Wahl des Beirates für Menschen mit Behinderung
Neuwahl von Mitgliedern für die Wahlperiode 2026 - 2031
Stadt Cuxhaven ruft zur Wahl des Beirates für Menschen mit Behinderungen auf – Kandidaturen und Beteiligung erwünscht
Die Stadt Cuxhaven lädt alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger herzlich ein, sich aktiv an der Versammlungswahl des Beirates für Menschen mit Behinderungen zu beteiligen und eigene Kandidaturen einzureichen. Die Wahl findet am
Donnerstag, 29. Oktober 2026, um 17:00 Uhr in der Bürgerhalle des Rathauses (Rathausplatz 1)
statt. Da die Amtszeit des Beirates an die Wahlperiode des Rates geknüpft ist, ist eine Neuwahl erforderlich.
Warum Ihre Stimme und Kandidatur zählen
Der Beirat für Menschen mit Behinderungen ist das zentrale Sprachrohr für die Interessen von Menschen mit Behinderungen in Cuxhaven. Er setzt sich dafür ein, Barrieren abzubauen, Diskriminierungen zu verhindern und die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu stärken – im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention und des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes. Mit Ihrer Kandidatur oder Ihrer Stimme bei der Wahl gestalten Sie die Zukunft unseres Gemeinwesens aktiv mit.
Aufgaben des Beirates
Der Beirat arbeitet eng mit Verwaltung und Politik der Stadt Cuxhaven, mit den in der Behindertenarbeit tätigen Vereinen, Verbänden und Organisationen sowie den in der Stadt vertretenen Selbsthilfegruppen zusammen. Zudem berät und unterstützt er den für Soziales zuständigen Ratsausschuss durch Anregungen, Anfragen, Anträgen Empfehlungen und Stellungnahmen. Politik und Verwaltung können den Beirat jederzeit zu behindertenspezifischen Themen um Einschätzung bitten. Ferner hat der Beirat ein beratendes Mandat im Sozialausschuss und im Kommunalen Präventionsrat.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind laut Satzung des Beirates:
- Menschen mit einer anerkannten Behinderung (Grad der Behinderung mindestens 50), die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und ihren ersten Wohnsitz in Cuxhaven haben
- Eltern bzw. gesetzliche Vertreter von unter 16-jährigen Menschen mit Behinderung
- Volljährige Menschen mit Behinderung, die in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (§ 219 SGB IX) beschäftigt sind und in Cuxhaven wohnen
Bitte bringen Sie zur Wahl mit: Personalausweis oder Reisepass, Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes oder ggf. eine aktuelle Beschäftigungsbescheinigung der Werkstatt. Eine Stimmabgabe durch Bevollmächtigte ist mit Vollmacht oder Betreuerausweis und den entsprechenden Nachweisen möglich.
Wer kann kandidieren?
Wählbar als Beiratsmitglied sind:
- Volljährige Menschen mit anerkannter Behinderung (GdB ≥ 50) mit erstem Wohnsitz in Cuxhaven
- Gesetzliche Vertreter von minderjährigen Menschen mit Behinderung
- Volljährige Werkstatt-Beschäftigte mit Behinderung und Wohnsitz in Cuxhaven
- Zudem können Personen kandidieren, die beruflich oder ehrenamtlich mit den Belangen von Menschen mit Behinderungen befasst sind und eine entsprechende Organisation, Einrichtung oder Selbsthilfegruppe vertreten.
Der 15-köpfige Beirat besteht aus acht in der Versammlungswahl bestimmten Vertreterinnen und Vertretern sowie sieben Mitgliedern, die von den Ratsfraktionen/-gruppen benannten werden. Zudem werden Stellvertreterinnen und -vertreter gewählt.
Fristen und Einreichung von Wahlvorschlägen
Bewerbungen oder Vorschläge für eine Kandidatur müssen bis zum 8. Oktober 2026, 24:00 Uhr, schriftlich beim Wahlvorstand eingegangen sein.
Für den Wahlvorschlag kann ein Formular genutzt werden, das auf der Internetseite der Stadt Cuxhaven (www.cuxhaven.de) abrufbar ist. Mit dem Wahlvorschlag sind das Einverständnis der Kandidatin/des Kandidaten sowie Nachweise für die Wählbarkeit (Kopie des Schwerbehindertenausweises oder Feststellungsbescheides, ggf. Beschäftigungsbescheinigung) einzureichen.
Ablauf der Versammlungswahl
Am Wahltag, dem 29. Oktober 2026, stellen sich die Kandidatinnen und Kandidaten den Wählerinnen und Wählern vor. Im Anschluss erfolgt die geheime Stimmabgabe, die öffentliche Stimmenauszählung und die Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Die zugelassenen Wahlvorschläge werden rechtzeitig vor der Wahl auf der Internetseite der Stadt Cuxhaven (www.cuxhaven.de) veröffentlicht – sofern die Kandidierenden dem zugestimmt haben.
Dokumente zum Download
- in der Fassung der ersten Änderungssatzung vom 30.06.2024 -
