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Abfallwirtschaft

klar Schiff - na klar

Straßenreinigung

Für eine saubere Stadt...

Informationen zur Straßenreinigung und zu den Straßenreinigungsgebühren

 

Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Technischen Dienste der Stadt Cuxhaven unter der Telefonnummer 04721 – 700 70 621 oder 700 70 622 zur Verfügung.

 

Alle wichtigen Satzungen finden Sie hier auf dieser Seite im "Menü" unter dem Punkt Rathaus (ganz unten auf der Seite): „Ortsrecht, Satzungen und Verordnungen“

 

Nach dem Niedersächsischen Straßengesetz sind die öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage zu reinigen.


1. Die Stadt Cuxhaven selbst ist in folgenden Bereichen reinigungspflichtig:

  • auf den Fahrbahnen
  • dem Straßenbegleitgrün
  • den Parkstreifen
  • den Radwegen und den gemeinsamen Geh- und Radwegen

auf den öffentlichen Straßen, die in der Straßenreinigungssatzung im Straßenverzeichnis aufgeführt sind. Sie kann dafür die Eigentümer:innen der an diesen Straßen anliegenden Grundstücke, auf Grundlage der Straßenreinigungs-Gebührensatzung, zu Straßenreinigungsgebühren heranziehen.


Zur wöchentlichen Reinigung der Gehwege sind grundsätzlich die Anliegenden verpflichtet. Diese haben unverzüglich zu reinigen, soweit dies erforderlich ist um auszuschließen, dass die Benutzer:innen der Straße durch die Verunreinigung zu Schaden kommen. Bitte beachten Sie zusätzlich die gesonderten Hinweise zum Winterdienst.


2. Bei den im Straßenverzeichnis nicht genannten Straßen, ist die Straßenreinigungspflicht auf die Eigentümer:innen der anliegenden Grundstücke übertragen. Diese erstreckt sich bis zur Fahrbahnmitte.
Die Anliegenden haben unverzüglich zu reinigen, soweit dies erforderlich ist um auszuschließen, dass die Benutzer:innen der Straße durch die Verunreinigung zu Schaden kommen. Im Übrigen haben sie mindestens zweimal monatlich zu reinigen. Bitte beachten Sie zusätzlich die gesonderten Hinweise zum Winterdienst.


Zur ordnungsgemäßen Straßenreinigung gehört, dass Bewuchs, Gegenstände oder Ablagerungen aller Art, insbesondere Abfall und Laub, von der Straße entfernt und auf dem Anliegergrundstück in zulässiger Weise entsorgt werden. Bei der Beseitigung von Bewuchs dürfen chemische Mittel nicht verwendet werden. Abfall und Laub darf nicht verbrannt werden.

 

Straßenreinigungsgebühr:
Nähere Informationen zur Straßenreinigungsgebühr finden Sie hier.

 

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten:

 

Mo. - Do.: 8:30-12:30 Uhr
Di. u. Do.: 14:30-17:00 Uhr
Fr.: 7:30-12:30 Uhr

sowie nach Vereinbarung

 

Um die Infektionsrisiken für alle Beteiligten möglichst gering zu halten, ist es weiterhin notwendig, sich beim Besuch des Bauhofes die Hände am Eingang zu desinfizieren und einen medizinischen Mund-Nase-Schutz zu tragen. In den Verwaltungsgebäuden – insbesondere in den Wartebereichen – sollen die nötigen Abstände eingehalten werden.