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Familien-Besucherkarte

Die Stadt Cuxhaven möchte ihren ehemaligen Einwohnern und Einwohnerinnen, die in Cuxhaven ihren Hauptwohnsitz innehatten und weiterhin ihre Verwandten 1. oder 2. Grades in Cuxhaven besuchen, für den Besuchszeitraum einen reibungslosen Zugang zu den von der Nordseeheilbad Cuxhaven GmbH abgegrenzten Strandgebieten ermöglichen.

Die Familien-Besucherkarte ermöglicht einen freien Zugang zu den von der Nordseeheilbad Cuxhaven GmbH abgegrenzten Strandgebieten. Ermäßigungen und Rabatte im Zusammenhang mit touristischen Einrichtungen und Veranstaltungen sind mit der Familien-Besucherkarte nicht verbunden.

Antragsberechtigt ist grundsätzlich jede Person, die ihren ehemaligen Hauptwohnsitz und zusätzlich einen Hauptwohnsitz von der besuchten verwandten Person 1. oder 2. Grades in der Stadt Cuxhaven nachweisen kann.

Ersatzweise können auch die besuchten Verwandten einen Antrag stellen. Der Antrag ist von dem Familienbesuch und der aufnehmenden verwandten Person zu unterschreiben.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Cuxhaven.

Formulare, Unterlagen und weitere Informationen

Lichtbild in Passbildformat

Welche Gebühren fallen an?

Die Familien-Besucherkarte wird für eine Laufzeit von maximal 5 Kalenderjahren (Gültigkeit immer vom 01.01. des Antragjahres bis zum 31.12. des Ablaufjahres) gegen eine Pauschale in Höhe von 25,- € ausgegeben. Die 25,- € sind im Bürgerbüro einzuzahlen.