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FFP2-Maskenpflicht bei Versammlungen und Demos 

Stadt Cuxhaven erlässt Allgemeinverfügung (8. Januar 2022)

Veröffentlichungsdatum: 08.01.2022

FFP2-Maskenpflicht bei Versammlungen und Demos

Stadt Cuxhaven erlässt Allgemeinverfügung (8. Januar 2022)

Die Stadt Cuxhaven teilt mit, dass sie eine Allgemeinverfügung erlassen hat, wonach Teilnehmer:innen, Leiter:innen und Ordner:innen bei Versammlungen unter freiem Himmel im Sinne von Artikel 8 des Grundgesetzes auf dem Gebiet der Stadt Cuxhaven verpflichtet sind, eine Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus zu tragen. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Im Fall einer Kontrolle durch die Behörden oder gegenüber polizeilichen Einsatzkräften vor Ort ist diese Befreiung durch ein ärztliches Attest oder eine vergleichbare amtliche Bescheinigung unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises nachzuweisen. Für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 14 Jahren genügt eine textile Barriere als Mund-Nase-Schutz und Kinder unter sechs Jahren sind von der Pflicht ausgenommen.

 

Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft, somit am Sonntag, 9. Januar 2022. Sie gilt bis zum Ablauf des 31. Januar 2022, eine Verlängerung, Abänderung oder vorzeitige Aufhebung bleibt vorbehalten. 

 

Die Stadt Cuxhaven hat als zuständige Behörde in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Landkreises Cuxhaven und der Polizeiinspektion Cuxhaven eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Diese finden Sie mit der Begründung unter dem Bereich Bekanntmachungen.