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Verpflichtungserklärungen

Wer die Absicht hat, für nicht mehr als 90 Tage einen Gast aus dem Ausland einzuladen (Urlaub, Besuch, Geschäftsreise), der für die Einreise in das Bundesgebiet nicht von der Visumspflicht befreit ist, benötigt dafür eine Verpflichtungserklärung. Diese bekommt man bei der Ausländerbehörde. Sie prüft anhand der vorgelegten Unterlagen die finanzielle Leistungsfähigkeit des Gastgebers. Dieser verpflichtet sich gegenüber der Ausländerbehörde, die Kosten für den Lebensunterhalt, die Unterbringung, die Versorgung im Krankheitsfall sowie die Kosten der Ausreise zu übernehmen, sollte der Gast nicht selber aufkommen können. Durch die Abgabe einer Verpflichtungserklärung bestätigt der Gastgeber somit, aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse zu der Verpflichtung in der Lage zu sein.

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