Militärflugplatz Nordholz
Luftrechtliches Änderungsgenehmigungsverfahren nach § 6 Absatz 4 Satz 2 Luftverkehrsgesetz für den Militärflugplatz Nordholz
Öffentliche Bekanntmachung / Auslegung des Genehmigungsbescheides
Das Luftfahrtamt der Bundeswehr hat dem Bundesministerium der Verteidigung, vertreten durch das Niedersächsische Landesamt für Bau und Liegenschaften als Verfahrensstandschafter für die Bundeswehr – Teilstreitkraft Marine – am 20.03.2019 die Genehmigung für die beantragte Änderung der Anlage und des Betriebes des Marinefliegerstützpunktes Nordholz und zur Errichtung eines Helispots unter dem Az: 1 d - 56-01-05/Nordholz erteilt.
Die Auslegungsunterlagen liegen in der Zeit vom 03.06.2019 bis zum 17.06.2019 im Rathaus, Rathausplatz 1, 27472 Cuxhaven in Zimmer 2.46 während der Öffnungszeiten sowie nach vorheriger telefonischer Absprache zur allgemeinen Einsicht aus.
Außerdem können die Unterlagen für die Dauer der Auslegung auf dem zentralen UVP-Portal des Bundes beim Umweltbundesamt eingesehen werden.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist am 17.06.2019 gilt der Genehmigungsbescheid gegenüber allen Betroffenen als zugestellt, § 6 Abs. 5 Satz 1 LuftVG i. V. m. § 74 Abs. 4 Satz 3 VwVfG. Es wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigung nach der öffentlichen Bekanntmachung bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen und von denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, bei der Genehmigungsbehörde schriftlich angefordert werden kann.