Freizeitangebote für Jugendliche
Kultur, Sport, Kreativität und Bildung
Das Haus der Jugend bietet Veranstaltungen in Bereichen wie Kultur, Sport, Kreativität und Bildung an. Neben dem Besuch fester Angebote oder Sonderveranstaltungen, kann man im Haus auch ungezwungen seine Freizeit verbringen, sich mit Freunden treffen oder mit der Unterstützung der Mitarbeiter eigene Ideen verwirklichen. Zusätzlich werden Spiele wie Billard, Tischtennis, Kicker und Dart angeboten. Monatlich findet freitags eine Kinderdisco und eine darauf folgende Jugend-Disco statt. Kindergeburtstage bis 15 Jahre lassen sich auf Anfrage ebenfalls in den Räumlichkeiten des Haus der Jugend ausrichten. Es besteht auch die Möglichkeit, in der Caféteria kleine Speisen und Getränke zu erwerben. Außerdem organisiert das Haus der Jugend jedes Jahr den „Ferienpass“ mit verschiedenen eigenen Freizeitangeboten und solchen externer Anbieter für die Sommerferien. Das Haus der Jugend ist vorrangig auf die Wünsche und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet.

STADT CUXHAVEN
Der Oberbürgermeister
Hausordnung für das Haus der Jugend / Mehrgenerationenhaus, Abendrothstraße 25, 27474 Cuxhaven
I. Hausordnung
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Haus der Jugend sind für die Funktionsfähigkeit und die Verkehrssicherheit des Gebäudekomplexes und der Einrichtung verantwortlich. Sie nehmen die Aufsichtspflicht wahr. Insbesondere achten sie auf Sauberkeit und Ordnung in den benutzten Räumen sowie auf die Einhaltung des Jugendschutzes und dieser Haus- und Benutzungsordnung. In diesem Rahmen sind sie berechtigt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen bzw. von den Besucherinnen / Besuchern und Nutzern ein entsprechendes Verhalten zu fordern und Störer des Hausfriedens des Hauses zu verweisen. Die Besucherinnen / Besucher und Nutzer des Hauses der Jugend akzeptieren mit der Nutzung des Hauses der Jugend die nachfolgenden Regelungen:
1. Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sind zu beachten.
2. Kinder unter 13 Jahren haben den offenen Bereich des Hauses der Jugend um 19:00 Uhr zu verlassen. Im Einzelfall kann die zuständige Mitarbeiterin / der zuständige Mitarbeiter eine Ausnahme zulassen.
3. Es wird ein respektvoller Umgang untereinander und gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Hauses der Jugend erwartet. Dazu gehören ein angemessener Ton, kein lautes Schreien, keine Beleidigungen durch Sprache oder Gestik.
Im Konfliktfall stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Streitschlichter zur Verfügung.
4. Das Rauchen ist im Haus der Jugend und auf dem Grundstück nicht gestattet.
5. Das Mitbringen sowie der Konsum alkoholischer Getränke sind nicht gestattet, soweit nicht im Einzelfall eine anderweitige Regelung getroffen wird. Offensichtlich angetrunkene oder unter Drogeneinfluss stehende Personen erhalten keinen Einlass.
6. Das Mitbringen, der Konsum oder die Veräußerung von Drogen sind nicht gestattet.
7. Das Mitführen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen ist nicht gestattet.
8. Fahrräder müssen im dafür vorgesehenen Bereich eingestellt werden.
9. Das Mitbringen von Tieren ist nicht erlaubt.
10. Besucherinnen / Besucher und Nutzer sind für die Sauberkeit mitverantwortlich und achten auf einen sorgfältigen Umgang mit Einrichtungsgegenständen und Inventar.
11. Unfälle und Sachbeschädigungen sowie Schlüsselverlust sind sofort der Leitung des Hauses der Jugend bzw. den Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern zu melden.
12. Werbung und Informationsmaterial darf nur nach Absprache mit der Leitung des Hauses bzw. dessen Stellvertreterin/Stellvertreter angebracht bzw. ausgelegt werden. Ausgeschlossen sind dabei jugendgefährdende, obszöne, erotische, pornographische, bedrohliche oder verleumderische Inhalte, ebenso Werbung für Nikotin und Alkohol. Verbotene Informationen dürfen nicht zugänglich gemacht werden, nicht zulässig sind beispielsweise Propagandamittel verfassungswidriger Organisationen, volksverhetzendes oder gewaltverherrlichendes Material.
13. Das Internetcafé darf nur nach vorheriger schriftlicher Anmeldung unter Nennung des Vor- und Zunamens genutzt werden. Der Nutzer akzeptiert damit, dass seine Aktivitäten am Rechner protokolliert werden und verpflichtet sich, Internetseiten mit Inhalten nach Ziff. 12 nicht zu nutzen. Die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten.
II Ausschluss vom Besuch des Hauses der Jugend
(1) Personen, die der Hausordnung zuwider handeln, können von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Einrichtung mündlich für einen Tag des Hauses der Jugend verwiesen werden. Auf Anforderung ist der Verweis schriftlich zu begründen.
(2) Bei groben Verstößen gegen die Hausordnung oder empfindlicher Störung der Einrichtung kann von dem Leiter / der Leiterin des Hauses ein schriftliches Hausverbot bis zu drei Monaten ausgesprochen werden. Ein schriftliches Hausverbot über 3 Monate bis zu 6 Monaten kann von der zuständigen Dezernentin / dem zuständigen Dezernenten erlassen werden. Ein schriftliches Hausverbot von mehr als sechs Monaten kann von dem Oberbürgermeister / der Oberbürgermeisterin erteilt werden.
Cuxhaven, 07.02.2018
Dr. Getsch, Oberbürgermeister
Hier findest Du unsere Veranstaltungstipps:




Mehrgenerationenhaus
Treffen, Kontakte zu knüpfen und Erfahrungen austauschen
Das in städtischer Trägerschaft stehende Mehrgenerationenhaus gibt es seit 2008. Es ist in das Jugendfreizeitzentrum "Haus der Jugend" integriert, das bereits seit 1953 existiert. Von Anfang an stand die Begegnung von Menschen im Mittelpunkt der Arbeit und so war es nur logisch im Sinne des Leitspruchs "Wo Menschen aller Generationen sich begegnen" diese Arbeit auf alle Altersgruppen auszudehnen. Herzstück des Hauses ist der Offene Treff. Hier haben die Nutzenden der vielfältigen Angebote den notwendigen Raum sich zu treffen, Kontakte zu knüpfen und Erfahrungen auszutauschen. Wir heißen alle Interessierten, egal welchen Alters oder welcher Herkunft, ganz herzlich willkommen!

Unser Treffpunkt
Vielfältige Angebote und Ressourcen
Können mit Unterstützung unserer Mitarbeiter genutzt werden
Unser Angebot
- Offener Bereich mit Caféteria, Tischtennisplatte, Billardtischen und Dartautomat
- Internetcafé mit 15 vernetzten Rechnern, drei Druckern und Scanner
- Spielothek mit über 1000 Gesellschaftsspielen zum kostenlosen Ausleihen
- Saal mit Leinwand, Lichtanlage und umfangreicher Soundanlage
- kleines Tonstudio
- Bastelwerkstatt
- Kreativwerkstatt mit Töpferraum
- Voll ausgestattete Gruppenküche
- Spielmobil mit Outdoor-Spielgeräten für Kinder- und Schulfeste
- Kanu-Aktionen
- https://www.unser-ferienprogramm.de/cuxhaven
Zudem können Gesellschaftsspiele online ausgeliehen werden.
Regelmäßige Aktionen
Haus der Jugend
Im Haus der Jugend gibt es viele Gruppen und Angebote, die wöchentlich stattfinden
und von den Mitarbeitern oder externen Anbietern betreut werden.
Dienstag
PC-Kurs 10:30 Uhr
Konsolenabend 16 - 18 Uhr
14 - tägig:
Jugendbeirat 18 - 19 Uhr
Mittwoch
Konsolenabend 16 - 18 Uhr
Tonstudio-Workshop 17 - 17:45 Uhr
Darten ab 19 Uhr
Donnerstag
Literaturkreis 10 - 12 Uhr
Konsolenabend ab 16 Uhr
Freitag
14 - tägig:
Kinder-Disco 18:30 - 20 Uhr
Samstag
Handarbeitsgruppe 13 - 17:30 Uhr
Pfadfinder (bis 10 Jahre) 14 - 15:30 Uhr
Pfadfinder (ab10 Jahre) 15:30 - 17 Uhr