Aufenthaltsgestattungen
Asylbewerber sind Personen, die in Deutschland um Asyl nachsuchen und über deren Asylantrag das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge noch nicht entschieden hat. Diesem Personenkreis wird zur Durchführung des Asylverfahrens im Bundesgebiet eine Aufenthaltsgestattung erteilt. Diese erlischt mit Beendigung des Asylverfahrens.
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08:30 Uhr - 12:30 Uhr*
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ist mittwochs geschlossen
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