eRechnung and die Stadt Cuxhaven
Durch die EU-Richtlinie 2014/55 und die Nds. eRechnungsverordnung (NERechVO) sind öffentliche Auftraggeber zum Empfang von elektronischen Rechnungen verpflichtet.
Neben den Vorteilen einer schnelleren Rechnungsbe- und -verarbeitung schont die elektronische Rechnung Umweltressourcen, indem weniger Briefe erstellt und transportiert werden müssen, was auch für Sie als Rechnungssteller finanzielle interessant ist, da Sie geringere Portokosten und weniger Arbeitszeitaufwand haben.
Damit beide Seiten einen Nutzen von den Vorteilen haben, bitten wir Sie um Ihre Mithilfe:
Übersenden Sie uns Ihre Rechnungen bitte nicht mehr auf Papier, sondern nutzen Sie ausschließlich folgende Alternativen:
1. eRechnung im Datenformat X-Rechnung
Die elektronische Rechnung gemäß dem Format XRechnung ist ein strukturierter, maschinenlesbarer Datensatz. Nachdem Sie Ihre XRechnung in Ihrem ERP-System erstellt haben, senden Sie diese an erechnung@niedersachsen.de.
Geben Sie in der eRechnung, die Sie an die Stadt Cuxhaven stellen, unbedingt die Leitweg-ID 033520011011-0-26 an.
Die eRechnung wird an uns weitergeleitet und Sie erhalten eine Bestätigung über den Eingang der geprüften Rechnung.
Weitere Informationen zur eRechnung können Sie der nachstehenden PDF-Datei >>(Informationsblatt für Lieferanten)<< entnehmen.
2. Rechnung als pdf-Datei im Format PDF/A
Sie können Ihre Rechnung auch im PDF-Format einreichen. Verwenden Sie bitte ausschließlich das Dateiformat PDF/A .
Ihre PDF/A-Rechnung übersenden Sie bitte an das Funktionspostfach .
Beachten Sie bitte, dass Sie nur eine Rechnung pro E-Mail versenden (sowie weiterer rechnungsbegründender Unterlagen, wie Lieferschein, Aufmaße u. dgl.).