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Ausländerangelegenheiten

Rechtliche Bestimmungen für Ausländer ergeben sich aus Internationalen Abkommen, dem Recht der Europäischen Union und aus dem nationalen Recht. Im Nationalen Recht regelt das Aufenthaltsgesetz die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Förderung der Integration von Ausländern im Bundesgebiet.

Das Aufenthaltsgesetz enthält keine abschließenden Regelungen für den Aufenthalt eines Ausländers im Bundesgebiet. Wo ein gesetzlicher Tatbestand nicht an die Ausländereigenschaft einer Person anknüpft, gelten die allgemeinen Gesetze. Ausländer müssen wie Inländer die gesetzlichen Gebots- und Verbotsnormen beachten.

Die Einreise ist nur dann zulässig, wenn sie im Einklang mit dem Aufenthaltsgesetz und den damit im Zusammenhang stehenden Rechtsvorschriften erfolgt.

Integration ist Recht und Pflicht der auf die Dauer hier lebenden Ausländer. Eingliederungsbemühungen von Ausländern werden durch ein Grundangebot zur Integration (Integrationskurs) unterstützt.

Ergänzung zu Leistungsbeschreibung

Hinweis: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde sind ausschließlich über Terminvereinbarung erreichbar. E-Mail zentral: auslaenderbehoerde@cuxhaven.de oder über die nachfolgenden Kontaktdaten.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen selbstständigen Stadt sowie der Region Hannover, der Landeshauptstadt Hannover und der Stadt Göttingen.

Ansprechpartner
Herr Graubner
E. 33, Erdgeschoss
04721 700-374
04721 700-903
Frau Kamien
E.34, Erdgeschoss
04721 700-673
04721 700-903
Herr Neumann
E.34
04721 700-373
04721 700-903
Herr Richert
E.32, Erdgeschoss
04721 700-375
04721 700-903
Formulare, Unterlagen und weitere Informationen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Regelungen in anderen Gesetzen bleiben "unberührt". Das Aufenthaltsgesetz versteht sich somit als Regelung des "allgemeinen Ausländerrechts", welches hinter die spezielleren Vorschriften zurückzutreten hat.

Als speziellere Vorschriften kommen z.B. in Betracht:

Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (FreiZügG/EU)
Asylgesetz (AsylfG)
Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet (HAuslG)
Gesetz über die Rechtsstellung ausländischer Streitkräfte bei vorübergehenden Aufenthalten in der Bundesrepublik Deutschland (SkAufG)
Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie auf der folgenden Internetseite:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Ort auswählen
Adresse

Bürgerservice (7.1)

Adresse

Rathausplatz 1

27472 Cuxhaven

ÖffnungszeitenMontag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Dienstag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
14:30 Uhr - 17:00 Uhr

Mittwoch
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Donnerstag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
14:30 Uhr - 17:00 Uhr

Freitag
07:30 Uhr - 12:30 Uhr

Ausländerbehörde:
NUR mit Terminvereinbarung unter auslaenderbehoerde@cuxhaven.de
oder telefonisch insbesondere
montags – freitags von 09:00 Uhr – 10:00 Uhr und zusätzlich dienstags und donnerstags von 14:00 Uhr – 15:00 Uhr
unter der jeweils bekannten Telefonnummer.
Parkplätze
Behindertenparkplatz:

Anzahl: 5

Parkplatz:

Anzahl: 20

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