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Gericht kippt 2G-Regel im Einzelhandel in Niedersachsen

Bändchen-Aktion in Cuxhaven abgesetzt

Veröffentlichungsdatum: 16.12.2021

UPDATE: Gericht kippt 2G-Regel im Einzelhandel in Niedersachsen! 

(Donnerstag, 16. Dezember, 17 Uhr)

 

Ursprüngliche Meldung:

 

Shoppen mit dem Cuxhaven-Bändchen

Erleichterung bei der Einhaltung der 2G-Regeln im Einzelhandel

 

Gemeinsam durch die Krise. Gemeinsam für den lokalen Handel. Dieses Signal setzen Stadtverwaltung und die Werbegemeinschaften „City Cuxhaven“, „Cuxhaven activ“ und die „IG Lotsenviertel“ in Cuxhaven. Dafür wird ab Samstag, 18. Dezember, den Kundinnen und Kunden in Cuxhavener Geschäften – nach einer Kontrolle des eigenen Impf- oder Genesenenstatus –  mit einem „Cuxhaven-Bändchen“ in teilnehmenden Geschäften der unkompliziertere Zugang zu mehreren Läden ermöglicht.

 

Die neue Lösung für den Handel ist durch eine angepasste Corona-Verordnung in Niedersachsen möglich. Die Stadt Cuxhaven und die Kaufmannschaften „City Cuxhaven“, „Cuxhaven activ“ und die „IG Lotsenviertel“ haben gemeinsam eine Idee entwickelt, damit die Kunden in Cuxhaven weiterhin ohne größere Komplikationen einkaufen gehen können. Wer einmal seinen 2G-Nachweis (vollständige Corona-Impfung oder Genesung) erbringt, erhält auf Wunsch ein entsprechendes Bändchen – und kann so in allen teilnehmenden Geschäften seinen Status nachweisen. Die Bänder werden kostenlos bei zahlreichen Einzelhändlern in der Innenstadt und in den Tourist-Informationen am Bahnhof, in Döse, in Duhnen und in Sahlenburg erhältlich sein (eine genaue Übersicht finden Sie in Kürze unter www.cuxhaven.de). „Auf Initiative der Kaufmannschaft suchten wir gemeinsam nach einer schnellen, unkomplizierten und sicheren Lösung für die 2G-Kontrolle, um den Bürgerinnen und Bürgern das Einkaufen zu ermöglichen. Durch das Cuxhaven-Bändchen ist uns das gelungen. Sie machen in komplizierten Zeiten das Leben etwas unkomplizierter. Denn wir müssen alles dafür tun, dass die lokalen Unternehmerinnen und Unternehmer möglichst gut durch die kommenden Wochen und das für sie so wichtige Weihnachtsgeschäft kommen. Dafür ist die Ausgabe der Bändchen an zentralen Stellen hilfreich, um den Handel zu entlasten und den Kundinnen und Kunden wiederholte Kontrollen zu ersparen und trotzdem die Sicherheit und den Schutz zu gewährleisten, sagt Cuxhavens Oberbürgermeister Uwe Santjer, der allen Beteiligten der Werbegemeinschaften, der Stadtverwaltung, der Wirtschaftsförderung, der Industrie- und Handelskammer, der Nordseeheilbad Cuxhaven GmbH und der Cux Tourismus GmbH für die zielführende Zusammenarbeit dankt.

 

Durch die 2G-Regelung kann das Band sogar länger als einen Tag genutzt werden, denn die Gültigkeit wurde auf eine Woche festgelegt – jeweils ab Samstag (8 Uhr) – solange das Band unbeschädigt ist. Dann wird es erneut auf Vorlage des 2G-Nachweises eine neue Farbe des Cuxhaven-Bändchens an den Verteilerstellen geben.

 

In einem „Fragen-und-Antworten-Katalog“ hat die Stadt Cuxhaven für Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst. Die FAQs finden Sie weiter unten.

 

Freies Parken im gesamten Innenstadtbereich und Verkaufsoffener Sonntag

 

Für den Start der Aktion, das bevorstehende Weihnachtsfest und um das lokale Angebot der Stadt nachhaltig bei den Kundinnen und Kunden zu verankern, trägt die Stadt Cuxhaven am Samstag, 18. Dezember, unter anderem mit der Aktion kostenfreies Parken auf städtischen Flächen im gesamten Innenstadtbereich bei. Den Menschen Cuxhavens und Gästen bietet zudem der verkaufsoffene am Folgetag, Sonntag, 19. Dezember, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr, in der Innenstadt am zusätzlichen Tag zahllose Möglichkeiten, um in vorweihnachtlicher Atmosphäre in Ruhe in den Geschäften zu stöbern und Geschenke für die Liebsten oder sich selbst auszusuchen.

 

 

2G-Regelung im Einzelhandel: Shoppen mit Bändchen am Handgelenk

 

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Kontroll-System in Cuxhaven 
für die Bürgerinnen und Bürger

 

Seit Sonntag, 12. Dezember 2021, gilt in Niedersachsen die neue Landesverordnung zum Schutz vor Corona-Infektionen und damit die 2G-Regelung für den Einzelhandel. Beim Betreten eines Geschäftes ist demnach der Nachweis über eine vollständige Impfung oder Genesung zu erbringen. Ausgenommen sind Geschäfte der Grundversorgung. Um den Kontrollaufwand für den Einzelhandel zu reduzieren, setzt die Stadtverwaltung Cuxhaven gemeinsam mit den Kaufmannschaften „City Cuxhaven“, „Cuxhaven activ“ und der „IG Lotsenviertel“ auf das Bändchen-Prinzip. An verschiedenen zentralen Stellen in Cuxhaven können sich Besucherinnen und Besucher mit 2G-Nachweis vor dem Einkaufen ein wöchentliches Bändchen abholen. Wie das System funktioniert, verdeutlichen die nachfolgenden Fragen und Antworten.

 

Wofür gibt es die 2G-Bändchen?

Die 2G-Bändchen dienen in erster Linie zur Erleichterung der Einlasskontrollen für die Kunden beim Betreten der Geschäfte. Für den Erhalt des Bändchens wird der 2G-Nachweis an einer der offiziellen Ausgabestellen erbracht. Anschließend kann über das gut sichtbar am Handgelenk getragene Bändchen am Zugang zu den Geschäften die vollständige Impfung oder Genesung nachgewiesen und kontrolliert werden. Ein weiterer Nachweis gegenüber der Kaufmannschaft ist nicht erforderlich. Trotz alledem sollte ein amtlicher Lichtbildausweis zusammen mit einem Nachweis über eine vollständige Impfung oder Genesung für den Fall möglicher Kontrollen durch die Ordnungsbehörde oder durch Stichproben der Gewerbetreibenden in den Geschäften mitgeführt werden.

 

Ist ein 2G-Bändchen zwingend erforderlich, um einkaufen zu gehen?

Nein. Der Nachweis über eine vollständige Impfung und Genesung kann auch direkt in den Geschäften erbracht werden. Geschäfte und Kunden sind nicht dazu verpflichtet, am Bändchen-System teilzunehmen.

 

Gilt das Bändchen auch für die Gastronomie und auf dem Weihnachtsmarkt?

Nein. Bislang hat die Niedersächsische Corona-Verordnung nur den Einzelhandel berücksichtigt. Sobald es Änderungen gibt, werden wir dies umgehend bekannt geben.

 

Wie lange sind die Bändchen gültig und welche Farbe gilt wann?

Die ausgegebenen Bändchen sind immer eine Woche gültig. Start einer „Bändchen-Woche“ ist immer am Samstag um 8 Uhr.

 

Wo und wann sind die 2G-Bändchen für die Bürgerinnen und Bürger erhältlich?

Es sind vier Standorte (Tourist-Information) in der Innenstadt, Döse, Duhnen und Sahlenburg eingerichtet, an denen Bürgerinnen und Bürger gegen einen entsprechenden Nachweis ein 2G-Bändchen bekommen können:

 

Tourist-Information im Bürgerbahnhof, Am Bahnhof 1, 27472 Cuxhaven

Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag und Samstag: 10 bis 15 Uhr

 

Tourist-Information Döse, Heinrich-Grube-Weg 2, 27476 Cuxhaven

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 9.30 bis 12.30 und 13 bis 16 Uhr

 

Tourist-Information Duhnen, Cuxhavener Straße 92, 27476 Cuxhaven

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 9.30 bis 16 Uhr; Samstag: 9.30 bis 13 Uhr

 

Tourist-Information Sahlenburg, Wernerwaldstraße 6, 27476 Cuxhaven

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 9.30 bis 12.30 und 13 bis 16 Uhr

 

Des Weiteren erhalten die Gewerbetreibenden die Möglichkeit – sofern dies gewünscht ist – Bändchen im Geschäft auszugeben. Dazu ist der Nachweis über eine vollständige Impfung oder Genesung durch die Kunden vor Ort zu erbringen. Welche Geschäfte Bändchen ausgeben, erfahren die Bürgerinnen und Bürger auf Nachfrage im Einzelhandel und auf der Übersicht im Internet unter www.cuxhaven.de.

 

Wie wird der 2G-Nachweis durch Kunden an einer Bändchen-Ausgabestelle erbracht?

An den Ausgabestellen ist ein amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) zusammen mit einem Nachweis über eine vollständige Impfung oder Genesung (Impfpass, EU digitales COVID-Impfzertifikat auf der CovPass-App oder der Corona-Warn-App, EU digitales COVID-Impfzertifikat in Papierform) vorzulegen. Beides ist auch nach Erhalt eines 2G-Bändchens für den Fall möglicher Kontrollen durch die Ordnungsbehörde in den Geschäften mitzuführen. Die Ausweis- und Nachweispflicht bleibt bei den Kundinnen und Kunden. Die Bändchen müssen persönlich abgeholt und vor Ort am Handgelenk angebracht werden.

 

Wie erhalte ich als Geschäft Bändchen für die Ausgabe an Kunden?

Die Geschäfte der Werbegemeinschaft City Cuxhaven e.V. werden beliefert. Weitere Einzelhändlerinnen und Einzelhändler können sich auch beliefern lassen. Dazu wenden Sie sich bitte an Günter Wichert („City Cuxhaven“ – Tel. 0170-4103248). Ansonsten erhalten folgende Verteilerstellen Kontingente, die zur Abholung an die Gewerbetreibenden zu folgenden Zeiten ausgegeben werden.

 

Industrie- und Handelskammer, Altenwalder Chaussee 7, 27474 Cuxhaven

Montag bis Donnerstag: 8.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr; Freitag: 8.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 15 Uhr

 

Optik Eggers, Schillerstraße 11, 27472 Cuxhaven

Montag bis Freitag: 10 bis 17 Uhr; Samstag: 10 bis 13 Uhr

 

Elektro Schalt, Schillerstraße 60, 27472 Cuxhaven

Montag bis Freitag: 9.30 bis 13 Uhr und 15 bis 18 Uhr; Samstag: 9.30 bis 14 Uhr

 

Rad & Tour Cuxhaven, Schillerstraße 43-45, 27472 Cuxhaven

Dienstag bis Freitag: 10 bis 18 Uhr; Samstag: 10 bis 13 Uhr

 

Zum Erhalt eines Kontingents an Bändchen ist – soweit nicht persönlich bekannt – die Legitimation durch die Gewerbeanmeldung vorzulegen. Die Gewerbetreibenden können – sofern Bändchen nicht geliefert werden – diese jeweils ab Donnerstag für die Folgewoche abholen.

 

Müssen die „Cuxhaven-Bändchen“ mit einem Datumsstempel versehen werden?

Nein, da es sich bei der Vorgabe um 2G und nicht um 2Gplus handelt. Die Impf- oder Genesen-Nachweise sind nicht auf einen kurzen Zeitraum begrenzt und können somit auch länger von den Kunden genutzt werden. Die Cuxhavener Stadtverwaltung hat sich gemeinsam mit den Werbegemeinschaften auf eine Gültigkeitsdauer der „Cuxhaven-Bändchen“ von einer Woche – jeweils ab Samstag (8 Uhr) – verständigt.

 

Wie ist der Ablauf, wenn ein Kunde ohne Bändchen ins Geschäft kommt?

1. Kontrolle des Impf- oder Genesen-Nachweises und des Lichtbildausweises

2. Umlegen des „Cuxhaven-Bändchens“ um das Handgelenk des

Kunden (möglichst eng, damit es nicht abgenommen und an andere weitergegeben werden kann)

 

Wie ist der Ablauf, wenn ein Kunde mit Bändchen ins Geschäft kommt?

Kunden mit „Cuxhaven-Bändchen“ am Handgelenk können bei Ihnen einkaufen gehen, sofern das Bändchen beim Eintritt ins Geschäft kurz vorgezeigt wird. Ihnen bleibt es als Einzelhändler/in aber auch frei, stichprobenartig einen Lichtbildausweis und Impfnachweis zu kontrollieren.

 

Gelten die 2G-Bändchen auch außerhalb der Innenstadt?

Die wöchentlichen „Cuxhaven-Bändchen“ können auf dem gesamten Gebiet der Stadt Cuxhaven auch in Geschäften außerhalb der Innenstadt als 2G-Nachweis verwendet werden, sofern der/die Einzelhändler/in dies akzeptiert.

 

Wo kann noch ohne 2G-Nachweis eingekauft werden?

Für Geschäfte der Grundversorgung wie Supermärkte, Drogerien, Apotheken und bei Optikern ist nach wie vor kein Nachweis erforderlich.

 

Müssen Kinder und Jugendliche auch einen 2G-Nachweis erbringen?

Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von der Regelung ausgenommen.

 

Kann der Impfstatus zeitlich ablaufen?

Grundsätzlich nein. Es gibt noch keine klare Aussage der Regierung, ab wann der Impfstatus als abgelaufen gilt. Auch Personen, die sich noch nicht gleich nach sechs Monaten „boostern“ lassen, gelten noch als geimpft. Jedoch ist zu berücksichtigen, dass die aktuell gültige Niedersächsische Verordnung mit Ablauf des 19. Januar 2022 außer Kraft tritt. Änderungen sind daher möglich.

 

Bietet das Bändchen-System ausreichend Sicherheit, dass wirklich nur geimpfte und genesene Personen die Geschäfte betreten?

Die Ausgabe der 2G-Bändchen erfolgt ausschließlich an offiziellen Stellen der Cux-Tourismus GmbH, der IHK und durch die Einzelhändler/innen in Cuxhaven. Pro Person wird nur ein Bändchen herausgegeben und direkt am Handgelenk des Kunden befestigt. Keine Abholung für Freunde, Familie oder Bekannte! Durch die Niedersächsische Corona-Verordnung hat die Landesregierung dieses Kontrollvorhaben ermöglicht. Auch das zuständige Gesundheitsamt des Landkreises Cuxhaven hat der „Cuxhavener-Bändchen“-Aktion zugestimmt. Täuschungsversuche (zum Beispiel Fälschung oder Tausch der Bändchen) werden verfolgt und ordnungsrechtlich geahndet.

 

Wie bleiben Sie in Sachen „Corona-Verordnungen“ auf dem Laufenden?

Die Stadt Cuxhaven veröffentlicht unmittelbar nach Bekanntwerden neuer Corona-Richtlinien, -Maßnahmen und -Verordnungen alle nötigen Informationen im Internet unter www.cuxhaven.de. Ebenso finden Sie alle Informationen unter www.landkreis-cuxhaven.de und www.niedersachsen.de.