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Landschaftsplanung

Landschaftsplanung als Fachplanung des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist eine vorsorgende Aufgabe. Landschaftsplanungen sind nicht rechtsverbindlich, aber wichtige Entscheidungs- und Abwägungsgrundlage für die Natur beanspruchende Vorhaben.

Damit Entscheidungen sachgerecht und rechtssicher werden, müssen ökologische Zusammenhänge aufgezeigt und Informationen über Funktion und Werte von Flächen und Räumen für den Naturschutz dargestellt werden. Auf Basis umfassender Bestandserhebungen und Bewertung des Naturbestandes werden Ziele formuliert und Handlungsempfehlungen gegeben.

Zur Landschaftsplanung gehören in Niedersachsen das Landschaftsprogramm, die Landschaftsrahmenpläne sowie die Landschafts- und Grünordnungspläne.

Die Stadt Cuxhaven ist als Untere Naturschutzbehörde gesetzlich verpflichtet einen Landschaftsrahmenplan aufzustellen.

An wen muss ich mich wenden?
Ansprechpartner
Detje Zierenberg
305, 3. Etage
04721 700-778
04721 700-924
Rechtsgrundlage

§ 8 - § 12 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG, Kapitel 2) § 3 u. § 4 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG, Zweiter Abschnitt)

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Adresse

Naturschutz, Landwirtschaft und Grünflächenplanung (4.1)

Adresse

Rathausstraße 1

27472 Cuxhaven

ÖffnungszeitenMontag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Dienstag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
14:30 Uhr - 17:00 Uhr

Mittwoch
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Donnerstag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
14:30 Uhr - 17:00 Uhr

Freitag
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Parkplätze
Behindertenparkplatz:

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Parkplatz:

Anzahl: 20

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