Informationspflichten gem. Artikel 13 und 14 DSGVO
Die Stadt Cuxhaven freut sich über Ihr Interesse und die Nutzung der Verwaltungsleistungen. Da Sie im Zusammenhang mit der Beantragung von Verwaltungsleistungen personenbezogene Daten angeben müssen, haben wir für Sie in den nachfolgenden Kategorien Hinweise zu den Informationspflichten gemäß Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2 / Artikel 14 Absatz 1 und Absatz 2 DS-GVO aufgrund der Erhebung von personenbezogenen Daten zusammengestellt.
Feuerstättenschau, Gewerbeangelegenheiten, Märkte, Waffenrecht
Antrag auf Festsetzung einer Messe, einer Ausstellung, eines Großmarktes, eines Wochenmarktes, eines Spezialmarktes, eines Jahrmarktes oder eines Volksfestes
Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer:
Gästebeitrag, Tourismusbeitrag, Zweitwohnungsteuer, Übernachtungsteuer: