüsse stehen Ihnen als Download zur Verfügung. Die Beschlüsse mit dem genauen Wortlaut können im Ratsinformationssystem eingesehen werden.

 

Mobilitätskonzept für die Stadt Cuxhaven
10.93 MB / PDF
Zusammenfassung Ratsbeschluss Mobilitätskonzept
0.12 MB / PDF
Radverkehrskonzept

Die Stadt Cuxhaven hat anlässlich des 2019 verabschiedeten integrierten Klimaschutzkonzeptes ein Mobilitäts- sowie ein Radverkehrskonzept erarbeitet. Diese stellen die Handlungsgrundlage für eine nachhaltige Mobilitätsplanung in den kommenden Jahren im Stadtgebiet dar, um den Klimaschutzzielen gerecht zu werden.

Im Rahmen des Mobilitätskonzeptes wurden zunächst die Rahmenbedingungen der Stadt dargestellt und eine Energie- und Treibhausgasbilanzierung durchgeführt. Anschließend wurden die einzelnen Verkehrsarten gesondert betrachtet und eine Bestandsanalyse durchgeführt, Handlungsbedarfe identifiziert und ein Maßnahmenkatalog erarbeitet, der in einer integrierten Gesamtstrategie eingefasst ist. Während dessen wurde innerhalb des Radverkehrskonzeptes die Förderung des Radverkehrs in den Fokus gesetzt. Die erarbeiteten Maßnahmen sollen den Radverkehr sicherer und attraktiver gestalten, um den Radverkehrsanteil zu erhöhen und damit einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Klimaschutzziele zu erreichen.

 

Beide Konzepte wurden in den politischen Gremien beraten und durch den Rat am 08.12.2022 beschlossen. Beide Konzepte sind als dynamische Konzepte zu verstehen, die bei Bedarf aktualisiert werden. Neben dem Beschluss der Konzepte wurden weiter erweiterte Ratsbeschlüsse gefasst. Die Konzepte sowie die Zusammenfassung der erweiterten Beschlüsse stehen Ihnen als Download zur Verfügung. Die Beschlüsse mit dem genauen Wortlaut können im Ratsinformationssystem eingesehen werden.

 

Radverkehrskonzept für die Stadt Cuxhaven
15.66 MB / PDF
Zusammenfassung Ratsbeschluss Radverkehrskonzept
0.11 MB / PDF
geförderte Bauprojekte

·         Sanierungsgebiet Lehfeld

·         Sanierungsgebiet Westerwisch

·         Mobilitäts- und Radverkehrskonzept

·         Umgestaltung des Bahnhofumfeldes

Bau eines Radweges entlang der Kreisstraße 3 von Altenwalde nach Holte-Spangen auf dem Gebiet der Stadt Cuxhaven
0.59 MB / PDF
Unsere Informationen finden Sie im angefügten PDF-Dokument (Symbol rechts anklicken)

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

Zusammen zum Ziel

Busfahrpläne

Stadtverkehr Cuxhaven

Beispiel für eine Wegebahn

Linienverkehr und Fahrplansuche

Informationen zur Fahrplanung finden Sie bei der VNN und dem VBN

 

Zum straßengebundenen Linienverkehr gehören im Stadtgebiet von Cuxhaven die Busse des Stadtverkehrs Cuxhaven, die Wegebahnen und eine Fernbuslinie.

 

Die Wegebahn Dünenbahn verkehrt zwischen Sahlenburg und Duhnen.

 

Die Wegebahn Jan-Cux-Strandbahn fährt zwischen Duhnen und der Alten Liebe.

 

Auskünfte zum schienengebundenen Linienverkehr finden Sie bei der Deutschen Bahn.

Cuxland InfoLine - die Mobilitätszentrale

Unter der Rufnummer  0 47 21 / 55 126 55 können Sie für das gesamte Gebiet des Landkreises Cuxhaven Auskünfte zu Mobilitätsangeboten erhalten. Dies umfasst Busse, Bahnen und bedarfsgerechte Verkehre wie das Anruf-Sammel-Taxi (AST). Dieser Service wird vom Landkreis Cuxhaven zur Verfügung gestellt.

Fähren

Die Personenbeförderung auf dem Wasser gehört nicht zum ÖPNV.

 

Mit Schiffen von der Reederei Cassen Eils kann man zu den Inseln Helgoland und Neuwerk übersetzen.

 

Mit den Schiffen der Reederei FRS HELGOLINE kann man zur Insel Helgoland reisen.

ÖPNV-Betreiber und Genehmigungsbehörde

Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) im Stadtgebiet von Cuxhaven (Stadtverkehr Cuxhaven) wird vom Verkehrsunternehmen KVG betrieben.

 

Aufgabenträger für den ÖPNV in ihrem Stadtgebiet ist gemäß § 4 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz die Stadt Cuxhaven. Ansprechpartner sind Herr Thomas Hasse, Frau Denise Wächter und Frau Beate Heil.

 

Genehmigungsbehörde für Linienverkehre im ÖPNV sowie nationale und internationale Fernverkehrsverbindungen ist die 

LNVG (Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH).

Gesamtbericht nach VO 1370

In Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23.10.2007 (kurz VO 1370), geändert durch Verordnung (EU) 2016/2338 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 14.12.2016, steht in Absatz 1:

 

„Jede zuständige Behörde macht einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen öffentlich zugänglich. Dieser Bericht beinhaltet den Beginn und die Laufzeit der öffentlichen Dienstleistungsaufträge, die ausgewählten Betreiber öffentlicher Dienste sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte. Der Bericht unterscheidet nach Busverkehr und schienengebundenem Verkehr, er muss eine Kontrolle und Beurteilung der Leistungen, der Qualität und der Finanzierung des öffentlichen Verkehrsnetzes ermöglichen und gegebenenfalls Informationen über Art und Umfang der gewährten Ausschließlichkeit enthalten. Der Bericht muss ferner die politischen Ziele, wie sie in den Strategiepapieren für den öffentlichen Verkehr in dem betreffenden Mitgliedstaat aufgeführt sind, berücksichtigen. Die Mitgliedstaaten erleichtern den Zugang zu diesen Berichten, zum Beispiel über ein gemeinsames Internet-Portal.“

 

Die Stadt Cuxhaven ist nach § 4 Absatz 2 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) Aufgabenträger für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Stadtgebiet.

 

Sie kommt ihrer Berichtspflicht durch die Veröffentlichung an dieser Stelle nach.

 

Die Stadt Cuxhaven betreibt seit 2010 das Anruf-Sammel-Taxi. Dazu hat sie einen Verkehrsvertrag (Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Sinne der VO 1370) abgeschlossen, der sie zu Ausgleichsleistungen verpflichtet.

 

Die Stadt Cuxhaven gewährt Ausgleichsleistungen für den Ausbildungsverkehr im ÖPNV für die Zeit ab 01.01.2018. Hierzu hat sie eine Richtlinie nach § 7a NNVG vom 26.06.2018 im Sinne einer Allgemeinen Vorschrift nach VO 1370 erlassen.

 

Der Rat der Stadt Cuxhaven hat in seiner Sitzung am 08.06.2017 beschlossen, die Stadt tritt dem HVV auf Basis des Zeitkartenmodells bei. Dies wurde zum Fahrplanwechsel am 15.12.2019 realisiert. 

 

 

Gesamtbericht für 2022
0.1 MB / PDF
Gesamtbericht für 2021
0.1 MB / PDF
Gesamtbericht für 2020
0.02 MB / PDF
Gesamtbericht für 2019
0.14 MB / PDF
Gesamtbericht für 2018
0.14 MB / PDF
Gesamtbericht für 2017
0.14 MB / PDF
Nahverkehrsplan des Landkreises Cuxhaven

Nach § 6 des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) ist der Landkreis Cuxhaven verpflichtet, für das gesamte Landkreisgebiet, auch das Stadtgebiet von Cuxhaven, jeweils für fünf Jahre einen Nahverkehrsplan (NVP) aufzustellen. Der NVP ist im Einvernehmen mit der Stadt Cuxhaven zu beschließen, sofern er das Stadtgebiet betrifft. Die wesentlichen teile des NVP für das Stadtgebiet werden von der Stadt Cuxhaven erarbeitet und vom Rat der Stadt Cuxhaven beschlossen.

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Nahverkehrsplan 2019 - 2023 des Landkreises Cuxhaven
9.28 MB / PDF
Nahverkehr Cuxland

Der Landkreis Cuxhaven hat umfangreiche Informationen zum Thema Nahverkehr im Gebiet des Landkreises Cuxhaven veröffentlicht: www.nahverkehr-cuxland.de.

Anruf-Sammel-Taxi (AST)

als Ergänzung zum Stadtverkehr Cuxhaven

Der Buslinienverkehr im Stadtgebiet wird vom Anruf-Sammel-Taxi (AST) ergänzt. Das bedeutet, das AST fährt nur, wenn kein Linienbus verkehrt. Das AST hat einen eigenen Fahrplan. Das AST soll die einzelnen Stadtteile mit dem Bahnhof/ZOB verbinden.

 

Alle eingesetzten Fahrzeuge sind barrierefrei.

 

Nähere Informationen: