Wohnen in Cuxhaven
Für alle, die Meer wollen
Die landschaftliche Vielfalt und das gesundheitsfördernde Seeklima verleihen Deutschlands größtem Nordseeheilbad eine besondere Attraktivität. Dies, und die zukunftsfähige Wirtschaftsentwicklung, macht Cuxhaven zu einem Standort mit einer hohen Wohn- und Lebensqualität!
Die Stadt Cuxhaven bietet Bau- und Gewerbegrundstücke, aber auch nicht mehr benötigte Häuser bzw. bebaute Grundstücke zum Verkauf an.
Baugebiete in Cuxhaven
Dort leben, wo andere Urlaub machen
Die Stadt Cuxhaven beabsichtigt, in jedem Jahr sogenannte „Restflächenverkäufe“ abzuwickeln. Zur Bereinigung des städtischen Vermögens von nicht mehr für öffentliche Zwecke benötigten Flächen verkauft die Stadt derartige Flurstücke oder Flurstücksteile an Anlieger zu Vorzugsbedingungen. Hierbei handelt es sich um kleinere Flächen, die z.B. zwischen Vorgarten und Straße liegen.
Bei Interesse besteht die Möglichkeit, einen formlosen Antrag an die Stadt zu stellen. Die Entbehrlichkeit der Flächen wird dann überprüft.
Wohnimmobilien oder bebaute Grundstücke stehen derzeit nicht zum Verkauf.
Die Stadt Cuxhaven ist Eigentümerin diverser Gewerbegrundstücke im Stadtgebiet Cuxhaven. Diese Grundstücke werden in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung Cuxhaven (www.afw-cuxhaven.de) interessierten Gewerbetreibenden angeboten und gemäß städtischer Richtlinien veräußert.
Das Angebot der städtischen Gewerbegrundstücke ist auf dem Immobilienportal des Landes Niedersachsen „komsis.de“ (www.komsis.de) dargestellt. Informationen zur Größe, Kaufpreis, Ansprechpartner usw. sind dort zu finden.
Übersicht der gültigen Bebauungspläne
Hier können Sie die Inhalte der aktuellen Bebauungspläne der Stadt Cuxhaven mit einem Klick auf einen der umrandeten Bereiche einsehen.
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Stadtplanung
Informationen zur Stadt- und Bauleitplanung

Städtebauliche Rahmenpläne
Soziale Stadt Cuxhaven-Süderwisch
Hier finden Sie die Planungsgrundlagen für die Erstellung des Rahmenplanes für das Sanierungsgebiet Süderwisch zum Download.
Bauleitplanverfahren der Stadt Cuxhaven
Hinweise
Bauleitplanverfahren der Stadt Cuxhaven
Im Verfahren befindliche Bauleitpläne
STADT CUXHAVEN
Der Oberbürgermeister
Aufstellung der 90. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Cuxhaven für den Bereich
„Südlich der Baumrönne“
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit während der Corona-Pandemie
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Cuxhaven hat in seiner Sitzung am 26.September 2019 beschlossen die 90. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Cuxhaven für den Bereich „Südlich der Baumrönne“ aufzustellen.
Zum Entwurf der o.g. Planung soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch durchgeführt werden.
Aufgrund der Corona-Pandemie wird keine Veranstaltung, wie sonst üblich, im Rathaus stattfinden können!
Stattdessen werden die Unterlagen (Vorentwurf und Entwurfsbegründung) in der Zeit vom 08.08.2022 bis zum 19.08.2022 hier bereitgestellt.
Der Öffentlichkeit werden Informationen über den Planungsanlass, Ziele und Zwecke der Planung gegeben. Außerdem besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung per E-Mail unter Joerg.Kunkel@cuxhaven.de bzw. telefonisch unter 04721-700 409.
Im nachfolgenden Kartenausschnitt *) ist der Planbereich unterbrochen schwarz umrandet.

M: 1:20.000
04.08.2022/Lö
Uwe Santjer
*) Das LGLN / Katasteramt Otterndorf hat für den Abdruck die Benutzung eines Ausschnittes aus der AK 5, im Maßstab 1:5000 bzw. 1:10000, gestattet.
STADT CUXHAVEN
Der Oberbürgermeister
Bebauungsplan Nr. 188 „Südlich der Wehldorfer Straße“ Teilbereiche A, B und C
138. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Cuxhaven für den Bereich „Südlich der Wehldorfer Straße“ Teilbereiche A, B und C
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit während der Corona-Pandemie
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Cuxhaven hat in seiner Sitzung am 14.Juli 2022 für den Bebauungsplan Nr. 188 „Südlich Wehldorfer Straße“ Teilbereiche A, B und C und die 138. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Cuxhaven für den Bereich „Südlich der Wehldorfer Straße“ Teilbereiche A, B und C einen erweiterten Aufstellungsbeschluss gefasst.
Zu den Entwürfen der o.g. Planungen soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 Baugesetzbuch durchgeführt werden.
Aufgrund der Corona-Pandemie wird diese Veranstaltung nicht, wie sonst üblich, im Rathaus stattfinden können! Stattdessen werden die Unterlagen (Vorentwürfe und Entwurfsbegründungen) in der Zeit vom 25.07.2022 bis zum 08.08.2022 hier
bereitgestellt.
Der Öffentlichkeit werden Informationen über den Planungsanlass, Ziele und Zwecke der Planungen gegeben. Außerdem besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung per E-Mail unter mailto:Joerg.Kunkel@cuxhaven.de bzw. telefonisch unter 04721-700 409.
In den nachfolgenden Kartenausschnitten *) sind die Planbereiche unterbrochen schwarz umrandet.



Uwe Santjer
*) Das LGLN / Katasteramt Otterndorf hat für die Abdrucke die Benutzung von Ausschnitten aus
der AK 5, im Maßstab 1:5000 bzw. 1:10000, gestattet.
STADT CUXHAVEN
Der Oberbürgermeister
Erweiterte Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 188
„Südlich der Wehldorfer Straße“
Teilbereiche A, B und C
Öffentliche Auslegung des Planentwurfes
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Cuxhaven hat in seiner Sitzung am 14.Juli 2022 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 188 „Südlich der Wehldorfer Straße“ Teilbereiche A, B und C aufzustellen und den Entwurf mit der Entwurfsbegründung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Planungsanlass
Mit der Bebauungsplanung soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung angestrebt und die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung von Wohnraum im Ortsteil Altenbruch geschaffen werden. Die Bebauungsplanung soll den Ansprüchen von Familien, Senioren und Alleinstehenden bzw. den unterschiedlichen Lebensentwürfen und Lebenssituationen gerecht werden. Parallel zum Bebauungsplan Nr. 188 „Südlich der Wehldorfer Straße“ wird die 138. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Südlich der Wehldorfer Straße“ aufgestellt. Der Bebauungsplan konkretisiert die Darstellungen des Flächennutzungsplanes. Das Wohngebiet soll demnach über unterschiedliche Typologien und Bebauungsdichten verfügen, um unterschiedliche Wohnformen zu ermöglichen und ein möglichst breites Angebot für alle Lebenslagen zu schaffen.
Planbereichsbeschreibung
Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 188 „Südlich der Wehldorfer Straße“ und der parallel durchzuführenden Flächennutzungsplanung liegt am östlichen Rand des Ortsteils Altenbruch, östlich der Altenbrucher Bahnhofstraße und südlich der Wehldorfer Straße und ist überwiegend landwirtschaftlich genutzt. An der nördlichen und westlichen Plangebietsgrenze befinden sich die rückwärtigen Grundstücksbereiche der vorhandenen Ortsrandbebauung. Die östliche
Plangebietsgrenze bildet ein Wirtschaftsweg. Nach Osten schließen sich weitere landwirtschaftliche Flächen an. An der südlichen Plangebietsgrenze befinden sich die Grundstücke der Straßenrandbebauung „Über der Braake“.
Der für Wohnbauflächen vorgesehene Teilbereich A hat eine Größe von ca. 3,5 ha. Die Teilbereiche B und C beinhalten die Ausgleichsflächen und Ausgleichsmaßnahmen für die geplanten Eingriffe in Natur und Landschaft. Der Teilbereich B, in der Gemarkung Groden östlich der Straße Seeburg gelegen, umfasst 2,42 ha; der Teilbereich C, in der Gemarkung Altenwalde nordöstlich des
Altenwalder Heideweges gelegen, umfasst 0,77 ha. In den Teilbereichen B und C befindet sich hauptsächlich Intensivgrünland.
Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor:
- Der Umweltbericht ist ein eigenständiger Bestandteil der Bebauungsplanung. Im Umweltbericht werden die Belange des Umweltschutzes entsprechend dem gegenwärtigen Planungsstand für die Abwägung aufbereitet. Die im Umweltbericht gemäß § 1 (6) Nr. 7 BauGB einzustellenden Umweltbelange beziehen sich im Wesentlichen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, das Wirkgefüge zwischen ihnen (Wechselbeziehungen), die biologische Vielfalt sowie auf den Menschen und Kultur- und Sachgüter. Es erfolgt u.a. eine Erfassung, eine umfassende Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen sowie die Darstellung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Wirkungen mit entsprechender Bilanzierung.
‐ Der Landschaftsrahmenplan (LRP) der Stadt Cuxhaven (Stand April 2013) enthält eine umfassende Bestandsdarstellung, Bewertung und Konzeption zu Natur und Landschaft für da Stadtgebiet. Der LRP ist ein Fachgutachten des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
- Erschließungsprojekt Cuxhaven Altenbruch. Biotopkartierung und Amphibienerfassung. Katja Otte – Büro für Landschaftsökologie & Umweltplanung, Bremen, Stand: 11.11.2019
- Potenzialeinschätzung zum Vorkommen von Brutvögeln und Fledermäusen auf einer Grünlandfläche in Cuxhaven-Altenbruch – Kurzgutachten. BIOS – Gutachten für ökologische Bestandsaufnahmen, Bewertungen und Planung. Osterholz-Scharmbeck, Stand: April 2019.
- Erschließung B-Plan Nr. 188 „Südlich der Wehldorfer Straße“ in Cuxhaven Altenbruch. Konzept Entwässerungsplanung - Hydraulische Berechnung. Sweco GmbH, Cuxhaven. Stand: 02.06.2021.
- Informationen zur externen Ausgleichsfläche Gemarkung Groden.
- Informationen zur externen Ausgleichsfläche Gemarkung Altenwalde.
- Beurteilung des Baugrundes im Bereich der Altenbrucher Bahnhofstraße in Cuxhaven-Altenbruch. Geologisches Büro Schmidt. Hemmoor, Stand: 17.02. 2019.
- Verkehrsuntersuchung – Anbindung Wohngebiet (Cuxhaven – Altenbruch). IDB Cuxhaven mbH & Co. KG, Stand: März 2022.
Stellungnahmen des Landkreises Cuxhaven und des Amtes für regionale Landesentwicklung Lüneburg mit dem Hinweis, dass der Planungsraum gemäß Verordnung über die Raumordnung im Bund für einen länderübergreifenden Hochwasserschutz vom 01.09.2021 im Risikogebiet „HQextrem“ liegt
In den nachfolgenden Kartenausschnitten*) sind die Planbereiche unterbrochen schwarz umrandet.



Der Entwurf zum o.g. Bebauungsplan und die Entwurfsbegründung mit dem Umweltbericht liegen in der Zeit vom 03.August 2022 bis 07.September 2022 im Rathaus, Plantafel im 1.OG neben Zimmer 1.04, während der Dienstzeiten öffentlich aus. Darüber hinaus sind die o.g. Unterlagen zu diesem Bauleitplan auch auf der Homepage der Stadt Cuxhaven ( www.cuxhaven.de/unser-service-fuer-sie/bauen-wohnen.html ) abrufbar.
Während der Auslegungsfrist können von Jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf bei der Abteilung 6.1 Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Rathausplatz 1 schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§4a Absatz 6 Satz 1 BauGB). Auskünfte erteilt die Abteilung 6.1 Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Zimmer 1.05 und 1.16.
Datenschutz:
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e DS-GVO i.V.m. § 3 BauGB und dem NDSG. Weitere Informationen und Angaben zu Ihren Rechten entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt. Sollten Sie Ihre Stellungnahme anonym abgeben, kann eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung leider nicht erfolgen.
Uwe Santjer
*) Das LGLN, Regionaldirektion Otterndorf, hat für die Abdrucke die Benutzung von Ausschnitten aus
der AK 5, im Maßstab 1:5000 bzw. 1:10000, gestattet.
STADT CUXHAVEN
Der Oberbürgermeister
Erweiterte Aufstellung der 138. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Cuxhaven für
den Bereich „Südlich der Wehldorfer Straße“
Teilbereiche A, B und C
Öffentliche Auslegung des Planentwurfes
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Cuxhaven hat in seiner Sitzung am 14.Juli 2022 beschlossen die o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes aufzustellen und mit der Entwurfsbegründung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Planungsanlass
Mit der Flächennutzungsplanänderung soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung angestrebt und die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung von Wohnraum im Ortsteil Altenbruch geschaffen werden. Die Bauleitplanung soll den Ansprüchen von Familien, Senioren und Alleinstehenden bzw. den unterschiedlichen Lebensentwürfen und Lebenssituationen gerecht werden. Parallel wird der Bebauungsplan Nr. 188 „Südlich der Wehldorfer Straße“ aufgestellt, der die künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes konkretisieren soll. Das Wohngebiet soll demnach über unterschiedliche Typologien und Bebauungsdichten verfügen, um unterschiedliche Wohnformen zu ermöglichen und ein möglichst breites Angebot für alle Lebenslagen zu schaffen.
Planbereichsbeschreibung
Das Plangebiet mit der 138. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Südlich der Wehldorfer Straße“ und des nachfolgenden Bebauungsplans Nr. 188 „Südlich der Wehldorfer Straße“ liegt am östlichen Rand des Ortsteils Altenbruch, östlich der Altenbrucher Bahnhofstraße und südlich der Wehldorfer Straße und ist überwiegend landwirtschaftlich genutzt. An der nördlichen und westlichen
Plangebietsgrenze befinden sich die rückwärtigen Grundstücksbereiche der vorhandenen Ortsrandbebauung. Die östliche Plangebietsgrenze bildet ein Wirtschaftsweg. Nach Osten schließen sich weitere landwirtschaftliche Flächen an. An der südlichen Plangebietsgrenze befinden sich die Grundstücke der
Straßenrandbebauung „Über der Braake“.
Der als Wohnbaufläche dargestellte Teilbereich A des Flächennutzungsplans hat eine Größe von ca.3,5 ha. Die Teilbereiche B und C beinhalten die Ausgleichsflächen für die geplanten Eingriffe in Natur und Landschaft. Der Teilbereich B, in der Gemarkung Groden östlich der Straße Seeburg gelegen,
umfasst 2,42 ha; der Teilbereich C, in der Gemarkung Altenwalde nordöstlich des Altenwalder Heideweges gelegen, umfasst 0,77 ha. In den Teilbereichen B und C befindet sich hauptsächlich Intensivgrünland.
Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor:
- Der Umweltbericht ist ein eigenständiger Bestandteil der Bebauungsplanung. Im Umweltbericht werden die Belange des Umweltschutzes entsprechend dem gegenwärtigen Planungsstand für die Abwägung aufbereitet. Die im Umweltbericht gemäß § 1 (6) Nr. 7 BauGB einzustellenden Umweltbelange beziehen sich im Wesentlichen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, das Wirkgefüge zwischen ihnen (Wechselbeziehungen), die biologische Vielfalt sowie auf den Menschen und Kultur- und Sachgüter. Es erfolgt u.a. eine Erfassung, eine umfassende Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen sowie die Darstellung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Wirkungen mit entsprechender Bilanzierung. Die Eingriffsbilanzierung und die konkrete Festlegung des Ausgleichs erfolgt im Rahmen des nachfolgenden Bebauungsplanes Nr. 188 „Südlich der Wehldorfer Straße“.
‐ Der Landschaftsrahmenplan (LRP) der Stadt Cuxhaven (Stand April 2013) enthält eine umfassende Bestandsdarstellung, Bewertung und Konzeption zu Natur und Landschaft für da Stadtgebiet. Der LRP ist ein Fachgutachten des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
- Erschließungsprojekt Cuxhaven Altenbruch. Biotopkartierung und Amphibienerfassung. Katja Otte – Büro für Landschaftsökologie & Umweltplanung, Bremen, Stand: 11.11.2019
-Potenzialeinschätzung zum Vorkommen von Brutvögeln und Fledermäusen auf einer Grünlandfläche in Cuxhaven-Altenbruch – Kurzgutachten. BIOS – Gutachten für ökologische Bestandsaufnahmen, Bewertungen und Planung. Osterholz-Scharmbeck, Stand: April 2019.
- Erschließung B-Plan Nr. 188 „Südlich der Wehldorfer Straße“ in Cuxhaven Altenbruch. Konzept Entwässerungsplanung - Hydraulische Berechnung. Sweco GmbH, Cuxhaven. Stand: 02.06.2021.
- Informationen zur externen Ausgleichsfläche Gemarkung Groden.
.
- Informationen zur externen Ausgleichsfläche Gemarkung Altenwalde.
- Beurteilung des Baugrundes im Bereich der Altenbrucher Bahnhofstraße in Cuxhaven-Altenbruch. Geologisches Büro Schmidt. Hemmoor, Stand: 17.02. 2019.
- Verkehrsuntersuchung – Anbindung Wohngebiet (Cuxhaven – Altenbruch). IDB Cuxhaven mbH & Co. KG, Stand: März 2022.
- Stellungnahmen des Landkreises Cuxhaven und des Amtes für regionale Landesentwicklung Lüneburg mit dem Hinweis, dass der Planungsraum gemäß Verordnung über die Raumordnung im Bund für einen länderübergreifenden Hochwasserschutz vom 01.09.2021 im Risikogebiet „HQ extrem“ liegt.
In den nachfolgenden Kartenausschnitten *) sind die Planbereiche unterbrochen schwarz umrandet.



Der Entwurf zur o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Entwurfsbegründung mit dem Umweltbericht liegen in der Zeit vom 03.August 2022 bis 07.September 2022 im Rathaus, Plantafel im 1.OG gegenüber Zimmer 1.04, während der Dienstzeite öffentlich aus.
Darüber hinaus sind die o.g. Unterlagen zu diesem Bauleitplan auch auf der Homepage der Stadt Cuxhaven ( www.cuxhaven.de/unser-service-fuer-sie/bauen-wohnen.html - hier ) abrufbar.
Während der Auslegungsfrist können von Jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf bei der Abteilung 6.1 Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Rathausplatz 1 schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§4a Abs. 6 Satz 1 BauGB).
Auskünfte erteilt die Abteilung 6.1 Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Zimmer 1.05 und 1.16.
Datenschutz:
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DS-GVO i.V.m. § 3 BauGB und dem NDSG. Weitere Informationen und Angaben zu Ihren Rechten entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt. Sollten Sie Ihre Stellungnahme anonym abgeben, kann eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung leider nicht erfolgen.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Uwe Santjer
STADT CUXHAVEN
Der Oberbürgermeister
Bebauungsplan Nr. 84 „Nördlich der Grodener Chaussee“ 3.Änderung und Erweiterung
141. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Cuxhaven für den Bereich „Westlich Colonnenweg“
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit während der Corona-Pandemie
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Cuxhaven hat in seiner Sitzung am 07.Juli 2022 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 84 „Nördlich der Grodener Chaussee“ 3.Änderung und Erweiterung und die 141. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Cuxhaven für den Bereich „Westlich Colonnenweg“ aufzustellen.
Zu den Entwürfen der o.g. Planungen soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 Baugesetzbuch durchgeführt werden.
Aufgrund der Corona-Pandemie wird diese Veranstaltung nicht, wie sonst üblich, im Rathaus stattfinden können!
Stattdessen werden die Unterlagen (Vorentwürfe und Entwurfsbegründungen) in der Zeit vom 19.07.2022 bis zum 02.08.2022 hier bereitgestellt.
Der Öffentlichkeit werden Informationen über den Planungsanlass, Ziele und Zwecke der Planungen gegeben. Außerdem besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung per E-Mail unter Thomas.Binsch@cuxhaven.de bzw. telefonisch unter 04721-700 407
In den nachfolgenden Kartenausschnitten *) sind die Planbereiche unterbrochen schwarz umrandet.

Bebauungsplan Nr. 84 "Nördlich der Grodener Chaussee" -
3. Änderung und Erweiterung
M: 1: 4.000
13.01.2022 LÖ

141. Änderung des Flächennutzungsplanes für den
Bereich "Westlich Colonnenweg"
M 1: 4.000
13.07.2022 LÖ
Uwe Santjer
*) Das LGLN / Katasteramt Otterndorf hat für die Abdrucke die Benutzung von Ausschnitten aus
der AK 5, im Maßstab 1:5000 bzw. 1:10000, gestattet.
STADT CUXHAVEN
Der Oberbürgermeister
Erweiterte Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 220 „Sportzentrum am Bürgerpark Groden“
Teilbereich A und Teilbereich B
Öffentliche Auslegung des Planentwurfes
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Cuxhaven hat in seiner Sitzung am 07.Juli 2022 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 220 „Sportzentrum am Bürgerpark Groden“ Teilbereich A und Teilbereich B aufzustellen und den Entwurf mit der Begründung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Planungsanlass
Die Stadt Cuxhaven beabsichtigt, das Sportzentrum am Bürgerpark in Groden zu ertüchtigen. Geplant sind die Umwandlung eines Fußballfeldes in einen Kunstrasenplatz, die Instandsetzung von
Außensportbereichen sowie die Erweiterung einer Turnhalle um Umkleideräume. Daneben ist die Verbesserung der Erschließung und Schaffung neuer Stellplätze beabsichtigt. Der parkartige Charakter der Anlage soll gesichert werden.
Planbereichsbeschreibung
Der Geltungsbereich (Teilbereich A) umfasst ca. 4,6 ha und befindet sich am östlichen Rand des Stadtteils Groden.
An diesen Geltungsbereich grenzen im Westen die Grundstücke Papenstraße Nr. 6 bis Nr. 28 an. Zwischen den Grundstücken Papenstraße Nr. 26 und Nr. 28 sowie Nr. 2 und Nr. 6 ragt das Plangebiet bis an die Papenstraße heran.
Im Norden grenzt das Gebiet des Kleingartenvereins Groden an, der Zugangsbereich dazu liegt innerhalb des Plangebiets. Im Nordosten liegt eine dreieckige Fläche eines Ausläufers des Landschaftsparkes Bürgerpark Groden außerhalb des Plangebietes.
Die östliche Grenze des Plangebiets und die südöstliche Grenze werden durch die heutigen Rasensportfelder gebildet, die innerhalb des Plangebiets liegen.
Im Südwesten des Plangebietes liegt das Grundstück der Kindertagesstätte außerhalb des Plangebietes. Der Bereich der heutigen Zufahrt zur Grundschule Groden sowie die nördlich des
Schulgebäudekomplexes liegenden Freiflächen befinden sich innerhalb des Plangeltungsbereiches.
Die externe Kompensationsfläche (Teilbereich B) umfasst ca. 0,76 ha in der Gemarkung Süder- und Westerwisch. Es handelt sich dabei um ein schmales feuchtes Grünlandgrundstück im östlichen
Nahbereich des Pastor-Drägert-Weges.
Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor:
- Der Umweltbericht ist ein eigenständiger Bestandteil der Bebauungsplanung. Im Umweltbericht werden die Belange des Umweltschutzes entsprechend dem gegenwärtigen Planungsstand für die Abwägung aufbereitet. Die im Umweltbericht gemäß § 1 (6) Nr. 7 BauGB einzustellenden Umweltbelange beziehen sich im Wesentlichen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, das
Wirkgefüge zwischen ihnen (Wechselbeziehungen), die biologische Vielfalt sowie auf den Menschen und Kultur- und Sachgüter. Es erfolgt u.a. eine Erfassung, eine umfassende Beschreibung und
Bewertung der Umweltauswirkungen sowie die Darstellung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Wirkungen mit entsprechender Bilanzierung.
- Die Eingriffsregelung ist ein eigenständiger Bestandteil der Bebauungsplanung. Die Anwendung der Eingriffsregelung erfolgt aufgrund der Maßgaben von § 18 BNatSchG und gemäß den Bestimmungen nach § 1a BauGB.
Es erfolgt eine Erfassung und Bewertung des Plangebiets bzw. der Eingriffsfläche. Auf Grundlage einer Konfliktanalyse werden Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Eingriffen erarbeitet. Es erfolgt eine Bewertung des Eingriffes sowie die Festsetzung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen
für die Planung.
‐ Der Landschaftsrahmenplan (LRP) der Stadt Cuxhaven (Stand April 2013) enthält eine umfassende Bestandsdarstellung, Bewertung und Konzeption zu Natur und Landschaft für da Stadtgebiet. Der LRP ist ein Fachgutachten des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
- Naturschutzfachliche Bestandserfassungen in den Jahren 2020 und 2021 (Biotopbestand, Fledermäuse, Amphibien und Brutvögel) als Grundlagen für den Bebauungsplan Nr. 220 „Sportzentrum
am Bürgerpark Groden“ und zur 128. Flächennutzungsplan-änderung:
. | Biotopbestand zum Bebauungsplan Nr. 220 „Sportzentrum am Bürgerpark Groden“ und zur 128. Flächennutzungsplanänderung, Stadt Cuxhaven, Plan Nr. 5341.1, Stand: 12.11.2020 |
. | Bericht zur Fledermauserfassung – Raumnutzung und Sommerquartiere - zum Bebauungsplan Nr. 220 „Sportzentrum am Bürgerpark Groden“ und zur 128. Flächennutzungsplanänderung, Stand: 05.04.2021 |
. | Bericht zur Erfassung von Amphibien zum Bebauungsplan Nr. 220 „Sportzentrum am Bürgerpark Groden“ und zur 128. Flächennutzungsplanänderung, Stand: 05.04.2021 |
. | Bericht zur Brutvogelerfassung zum Bebauungsplan Nr. 220 „Sportzentrum am Bürgerpark Groden“ und zur 128. Flächennutzungsplanänderung, Stand: 05.04.2021 |
. | Fachbeitrag Artenschutz zum Bebauungsplan Nr. 220 „Sportzentrum am Bürgerpark Groden“ und zur 128. Flächennutzungsplanänderung, Stand: Juni 2022 |
- Entwässerungskonzept zum Bebauungsplan Nr. 220,
Sweco GmbH, Cuxhaven 2022
- Schalltechnische Untersuchung für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 220 „Sportzentrum am
Bürgerpark Groden“ in Cuxhaven, T&H Ingenieure GmbH, Bremen 2021.
In den nachfolgenden Kartenausschnitten*) sind die Planbereiche unterbrochen schwarz umrandet.

M= 1 : 5000

M= 1 : 5000
Der Entwurf zum o.g. Bebauungsplan und die Entwurfsbegründung mit dem Umweltbericht liegen in der Zeit vom 20.Juli 2022 bis 24.August 2022 im Rathaus, Plantafel im 1.OG neben Zimmer 1.04, während der Dienstzeiten öffentlich aus.
Darüber hinaus sind die o.g. Unterlagen zu diesem Bauleitplan hier abrufbar.
Während der Auslegungsfrist können von Jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf bei der Abteilung 6.1 Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Rathausplatz 1 schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt
für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§4a Absatz 6 Satz 1 BauGB). Auskünfte erteilt die Abteilung 6.1 Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Zimmer 1.15 und 1.16.
Datenschutz:
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e DS-GVO i.V.m. § 3 BauGB und dem NDSG. Weitere Informationen und Angaben zu Ihren Rechten entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt. Sollten Sie Ihre Stellungnahme anonym abgeben,kann eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung leider nicht erfolgen.
Uwe Santjer
*) Das LGLN, Regionaldirektion Otterndorf, hat für die Abdrucke die Benutzung von Ausschnitten aus der AK 5, im Maßstab 1:5000 bzw. 1:10000, gestattet.
STADT CUXHAVEN
Der Oberbürgermeister
Erweiterte Aufstellung der 128. Änderung des Flächen-nutzungsplanes der Stadt Cuxhaven für den Bereich „Sportzentrum am Bürgerpark Groden“ Teilbereich A und Teilbereich B
Öffentliche Auslegung des Planentwurfes
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Cuxhaven hat in seiner Sitzung am 07.Juli 2022 beschlossen die o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes aufzustellen und mit der Entwurfsbegründung gemäß § 3Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Planungsanlass
Die Stadt Cuxhaven beabsichtigt, das Sportzentrum am Bürgerpark in Groden zu ertüchtigen. Geplant sind die Umwandlung eines Fußballfeldes in einen Kunstrasenplatz, die Instandsetzung von Außensportbereichen sowie die Erweiterung einer Turnhalle um Umkleideräume. Daneben ist die Verbesserung der Erschließung und Schaffung neuer Stellplätze beabsichtigt. Der parkartige Charakter der Anlage sollgesichert werden.
Planbereichsbeschreibung
Der Änderungsbereich (Teilbereich A) umfasst ca. 4,3 ha und befindet sich am östlichen Rand des Stadtteils Groden.
An den Änderungsbereich (Teilbereich A) grenzen im Westen die Grundstücke Papenstraße 6 - 28 an. Im Norden grenzt das Gebiet des Kleingartenvereins Groden an, der Zugangsbereich liegt innerhalb des Plangebiets. Im Nordosten liegt eine dreieckige Fläche eines Ausläufers des Landschaftsparkes Bürgerpark Groden außerhalb des Plangebietes.
Die östliche Grenze des Plangebiets wird durch die heutigen Rasensportfelder gebildet, die innerhalb des Plangebiets liegen.
Im Süden des Plangebietes liegen die Grundstücke der Gemeinbedarfseinrichtungen der Grundschule Groden sowie der Kindertagesstätte außerhalb des Plangebietes. Die externe Kompensationsfläche (Teilbereich B) umfasst ca. 0,76 ha in der Gemarkung Süder- und Westerwisch. Es handelt sich dabei um ein schmales feuchtes Grünlandgrundstück im östlichen Nahbereich des Pastor-Drägert-Weges.
Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor:
- Der Umweltbericht ist ein eigenständiger Bestandteil der Bebauungsplanung. Im Umweltbericht werden die Belange des Umweltschutzes entsprechend dem gegenwärtigen Planungsstand für die Abwägung aufbereitet. Die im Umweltbericht gemäß § 1 (6) Nr. 7 BauGB einzustellenden Umweltbelange beziehen sich im Wesentlichen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, das
Wirkgefüge zwischen ihnen (Wechselbeziehungen), die biologische Vielfalt sowie auf den Menschen und Kultur- und Sachgüter. Es erfolgt u.a. eine Erfassung, eine umfassende Beschreibung und
Bewertung der Umweltauswirkungen sowie die Darstellung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Wirkungen mit entsprechender Bilanzierung.
- Die Eingriffsregelung ist ein eigenständiger Bestandteil der Bebauungsplanung. Die Anwendung der Eingriffsregelung erfolgt aufgrund der Maßgaben von § 18 BNatSchG und gemäß den
Bestimmungen nach § 1a BauGB. Es erfolgt eine Erfassung und Bewertung des Plangebiets bzw. der Eingriffsfläche. Auf Grundlage
einer Konfliktanalyse werden Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Eingriffenerarbeitet. Es erfolgt eine Bewertung des Eingriffes sowie die Festsetzung der erforderlichen
Ausgleichsmaßnahmen für die Planung.
‐ Der Landschaftsrahmenplan (LRP) der Stadt Cuxhaven (Stand April 2013) enthält eine umfassende Bestandsdarstellung, Bewertung und Konzeption zu Natur und Landschaft für da Stadtgebiet. Der LRP ist ein Fachgutachten des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
- Naturschutzfachliche Bestandserfassungen in den Jahren 2020 und 2021 (Biotopbestand,Fledermäuse, Amphibien und Brutvögel) als Grundlagen für den Bebauungsplan Nr. 220
„Sportzentrum am Bürgerpark Groden“ und zur 128. Flächennutzungsplanänderung:
- Biotopbestand zum Bebauungsplan Nr. 220 „Sportzentrum am
Bürgerpark Groden“ und zur 128. Flächennutzungs-
planänderung, Stadt Cuxhaven, Plan Nr. 5341.1,
Stand: 12.11.2020
- Bericht zur Fledermauserfassung – Raumnutzung und
Sommerquartiere - zum Bebauungsplan Nr. 220 „Sportzentrum
am Bürgerpark Groden“ und zur 128. Flächen-
nutzungsplanänderung, Stand: 05.04.2021
- Bericht zur Erfassung von Amphibien zum Bebauungsplan Nr.
220 „Sportzentrum am Bürgerpark Groden“ und zur 128.
Flächennutzungsplanänderung, Stand: 05.04.2021
- Bericht zur Brutvogelerfassung zum Bebauungsplan Nr. 220
„Sportzentrum am Bürgerpark Groden“ und zur 128.
Flächennutzungsplanänderung, Stand: 05.04.2021
- Fachbeitrag Artenschutz zum Bebauungsplan Nr. 220
„Sportzentrum am Bürgerpark Groden“ und zur 128.
Flächennutzungsplanänderung, Stand: Juni 2022
·
- Entwässerungskonzept zum Bebauungsplan Nr. 220, Sweco GmbH, Cuxhaven 2022
- Schalltechnische Untersuchung für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 220 „Sportzentrum am
Bürgerpark Groden“ in Cuxhaven, T&H Ingenieure GmbH, Bremen 2021
In den nachfolgenden Kartenausschnitten *) sind die Planbereiche unterbrochen schwarz umrandet.
128. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich
"Sportzentrum am Bürgerpark"Teilbereich A und B

M= 1 : 5000

M= 1 : 5000
Der Entwurf zur o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Entwurfsbegründung mit dem Umweltbericht liegen in der Zeit vom 20.Juli 2022 bis 24.August 2022 im Rathaus, Plantafel im 1.OG
gegenüber Zimmer 1.04, während der Dienstzeiten öffentlich aus.
Darüber hinaus sind die o.g. Unterlagen zu diesem Bauleitplan hier abrufbar.
Während der Auslegungsfrist können von Jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf bei der Abteilung 6.1 Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Rathausplatz 1 schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt
für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§4a Abs. 6 Satz 1 BauGB). Auskünfte erteilt die Abteilung 6.1 Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Zimmer 1.15 und 1.16.
Datenschutz:
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe
e DS-GVO i.V.m. § 3 BauGB und dem NDSG. Weitere Informationen und Angaben zu Ihren Rechten entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“
das ebenfalls öffentlich ausliegt. Sollten Sie Ihre Stellungnahme anonym abgeben, kann eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung leider nicht erfolgen.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen
Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungs-frist nicht oder nicht rechtzeitiggeltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Uwe Santjer
*) Das LGLN, Regionaldirektion Otterndorf hat für die Abdrucke die Benutzung von Ausschnitten aus der AK 5, im Maßstab 1:5000 bzw. 1:10000, gestattet.