• Schriftgröße der Seite ändern
    Schrift verkleinernSchrift vergrößernAusgangsgröße
  • Farbkontrast der Seite ändern
    Helle SeiteDunkle Seite

Heckenüberwüchse

Gemäß § 31 Abs. 2 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung vom 24. September 1980 dürfen unter anderem Anpflanzungen nicht so angelegt werden, dass sie die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.

Solche unzulässigen Heckenüberwüchse können als Mangel bei der zuständigen Stelle der Stadt (siehe: „Anregungen und Beschwerden“ oder „Beschwerdemanagement“) gemeldet werden. Zusätzlich besteht aber auch die Möglichkeit eine Mängelkarte auszufüllen.

An wen muss ich mich wenden?
Ansprechpartner
Carolin Crohn
114, 1. Etage
04721 700-753
04721 700-922
Angelika Gohlke
111, 1. Etage
04721 700-743
04721 700-922
Kerstin Tiedemann
111, 1. Etage
04721 700-748
04721 700-922
Ort auswählen
Adresse

Verkehr und Beiträge (5.2)

Adresse

Rathausstraße 1

27472 Cuxhaven

ÖffnungszeitenMontag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Dienstag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
14:30 Uhr - 17:00 Uhr

Mittwoch
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Donnerstag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
14:30 Uhr - 17:00 Uhr

Freitag
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Parkplätze
Behindertenparkplatz:

Anzahl: 5

Parkplatz:

Anzahl: 20

Fahrplanauskunft