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Wahlschein (s. Briefwahlunterlagen)

Einen Wahlschein erhält, wer am Wahltag nicht zur Stimmabgabe in sein Wahllokal gehen kann und deshalb Briefwahl(unterlagen) beantragt.

Der Wahlschein ist von der wahlberechtigten Person zu unterschreiben – damit wird zugleich versichert, dass die betreffende Person die Stimmabgabe persönlich ausgeführt hat. In Fällen, in denen die/der Wahlberechtigte aus körperlichen und/oder gesundheitlichen Gründen die Stimmabgabe nicht selbst vornehmen können und sich stattdessen einer Hilfsperson bedienen, ist der Wahlschein von der Hilfsperson an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben.

Wichtig: Achten Sie bei der Briefwahl darauf, dass Sie den Wahlschein nicht zusammen mit dem Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag (blauer Umschlag) stecken, denn dann wäre die Stimmabgabe ungültig!

Nur der Stimmzettel gehört in den dafür vorgesehenen (blauen) Stimmzettelumschlag, der dann verschlossen wird. Anschließend wird der blaue Stimmzettelumschlag mit dem Wahlschein zusammen in den Wahlbriefumschlag gesteckt und kann abgeschickt werden (s. auch „Briefwahlunterlagen“ – „Was muss ich bei der Stimmabgabe per Briefwahl beachten?“)

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