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Hinweise zu den Wahlen in der Stadt Cuxhaven am 9. Oktober 2022

Wie und wo bekomme ich Briefwahlunterlagen ?

Veröffentlichungsdatum: 12.09.2022

Wahlbenachrichtigungen und Briefwahlunterlagen

Am 09. Oktober 2022 findet in Niedersachsen die Wahl des 19. Niedersächsischen Landtag  sowie  die  Direktwahl  eines  neuen  Landrates  des  Landkreises  Cuxhaven statt. Nicht jede wahlberechtigte  Person gibt dabei ihre Stimme am Wahlsonntag in ihrem Wahllokal ab, sondern beantragt Briefwahl.

 

 Am Wahlsonntag können die Wählerinnen und Wähler in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr ihre Stimmen in den Wahllokalen abgeben. Wer wahlberechtigt ist, erhält in  Cuxhaven  bis  18.  September  eine  Wahlbenachrichtigung  zugesandt,  die  darüber informiert, für welche Wahl und in welchem Wahlbezirk die Person wahlberechtigt ist und wo sich das entsprechende Wahllokal befindet. Diese Wahlbenachrichtigung  erhält  jede  wahlberechtigte  Person,  die  bei  der  Meldebehörde des Hauptwohnsitzes zum Stichtag 28. August 2022 gemeldet war. Sie wird damit  auch  automatisch  in  das  Wählerverzeichnis  eingetragen.  Sollte  man  keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, kann man sich mit dem Team der Wahlbehörde in Verbindung setzen (Kontaktdaten siehe unten). Grundsätzlich wählen die Wahlberechtigten in dem Wahllokal, das auf der Wahlbenachrichtigung  angegeben  ist.  Die  Wahlberechtigten  erhalten  nach  Abgabe  ihrer Wahlbenachrichtigung  bzw.  gegen  Vorlage  eines  gültigen  Personaldokuments  in ihrem Wahllokal für jede Wahl einen amtlichen Stimmzettel, den sie unbeobachtet in der Wahlkabine kennzeichnen und falten können. Die Wählerinnen und Wähler haben  bei  der  Landtagswahl  zwei  Stimmen,  bei  der  Direktwahl  des  Landrates  eine Stimme.  

 

Beantragung von Briefwahlunterlagen
 

Wer am Wahlsonntag das Wahllokal nicht aufsuchen kann, hat die Möglichkeit durch Briefwahl zu wählen. Die Stadt Cuxhaven hat seit dem 12. September 2022 im Altbautrakt  des  Rathauses  im  Sitzungsraum  „Vannes“  ein  Briefwahllokal  eingerichtet. Der Sitzungsraum ist dank der Fahrstühle im Rathaus auch für gehbehinderte  Menschen leicht zu erreichen. Das Briefwahllokal ist werktags wie folgt geöffnet: 

 

Montag bis Donnerstagvon 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, 
Freitagvon 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr sowie
Dienstag und Donnerstagvon 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr.

 

Am Montag, den 03. Oktober 2022, bleibt das Briefwahllokal aufgrund des Feiertages geschlossen.  

 

Am Freitag, den 07. Oktober 2022, ist das Briefwahllokal bis 13.00 Uhr geöffnet.   

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Briefwahllokals händigen dort auf  schriftlichen Antrag die Wahlunterlagen aus. Wer am Wahltag verreist ist, bekommt die Unterlagen  bei  Bedarf  auch  an  seine  Urlaubsanschrift  zugesandt  –  vorausgesetzt,  sie wird der Wahlbehörde auf dem Briefwahlantrag rechtzeitig mitgeteilt.

 

Der Briefwahlantrag kann nur persönlich und  schriftlich bzw.  vor Ort auch mündlich gestellt  werden,  eine  telefonische  Beantragung  ist  nicht  zulässig.  Der  Antrag  kann formlos oder mit Hilfe des unterschriebenen Vordrucks, der sich u. a. auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet, gestellt werden. Auf Nachfrage muss man sich gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Wahlbehörde – so wie im Wahllokal  gegenüber  dem  Wahlvorstand  auch  –  durch  ein  gültiges  Personaldokument ausweisen. 

 

Wird  für  den  Briefwahlantrag  das  Antragsformular  der  Wahlbenachrichtigung  verwendet, ist diese in einem Umschlag und mit Porto versehen an die Stadt Cuxhaven zu  versenden.  Unfrankierte  oder  nicht  ausreichend  frankierte  Sendungen  werden von der Stadt Cuxhaven nicht angenommen. 

 

An  eine  andere  als  die  wahlberechtigte  Person  dürfen  die  Briefwahlunterlagen  nur ausgehändigt  werden,  wenn  die  Berechtigung  zur Empfangnahme  durch  Vorlage einer schriftlichen Vollmacht (im Original) nachgewiesen wird – dieses gilt auch für Eheleute. Allerdings darf die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Dies hat sie der Stadt Cuxhaven vor Empfangnahme der Briefwahlunterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

 

Onlinewahlschein (OLIWA)

 

In  der  Zeit  vom  08.09.  bis  einschließlich  05.10.2022  können  Briefwahlunterlagen auch  online  über  die Homepage  der  Stadt Cuxhaven  (www.cuxhaven.de)  über  den Onlinewahlschein beantragt werden. Des Weiteren ist auf der Wahlbenachrichtigung ein QR-Code aufgedruckt mit dem man direkt zum OLIWA gelangt. Die Beantragung über OLIWA ist ausdrücklich erwünscht, um einen großen Andrang sowie Wartezeiten im Rathaus vermeiden zu können.  

 

Eine  Beantragung  per  Messengerdienst  (SMS,  WhatsApp  usw.)  oder  Social Media (Facebook, Instagram usw.) ist nicht zulässig.  

 

Im Einzelfall ist die Beantragung per E-Mail unter Nennung des Namens, Vornamen, Adresse und Geburtsdatum möglich.  

 

Wer die Briefwahlunterlagen elektronisch beantragt und eine abweichende Versandanschrift (z. B. den Urlaubsort) angibt, erhält von der Wahlbehörde eine Kontrollmitteilung an die Meldeanschrift zugesandt, die über das Ausstellen von Briefwahlunterlagen informieren soll. Diese Mitteilung dient vorsorglich einem evtl. Wahlrechtsmissbrauchs.

 

Bei  Fragen  rund  um  das  Thema  Wahlen,  insbesondere  zum  Wahlrecht  oder  dem Versand der Wahlunterlagen und –benachrichtigungen, steht das Team der Wahlbehörde gerne  zur Verfügung. Entweder telefonisch unter 04721/700 575 oder per E- Mail an wahlen@cuxhaven.de