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Parkplatz für Neuwerk-Besucher

Neuwerkbesucher, die mit dem Auto anreisen und nicht per Schiff, sondern per Wattwagen, zu Pferd oder zu Fuß zur Insel wollen, haben die Möglichkeit, auf den gebührenpflichtigen städtischen Parkplätzen an der Hans-Retzlaff-Straße in Cuxhaven-Sahlenburg – auch über einen längeren Zeitraum - zu parken.

 

Die Parkplätze werden ganzjährig bewirtschaftet. Die Gebührenpflicht besteht täglich von 9:00 bis 18:00 Uhr.

 

Für 8,- € (Tagesgebühr in der Hauptsaison 01.04.-31.10.) bzw. 4,- € (Tagesgebühr in der Nebensaison 01.11.-31.03.) kann 9 Std. geparkt werden. Die ab 18:00 Uhr ggf. verbleibende Parkdauer wird automatisch auf den Folgetag übertragen. Das exakte Ende der Parkdauer wird am Automaten angezeigt und auf dem Parkschein ausgewiesen.

 

Am Parkscheinautomaten können max. 80,- € (Hauptsaison) bzw.40,- € (Nebensaison) für eine Parkdauer von 10 Tagen eingeworfen werden. Die Mindest-Parkgebühr beträgt 1,00 € (Hauptsaison) bzw. 0,50 € (Nebensaison).

 

An den Parkscheinautomaten kann weder mit Geldscheinen noch mit Kreditkarten sondern ausschließlich mit Münzen (keine 10 Cent) gezahlt werden.

 

Es ist jedoch möglich, an zwei Parkscheinautomaten mit EC-Karte zu bezahlen. Jeweils einer befindet sich auf den beiden PKW-Parkplätzen an der Hans-Retzlaff-Straße in Cuxhaven Sahlenburg. Die an diesem Automaten gelösten Parkscheine sind auf allen drei Parkplätzen an der Hans-Retzlaff-Straße gültig.

 

Eine weitere bargeldlose Zahlungsmöglichkeit – insbes. für Parkaufenthalte von mehr als 10 Tagen - besteht in der Vorauszahlung. Die Stadt Cuxhaven bietet die Möglichkeit an, die Parkgebühren vorab durch Überweisung zu entrichten. Ein entsprechender Antragsvordruck findet sich hier (Link zum Formular) oder unter "Formulare, Unterlagen und weitere Informationen". Der Antragsvordruck ist ca. 14 Tage vor Reiseantritt ausgefüllt und unterzeichnet an die Stadt Cuxhaven zu übersenden. Sie erhalten dann eine Gebührenrechnung mit dem Verwendungszweck. Sobald das Geld eingegangen ist, erhalten Sie die Gebührenbescheinigung.

 

Hinweise:

Die Parkplätze in Fahrtrichtung rechts sind nur für PKW’s vorgesehen und aufgrund ihrer Höhenbegrenzung im Bereich der Parkplatzzufahrten nicht geeignet für Fahrzeuge mit einer Höhe über 2,20 m.

 

Der in Fahrtrichtung links von der Nordheimstraße kommend gelegene Parkplatz ist nur für Fahrzeuge mit Pferdeanhänger vorgesehen.

Parkgebührenordnung der Stadt Cuxhaven
An wen muss ich mich wenden?
Ansprechpartner
Andreas Ebelt
105, 1. Etage
04721 700-752
04721 700-922
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Adresse

Verkehr und Beiträge (5.2)

Adresse

Rathausstraße 1

27472 Cuxhaven

ÖffnungszeitenMontag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Dienstag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
14:30 Uhr - 17:00 Uhr

Mittwoch
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Donnerstag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
14:30 Uhr - 17:00 Uhr

Freitag
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Parkplätze
Behindertenparkplatz:

Anzahl: 5

Parkplatz:

Anzahl: 20

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