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Winterdienst

mit Sicherheit durch den Winter

Winterdienst

Alle müssen ran, Winterdienst funktioniert nur Hand in Hand

Ihre Aufgaben als Grundstückseigentümer:in:

  • Nach Ende des Schneefalls befreien Sie bitte den Gehweg vor Ihrem Grundstück in einer Breite von mindestens 1,5 m von Schnee und Eis.
  • Hat die Straße vor Ihrem Grundstück keinen Gehweg, verfahren Sie in gleicher Weise am Fahrbahnrand.
  • Befreien Sie bitte auch den Zugang zu Ihrem Grundstück (vom Fahrbahnrand / Kantstein bis zum Hauseingang) von Schnee und Eis und halten Sie die Transportwege für Briefträger:innen und Müllabfuhr frei.
  • Bitte schieben Sie den Schnee nicht auf die Fahrbahn, den Radweg oder auf den freigeräumten Gehbereich Ihrer Nachbarn.
  • Nachdem Sie die aufgeführten Bereiche freigeräumt haben, verwenden Sie bei Vereisung zugelassene Mittel um diese trittsicher zu machen. Benutzen Sie Sand, Splitt oder andere umweltverträgliche Stoffe mit abstumpfender Wirkung oder entfernen Sie das Eis mechanisch.
  • Um ein ungehindertes Ablaufen des Tauwassers bei Tauwetter zu gewährleisten, schaufeln Sie vor Ihrem Grundstück am Kantstein (falls vorhanden) die Einläufe der Straßenentwässerung (Gullys) frei.

 

Weitere Hinweise:
Ihre Winterdienstpflichten ruhen in der Zeit von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 20:00 Uhr bis 08:30 Uhr.

  • Kann z.B. aus gesundheitlichen Gründen die Winterdienstpflicht von Ihnen nicht wahrgenommen werden, beauftragen Sie bitte eine andere Person oder eine geeignete Firma.
  • Splitt und Sand in den Gullys verhindern den Abfluss des Schmelzwassers und verursachen darüber hinaus lästige Wasserpfützen auf den Gehwegen und Fahrbahnen. Kehren Sie Splitt und Sand bei Tauwetter deshalb auf und entsorgen diesen in der Restmülltonne.

 

Das leisten wir … unsere Aufgabe als Stadt Cuxhaven:

Für die Stadt Cuxhaven führt u. a. das Team der „Technischen Dienste“ den Winterdienst durch. Von Schnee und Glätte werden befreit: 

  • Verkehrswichtige Straßenkreuzungen. 
  • Einmündungen, Fußgängerüberwege und -furten in einer Breite von 1,5 m sowie Bushaltestellen.
  • Auf Grundlage der Vorhersagen der Wetterdienste, wird gegebenenfalls bereits mittags eine Rufbereitschaft für die Einsatzkräfte herausgegeben.
  • Wird es glatt, sichert unser Winterdienstteam zunächst die verkehrswichtigen Straßen. Im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten werden nach Dringlichkeit auch weitere Straßen oder Straßenteile gesichert.

Unser Team möchte, dass Sie sicher zur Arbeit und Ihre Kinder zur Schule kommen. Nur leider können auch wir nicht überall gleichzeitig sein.

 

Bitte haben Sie Verständnis:
Leider ist es je nach Wetterlage oder der örtlichen Gegebenheiten nicht immer vermeidbar, dass unsere Räumfahrzeuge Schnee auf Ihren mühevoll freigeschaufelten Gehweg oder Straßenbereich schieben. Trotz steter Bemühungen wird sich dieses Problem nicht vollständig lösen lassen.

 

Bei Fragen der Straßenreinigungspflicht:
Fachbereich 5, Herrn Ebelt
Rathausstr. 1
Telefon: 04721 / 700732
E-Mail: Andreas.Ebelt@cuxhaven.de