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Grundstücksauffahrten

Im Rahmen des Anliegergebrauchs von Straßen steht es den Grundstückseigentümer/innen zu, auf eigene Kosten eine Grundstücksauffahrt, das heißt eine für die Benutzung mit Fahrzeugen bestimmte Verbindung von Grundstücken oder von nicht öffentlichen Wegen mit einer Straße, durch ein anerkanntes Tiefbauunternehmen herstellen zu lassen. Auch kann die Änderung oder der Rückbau einer Grundstücksauffahrt bei der Stadt beantragt werden.

Die von der Stadt zu erteilende Auffahrtsgestattung kann unter Berücksichtigung der Verkehrsverhältnisse und der spezifischen Situation des Grundstücks zu seiner Umgebung mit Auflagen und Bedingungen versehen werden, die zu einer Einschränkung dieses Anliegergebrauchs führen können.

Auffahrten an Kreisstraßen oder Bundes- und Landesstraßen werden von der Kreisstraßenverwaltung oder durch die "Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr" genehmigt. Eine Mitzuständigkeit ergibt sich für die Stadt Cuxhaven an Ortsdurchfahrten von Kreis-, Landes- und Bundesstraßen. Diese Mitzuständigkeit bezieht sich auf die für die Auffahrtsnutzung erforderlichen Gehwegbereiche.
Ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Auffahrtslage, Auffahrtsbreite, eine Verbreiterung oder Genehmigung einer zusätzlichen Auffahrt besteht nicht.
Neben der Vereinbarung mit den bestehenden Verkehrsverhältnissen ist von der Stadt die Vereinbarkeit der Auffahrt mit dem Bauplanungs- und Naturschutzrecht zu prüfen.
In der Auffahrtsgestattung werden insbesondere die Breite und Lage der Auffahrt sowie die straßenbautechnische Ausführung (u. a. Art der Pflasterung und Unterbau) festgelegt.

An wen muss ich mich wenden?
Ansprechpartner
Torsten Höpcke
113
04721 700-730
04721 700-922
Formulare, Unterlagen und weitere Informationen
  • Einen Lageplan (zweifach) mit der eingetragenen und vermaßten Zufahrt
  • Einen ausgefüllten Auffahrtsantrag
Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der für die Gestattung zu zahlenden Verwaltungsgebühr richtet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Cuxhaven und beträgt in der Regel 77,- € je Gestattungsvorgang.

Rechtsgrundlage

 20 Abs. 7 in Verbindung mit § 10 Abs. 2, § 18 Abs. 4 und § 22 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) vom 24.09.1980 (Nds. GVBl. S. 359) in der zurzeit geltenden Fassung.

Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Cuxhaven in der zurzeit geltenden Fassung.

 

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Verkehr und Beiträge (5.2)

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Rathausstraße 1

27472 Cuxhaven

ÖffnungszeitenMontag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Dienstag
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