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Sperrmüll

...zu groß für die Mülltonne

Sperrmüll

Wie entsorgen Sie den Sperrmüll?

Stadt Cuxhaven - Abfallwirtschaft und Straßenreinigung


Meyerstraße 40
27472 Cuxhaven
Tel.: 04721 / 70070-601 
E-Mail: Stephan.Schroeder@cuxhaven.de 

Öffnungszeiten

Mo. - Do.:  8:30-12:30 Uhr
Di. u. Do.: 14:30-17:00 Uhr
Fr.:             07:30-12:30 Uhr

Sperrmüll

Was Sie wissen sollten

 

Zum Sperrmüll zählen sperrige Möbel und Einrichtungsgegenstände aus privaten Haushalten, die wegen ihrer Größe oder Beschaffenheit nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passen (Beispiele weiter unten). Die Zahlung der Verwaltungsgebühr erfolgt beim elektronischen Antrag ausschließlich im E-Payment Verfahren über Pay Pal oder Giropay. Bevor Sie den Antrag absenden können, werden Sie zur Zahlung der Verwaltungsgebühr aufgefordert. 

 

Die Verwaltungsgebühr für den Sperrmüllantrag beträgt 25,00 €.

 

Zum Sperrmüllantrag

 

Nachdem Sie Ihren Antrag abgesendet haben, erhalten Sie von uns eine Eingangs- und Zahlungsbestätigung. Ihr Sperrmülltermin wird Ihnen ausschließlich per E-Mail mitgeteilt.

 

Die Verwaltungsgebühr für die Express-Sperrmüllabfuhr (Abfuhr innerhalb von zwei Arbeitstagen außer Freitags oder zum Wunschtermin) beträgt 70,00 €.  

Bitte versenden Sie Ihren Express-Sperrmüllantrag online! Nachdem Sie Ihren Antrag abgesendet haben, erhalten Sie von uns eine Eingangs- und Zahlungsbestätigung. Ihr Sperrmülltermin wird Ihnen per E-Mail mitgeteilt oder wir berücksichtigen Ihren Wunschtermin.

 

Zum Express-Sperrmüllantrag

 

Wenn Sie Ihre Sperrmüllabholung mit einer Sperrmüllkarte anmelden wollen, bekommen Sie diese In der Stadtbibliothek in der Kapitän-Alexander-Straße 1, im Rathaus, im Bürgerbüro, beim Recyclingzentrum Altenwalde und auf dem Bauhof in der Meyerstraße 40 (hier werden Sperrmüllanträge auch manuell bearbeitet. Sie bekommen direkt Ihren Sperrmülltermin und können die Verwaltungsgebühr in bar oder mit ec-Karte bezahlen). Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten (Änderungen / Schließungen aufgrund der Corona Pandemie möglich).

 

Das Lastschriftverfahren zum Einzug der Verwaltungsgebühr wurde eingestellt. Alte Sperrmüllkarten können nicht mehr bearbeitet werden!

 

Stellen Sie bitte den Sperrmüll zum mitgeteilten Termin bis 06:30 Uhr an der Straße bereit und beachten Sie, dass metallhaltige Gegenstände und Elektronikschrott mit einem separaten Fahrzeug abgefahren werden.

 

Berücksichtigen Sie bitte, dass in den von Ihnen entrichteten Abfallgebühren pro Jahr eine Freimenge von 5 m³ bzw. 600 kg privater Sperrmüll enthalten ist. Mengen darüber hinaus werden entsprechend der jeweils gültigen Abfallgebührensatzung mit einem gesonderten Gebührenbescheid berechnet.

 

Alle Sperrmüllgegenstände müssen von Hand zu verladen sein.

 

Das z. B. können Sie zur Sperrmüllabfuhr bereitstellen:

Aquarien • Autokindersitze • Bettgestelle • Bügelbretter • Elektroherde • Fahrräder • Fernseher • Fußleisten (gebündelt) • Gartengeräte • Garten- und Balkonmöbel • Gasherde • Geschirrspüler • Grillgeräte • Kinderroller • Kinderwagen • Kleintierkäfige • Kühlschränke • Laminat (gebündelt) • Lattenroste • Leitern • Linoleumböden • Matratzen • Nähmaschinen • Polstermöbel • Rasenmäher • Rollos (innen) • Sandkästen (zerlegt) • Schlitten • Schränke • Sessel • Skier • Staubsauger • Stehlampen • Stereoanlagen • Stühle •Teppichböden • Tische • Tischtennisplatten • Waschmaschinen • Wäscheständer • Wäschetrockner • Zelte

Das z. B. ist kein Sperrmüll:

Altkleider • Autoteile • Außenjalousien • Badewannen • Baubretter • Bauschutt • Bäume • Batterien • Chemikalien • Dachpappe • Dachpfannen • Fenster • Farbeimer • Flaschen • Folien • Fliesen • Gartenzäune • Hausmüll • Heizkörper • Hygieneartikel • Kartons mit Kleinteilen • Kaninchenställe • Müllsäcke • Nachtspeicheröfen • Paletten • Renovierungsabfälle • Schadstoffe • Tapeten • Toilettenbecken • Töpfe und Pfannen • Türen und Türrahmen • Waschbecken