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Vollstreckungsstelle

Die Vollstreckungsstelle der Stadtkasse ist zuständig für die zwangsweise Beitreibung von allen Forderungen der Stadt Cuxhaven (unabhängig vom Wohnsitz des Schuldners) und öffentlich-rechtliche Forderungen anderer Gebietskörperschaften gegen Schuldner mit Wohnsitz in Cuxhaven (Amtshilfe) sowie öffentlich-rechtlichen Forderungen bestimmter Gläubiger ohne eigene Vollstreckungsstelle (z. B.: Rundfunkgebühren, Kammerbeiträge, Friedhofsgebühren)

 

Die Vollstreckungsbehörde ist nur für die Einziehung dieser Gelder zuständig und hat keinen Einfluss auf die Bestandskraft der Forderungen.
Man kann jederzeit über die Art der Begleichung (Ratenzahlungen) sprechen; die immer wieder gemachten Versuche, über die Pflicht zur Zahlung zu diskutieren, sind dagegen sinnlos.

Die zwangsweise Beitreibung erfolgt in der Regel durch Kontopfändungen, Lohnpfändungen oder Sachpfändungen (bei auswärtigem Wohnsitz im Wege der Amtshilfe über die dort zuständige Vollstreckungsbehörde).
Darüber hinaus kann eine Vermögensauskunft veranlasst werden.

Weitere Möglichkeiten sind z. B.: Empfehlung der Erzwingungshaft an Gläubiger von Bußgeldern, Kontenabrufe beim Bundeszentralamt für Steuern oder die Vollstreckung in Grundvermögen von der Zwangssicherungshypothek im Grundbuch bis zur Zwangsversteigerung.

 

Die Bankverbindungen der Stadt Cuxhaven ohne den Regiebetrieb "Technische Dienste Cuxhaven" lautet:
IBAN: DE 29 2415 0001 0000 1015 84
BIC: BRLADE21CUX

Stadtsparkasse Cuxhaven

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