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Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen

Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, wie z. B.

  • Aufgrabungen im Straßenraum
  • Straßenbau
  • Arbeiten im Seitenraum
  • Aufstellung eines Gerüstes

müssen gesichert werden.

Vor Beginn der Arbeiten muss der Bauunternehmer (unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes) von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.

Ergänzung zu Leistungsbeschreibung
Die Stadt Cuxhaven stellt Ihnen einen Online-Antrag (Link zum Antrag) für das Verfahren zur Verfügung.

 

Die erforderlichen verkehrsbehördlichen Anordnungen (VBA) sind dabei nach den geltenden Regelungen von den Bauunternehmen stets rechtzeitig, mindestens 2 Wochen vor Beginn der geplanten Bauarbeiten, schriftlich bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Stadt Cuxhaven) zu beantragen. Für Baustellen, die länger als 3 Monate dauern, auf Hauptverkehrsstraßen sowie bei Vollsperrungen von Straßen ist der Antrag in der Regel mindestens 4 Wochen vor Baubeginn zu stellen. Bei Gefahr im Verzug, bei Störungen im Leitungsnetz sowie in begründeten Ausnahmefällen, kann von den genannten Antragsfristen abgewichen werden.

 

Die Beantragung einer verkehrsrechtlichen Anordnung könnte auch bei der Aufstellung von "Bauschuttcontainern" im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis erforderlich sein.

Verfahrensablauf

Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der besonderen örtlichen Gegebenheit zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind. Bei der Verkehrsbehörde ist dann ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherheitsmaßnahmen zu stellen.

Die Verkehrsbehörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (Polizei und Straßenbaubehörde) an. Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden dann von der Verkehrsbehörde gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde.

Für Gemeindestraßen kann die Zuständigkeit auf die jeweilige Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt übertragen werden.

Liegt die Genehmigungsbehörde innerhalb Niedersachsens wird die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) als Straßenbaulastträger für die

  • Bundesautobahnen,
  • Bundes- und Landesstraßen sowie
  • die in der technischen Verwaltung des Landes liegenden Kreisstraßen (vor allem im Hinblick auf Baustellen und Brückenbauwerke)  

von der zuständigen Stelle gehört.

Ansprechpartner
Torsten Höpcke
113
04721 700-730
04721 700-922
Thomas Lewe
113
04721 700-750
04721 700-922
Voraussetzungen

Welche verkehrsrechtlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dem Bauunternehmer und der Verkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) zur Verfügung sowie Regelpläne für alle möglichen Sicherungsmaßnahmen.

Formulare, Unterlagen und weitere Informationen
  • schriftlicher Antrag,
  • Verkehrszeichenplan (entweder Regelplan der RSA oder individuell; RSA ist die Abkürzung für "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen")
  • eventuell Umleitungsplan
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 10,20 - 767,00 Euro
Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Antragsfrist: 2 Wochen
Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?

Baustelleninformationen für Niedersachsen können im Internet auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und der Verkehrsmanagementzentrale abgefragt werden.

Auskunft erteilen auch die Verkehrsbehörden der Kommunen sowie die Straßen- und Autobahnmeistereien der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Bemerkungen

Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr

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27472 Cuxhaven

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Dienstag
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