In allen städtischen Dienststellen gilt FFP-2-Maskenpflicht. Für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 14 Jahren genügt eine textile Barriere als Mund-Nase-Schutz.
Es ist weiterhin notwendig, sich beim Besuch des Rathauses oder der sonstigen Verwaltungsstellen die Hände am Eingang zu desinfizieren. Auch sollen in den gesamten Verwaltungsgebäuden – insbesondere in den Wartebereichen – die nötigen Abstände eingehalten werden.
Danke für Ihr Verständnis.