Kindertagesstätten
Zurzeit gibt es 34 Kindertagesstätten und 1 Waldkindergarten in Cuxhaven.
Betrieben werden die Tagesstätten durch freie Träger der Jugendhilfe:
Deutsches Rotes Kreuz Cuxhaven/Hadeln, Ev.-luth. Kirchengemeinden, Röm-kath. Kirchengemeinde St. Marien,
Paritätischer Cuxhaven, AWO Soziale Dienste, Förderkreis Waldorfpädagogik
Schulen
Alle Einrichtungen sind offen für alle Kinder, unabhängig von Konfession oder Weltanschauung.
Die Stadt Cuxhaven ist Schulträgerin für 11 Grundschulen. Der Landkreis Cuxhaven ist Schulträger von 3 Hauptschulen, 2 Realschulen, 2 Gymnasien sowie 1 Förderschule und den Berufsbildenden Schulen auf dem Gebiet der Stadt Cuxhaven. Die Waldorfschule befindet sich in freier Trägerschaft. Die Schulträgerschaft und damit die Aufgabe eines Schulträgers, das notwendige Schulangebot vorzuhalten, gehört nach dem Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) zu den kommunalen Pflichtaufgaben, welche die Schulträger im eigenen Wirkungskreis zu erfüllen haben. Die Schulträger dieser Schulen sind zuständig für die äußeren Schulangelegenheiten. Dazu gehören nicht nur die Bereitstellung der Schulgebäude, sondern auch der Einrichtung (z.B. mit Mobiliar, Ausstattung der Fachunterrichtsräume, Lehrmaterial etc.), der Schulverwaltungskräfte, der Hausmeister und der Reinigungskräfte.
Nach dem Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) werden Kinder mit dem Beginn eines Schuljahres dann schulpflichtig, wenn sie das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum folgenden 30. September vollenden werden. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Diese Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig.
Weiter sind nach § 54 a Abs. 2 (NSchG) Kinder, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilzunehmen, verpflichtet, im Jahr vor der Einschulung nach näherer Bestimmung durch das Kultusministerium an besonderen schulischen Sprachfördermaßnahmen teilzunehmen.
Alle Kinder, die bis zum 1. Oktober 2022 das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des Schuljahres 2022/2023 am 1. August 2022, schulpflichtig. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.
Anmeldung der Schulanfängerinnen und Schulanfänger für das Schuljahr 2023/2024
Nachdem die Sprachstandsüberprüfung für die Schulanfängerinnen und Schulanfänger des Schuljahres 2023/2024 bereits im letzten Jahr durchgeführt wurde, steht nunmehr die Überprüfung der Schulfähigkeit in den Grundschulen an.
Die Feststellung der Schulfähigkeit wird von den zuständigen Grundschulen nach schriftlicher Terminvergabe in folgenden Zeiträumen durchgeführt:
Abendrothschule 06.03. – 10.03.2023
Altenbrucher Schule 09.02. und 16.02.2023
Döser Schule 20.03. – 22.03.2023
Franzenburger Schule 13.03. – 17.03.2023
Gorch-Fock-Schule 17.04. – 20.04.2023
Grodener Schule 24.04. – 28.04.2023
Lüdingworther Schule 10.05. – 11.05.2023
Manfred-Pelka-Schule am 14.03.2023
Ritzebütteler Schule 27.02. – 01.03.2023
Sahlenburger Schule 27.02. – 01.03.2023
Süderwischschule 06.03. – 17.03.2023
Gleichzeitig besteht auch die Möglichkeit, diejenigen Kinder anzumelden, die vorzeitig eingeschult werden sollen („Kann-Kinder“). Die Kinder sind persönlich vorzustellen. Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde und der Impfausweis mit-zubringen.
Der Einschulungstag für das Schuljahr 2023/2024 wird auf Samstag, 19. August 2023, festgesetzt.
Die Stadt Cuxhaven hat für die in ihrer Trägerschaft stehenden Grundschulen Schulbezirke in einer Satzung festgelegt. Für alle elf Grundschulen wurden Schulbezirke geschaffen, die aneinandergrenzen. Die Schulbezirke der Grundschulen schließen die Jahrgänge 1 bis 4 ein.
Die Schuleinzugsbereiche für die Grundschulen sind wie folgt festgelegt:
Schuleinzugsbereiche | |
---|---|
Grundschulen | Schulbezirk |
Abendrothschule | 001 |
Altenbrucher Schule | 010 |
Döser Schule | 003 |
Franzenburger Schule | 011 |
Gorch-Fock-Schule | 005 |
Grodener Schule | 006 |
Lüdingworther Schule | 012 |
Manfred-Pelka-Schule (Duhnen) | 004 |
Ritzebütteler Schule | 007 |
Sahlenburger Schule | 008 |
Süderwischschule | 009 |
Die genaue Zuordnung Ihrer Straße können Sie hier einsehen:
Der Landkreis Cuxhaven hat für die in seiner Trägerschaft stehenden Schulen des Sekundarbereichs I auf dem Gebiet der Stadt Cuxhaven (3 Hauptschule, 2 Realschule, 2 Gymnasien) ebenfalls Schulbezirke festgelegt, die Sie hier einsehen können.
Für die Förderschule (Schule am Meer) gilt das gesamte Gebiet der Stadt Cuxhaven als Einzugsbereich.
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700 999 70 960
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Mehrgenerationenhaus
Das in städtischer Trägerschaft stehende Mehrgenerationenhaus gibt es seit 2008. Es ist in das Jugendfreizeitzentrum „Haus der Jugend“ integriert, das bereits seit 1953 existiert.
Von Anfang an stand die Begegnung von Menschen im Mittelpunkt der Arbeit und so war es nur logisch im Sinne des Leitspruchs „Wo Menschen aller Generationen sich begegnen“ diese Arbeit auf alle Altersgruppen auszudehnen. Herzstück des Hauses ist der Offene Treff.
Hier haben die Nutzenden der vielfältigen Angebote den notwendigen Raum sich zu treffen, Kontakte zu knüpfen und Erfahrungen auszutauschen. Wir heißen alle Interessierten, egal welchen Alters oder welcher Herkunft, ganz herzlich willkommen!
Mehrgenerationenhaus
27474 Cuxhaven
E-Mail: info@cuxhaven.de