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Zensus: Bevölkerungs- und Wohnungszählung in Cuxhaven 

Ab dem 15. Mai 2022 - das sollten die Bürgerinnen und Bürger wissen

Veröffentlichungsdatum: 13.05.2022

Zensus 2022: Bevölkerungs- und Wohnungszählung auch in der Stadt Cuxhaven

Ab dem 15. Mai 2022 - das sollten die Bürgerinnen und Bürger wissen

Gibt es genügend Wohnungen? Brauchen wir mehr Schulen? Oder möglicherweise auch Pflegeeinrichtungen? Um diese und andere Fragen zu beantworten, führt Deutschland alle zehn Jahre einen Zensus – auch Volkszählung genannt – durch. Diese sogenannte Bevölkerungs- und Wohnungszählung findet ab dem 15. Mai 2022 statt – auch in der Stadt Cuxhaven. Und das sollten die Bürgerinnen und Bürger in Cuxhaven zum Zensus wissen:

 

Wie funktioniert der Zensus?
Der Zensus gliedert sich in zwei Teilbereiche: eine Bevölkerungszählung sowie eine Gebäude- und Wohnungszählung. Die Bevölkerungszählung wird auf Basis der amtlichen Melderegister durchgeführt. Dadurch müssen nicht alle Menschen befragt werden, wie es bei einer klassischen Volkszählung der Fall wäre. Die Daten aus den Melderegistern werden durch eine Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis ergänzt. Per Zufallsverfahren werden Anschriften ausgewählt, an denen alle dort lebenden Personen befragt werden. Das sind etwa 10,2 Millionen Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und davon etwa 4.600 Menschen an ca. 1.150 Anschriften in der Stadt Cuxhaven. Durchgeführt wird die Haushaltebefragung im Stadtgebiet von ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten der Erhebungsstelle der Stadt Cuxhaven.

 

Außerdem werden alle Bewohnerinnen und Bewohner in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften gezählt. Die Gebäude- und Wohnungszählung richtet sich an alle 23 Millionen Wohnungs- und Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer bundesweit.

 

Warum brauchen wir einen Zensus?
Der Zensus 2022 liefert verlässliche Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszahlen sowie demografische Informationen zu Menschen, Haushalten und Familien in Deutschland und seinen Regionen. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf diesen Daten. Die Ergebnisse des Zensus sind eine Grundlage für die Planung etwa von Wohnungen, Verkehrsnetzen oder Bildungseinrichtungen. Auf Basis der Bevölkerungszahlen erfolgen zum Beispiel die Einteilung der Wahlkreise, die Stimmenverteilung im Bundesrat sowie der Länderfinanzausgleiche und der kommunale Finanzausgleich.

 

Woher wissen Bürgerinnen und Bürger, dass sie für eine Befragung des Zensus ausgewählt wurden?
Teilnehmende an der Befragung der Haushalte und Wohnheime erhalten eine schriftliche Terminankündigung von einer Interviewerin oder einem Interviewer. Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohneigentum werden für die Gebäude- und Wohnungszählung vom zuständigen Statistischen Landesamt postalisch kontaktiert.

 

Wer muss Fragen zum Zensus beantworten?
Wenn ein Haushalt für den Zensus ausgewählt wurde, sind grundsätzlich alle in diesem Haushalt lebenden Personen auskunftspflichtig – unabhängig vom Alter oder Staatsbürgerschaft. Für die kurze persönliche Befragung kann auch ein Haushaltsmitglied stellvertretend für alle anderen antworten. Können Personen nicht selbst an der Befragung teilnehmen, beispielsweise, weil sie zu jung sind oder aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen, muss ein anderes volljähriges Haushaltsmitglied die Beantwortung für die betreffenden Personen übernehmen. Minderjährige sind nur dann selbst auskunftspflichtig, wenn sie einen eigenen Haushalt führen.

 

Müssen Bürgerinnen und Bürger beim Zensus antworten?
Die Teilnahme am Zensus ist gesetzlich verpflichtend. Wer nicht rechtzeitig antwortet, wird freundlich erinnert. Bürgerinnen und Bürger, die ihre Auskunft verweigern, obwohl sie für den Zensus ausgewählt wurden, erhalten ein Mahnschreiben und später ein Zwangsgeld.

 

Wie wird die Befragung durchgeführt?
Die Gebäude- und Wohnungszählung findet über einen Online-Fragebogen statt. Die Zugangsdaten dazu erhalten die Teilnehmenden mit einem Anschreiben. Sollte keine Möglichkeit bestehen, die Fragen online zu beantworten, erhalten die Befragten einen Papierfragebogen mit dem Erinnerungsschreiben. Die Bevölkerungszählung gliedert sich in eine kurze persönliche Befragung, die etwa fünf bis zehn Minuten dauert und von Interviewerinnen und Interviewern, sogenannten Erhebungsbeauftragten, durchgeführt wird. Weitere Fragen werden vorrangig online beantwortet. Für die persönliche Befragung erhalten alle ausgewählten Bürgerinnen und Bürger vorab eine Terminankündigung im Briefkasten.

 

Was machen Teilnehmende, die am Befragungstermin verhindert sind?
Bürgerinnen und Bürger, die am angesetzten Befragungstermin verhindert sind, können einen anderen Termin vereinbaren. Die Kontaktdaten finden sich auf der Terminankündigung der oder des Erhebungsbeauftragten.

 

Welche Corona-Schutzmaßnahmen werden für die Personenbefragung ergriffen?
Die persönlichen Befragungen erfolgen nach den geltenden Infektionsschutzvorgaben. Die Befragungen vor Ort sind kurz, kontaktarm und können an bzw. vor der Tür erledigt werden. Alle weiteren Fragen können online beantwortet werden.

 

Wichtig: Alle Erhebungsbeauftragten können sich mittels eines Zensusausweises in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis ausweisen. Die Erhebungsbeauftragten betreten nur auf ausdrücklichen Wunsch der Befragten die Wohnung oder das Haus.

 

Welche Fragen enthalten die Fragebogen?
In der persönlichen Befragung zur Bevölkerungszählung werden Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit und ggf. Angaben zu einer weiteren Wohnung abgefragt. Alle Befragten der Haushaltsstichprobe beantworten auch weitere Fragen zu Bildung, Erwerbstätigkeit und Beruf – am besten eigenständig mithilfe des Online-Fragebogens. Bei der Gebäude- und Wohnungszählung gibt es beispielsweise Fragen zur Art des Gebäudes, der Größe, des Baujahrs oder zur Nettokaltmiete.

 

Wie garantiert der Zensus die Sicherheit der Daten?
Alle Zensus-Mitarbeitenden unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Die Online-Datenübermittlung erfolgt stets verschlüsselt und die erhobenen Einzeldaten werden nicht an Dritte außerhalb der amtlichen Statistik weitergegeben – auch nicht an andere Behörden. Außerdem werden persönliche Daten zum frühestmöglichen Zeitpunkt gelöscht, sodass keinerlei Rückschlüsse auf die jeweiligen Personen möglich sind. Die erhobenen Daten werden durch bauliche, technische und organisatorische Zugangsbeschränkungen gemäß den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gesichert.

 

Wann werden die Ergebnisse veröffentlicht?
Die Ergebnisse des Zensus 2022 werden im November 2023 vorliegen.

 

Die Stadt Cuxhaven bittet ausdrücklich um die Mithilfe der Bevölkerung. Bitte unterstützen Sie die Interviewerinnen und Interviewer an der Haustür bei der Befragung. Sofern möglich, nutzen Sie bitte unbedingt – auch mit Blick auf die Nachhaltigkeit – den Online-Fragebogen. Dort werden Sie Schritt für Schritt geleitet, sodass keine Frage vergessen wird.

 

Weitere Informationen finden Sie auf www.zensus2022.de. Dort gibt es auch ein Informationsangebot in leichter Sprache, Gebärdensprache und neben Deutsch in 14 weiteren Sprachen. Bürgerinnen und Bürger wenden sich mit ihren Fragen zum Zensus 2022 am besten online über das Kontaktformular unter www.zensus2022.de/kontakt an das LSN oder die Erhebungsstelle der Stadt Cuxhaven:

 

Stadt Cuxhaven

Erhebungsstelle Zensus

Postfach 680

27456 Cuxhaven

 

Jan Hieltscher – Telefon: 04721 700 582

Janina Rudolph – Telefon: 04721 700 578

Janne Brüggemann – Telefon: 04721 700 580

 

E-Mail: zensus@cuxhaven.de

 

Im Team der Erhebungsstelle Zensus bei der Stadt Cuxhaven: (v.l.) Janne Brüggemann, Jan Hieltscher und Janina Rudolph stehen bei Fragen gerne zur Verfügung. Foto: Stadt Cuxhaven