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Zweitwohnungsteuer

Die Stadt Cuxhaven erhebt gemäß § 3 Absatz 1 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz als örtliche Aufwandsteuer im Sinne von Artikel 105 Absatz 2 a Grundgesetz eine Zweitwohnungsteuer.

 

Gegenstand der Steuer ist das Innehaben jeder Wohnung im Stadtgebiet, über die jemand neben seiner Hauptwohnung zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfs verfügen kann. Die Steuer bemisst sich nach dem Mietwert der Wohnung, der mit einem Nutzungsfaktor multipliziert wird. 

 

 

Die Berechnungsgrundlagen sowie weitere Informationen entnehmen Sie bitte den unten aufgeführten Rechtsgrundlagen

 

Allgemeine Informationen können Sie diesem Informationsblatt entnehmen:

Zweitwohnungen-Informationen für heutige oder zukünftige Zweitwohnungsinhaber

An wen muss ich mich wenden?
Ansprechpartner
Ann-Katrin Appiarius
1.58, 1. Etage
04721 700-435
04721 700-905
Melanie Muche
1.58, 1. Etage
04721 700-452
04721 700-905
Alexander Schmidt
1.57, 1. Etage
04721 700-460
04721 700-905
Formulare, Unterlagen und weitere Informationen
Welche Fristen muss ich beachten?

Nach § 7 Absatz 1 der Zweitwohnungsteuersatzung hat jeder, der eine Zweitwohnung in Besitz genommen oder aufgegeben hat, dies dem Steueramt der Stadt Cuxhaven innerhalb von 15 Tagen nach diesem Zeitpunkt schriftlich anzuzeigen. 

Ort auswählen
Adresse

Steueramt (2.3)

Adresse

Rathausplatz 1

27472 Cuxhaven

ÖffnungszeitenMontag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Dienstag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
14:30 Uhr - 17:00 Uhr

Mittwoch
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Donnerstag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
14:30 Uhr - 17:00 Uhr

Freitag
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Parkplätze
Behindertenparkplatz:

Anzahl: 5

Parkplatz:

Anzahl: 20

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