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Telekommunikation und Post

Die Verlegung oder Veränderung von Telekommunikationsleitungen im öffentlichen Straßenraum unterliegt gemäß § 68 Abs. 3 des Telekommunikationsgesetzes der Kontrolle der Stadt als Wegebaulastträger.

Gleiches gilt auch für die Errichtung und den Abbau von Telefonzellen, Postkästen und Kabelverteilerkästen auf städtischen Flächen.

Die Stadt überwacht auch in Absprache mit der Deutschen Telekom AG die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit öffentlichen Notrufsäulen.

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Ansprechpartner
Torsten Höpcke
113
04721 700-730
04721 700-922
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27472 Cuxhaven

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