Keine Stichwahl am 27.09.2026
Am 13.09.2026 wurde der Oberbürgermeister mit der erforderlichen Mehrheit wiedergewählt.
Eine Stichwahl am 27.09.2026 findet daher nicht statt.
Sollten Sie für die Stichwahl als Wahlhelferin bzw. als Wahlhelfer einberufen worden sein, ist dieser Einsatz nicht mehr erforderlich.
Wir danken Ihnen für Ihre Bereitschaft und Ihre Unterstützung bei den Kommunalwahlen und der Direktwahl am 13.09.2026.
27472 Cuxhaven
FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Wahlehrenamt
Sie können sich unter https://serviceportal.cuxhaven.de/wahlhelfer freiwillig melden.
Sie müssen für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sein.
Ob Sie wahlberechtigt sind erfahren sie hier (Link zur FAQ Startseite Wahlen). Sie können auch gerne Kontakt mit uns aufnehmen.
Ihre Aufgaben als Wahlhelfer/-in können vielfältig sein: Sie werden als Wahlvorsteher/-in, Schriftführer/-in oder Beisitzer/-in eingesetzt. Zu Ihren Aufgaben gehören dann zum Beispiel die Organisation im Wahllokal, die Ausgabe der Stimmzettel, die Kontrolle des Wählerverzeichnisses sowie das Auszählen der Stimmen und das Feststellen des Wahlergebnisses in Ihrem Wahllokal gemeinsam mit den anderen Mitgliedern des Wahlvorstandes.
Wenn Sie als Wahlvorsteher/-in oder deren Stellvertretung einberufen wurden, erhalten Sie rechtzeitig vor dem Wahlsonntag eine Einladung zu einer Schulungsveranstaltung. Die Teilnahme daran ist keine Pflicht, soll aber dazu dienen, Ihnen die Aufgaben und Tätigkeiten im Wahlvorstand näher zu bringen und Fragen im Vorwege zu beantworten.
Für alle Wahlhelfenden wird auf dieser Seite entsprechendes Schulungsmaterial zur Verfügung gestellt. Sollten noch Fragen offenbleiben, wenden Sie sich gerne an die Wahlbehörde.
Sie werden in einem der 34 Wahllokal im Gebiet der Stadt Cuxhaven eingesetzt. Haben Sie einen Wunscheinsatzort, können Sie diesen gerne angeben.
Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Grundsätzlich trifft sich der Wahlvorstand am Wahlsonntag um 7:15 Uhr im Wahllokal. Es besteht aber vorab die Möglichkeit sich abzusprechen und in entsprechende Schichten einzuteilen. Eine Schicht am Wahltag dauert etwa fünf Stunden. Ab 18 Uhr kommen dann alle Wahlvorstandsmitglieder wieder zusammen und zählen gemeinsam die Stimmen aus und unterstützen bei der Feststellung des Wahlergebnisses.
Unter allen freiwilligen Wahlhelfer/-innen, werden nach der Wahl nachfolgend aufgeführte Sachpreise verlost. Sie nehmen automatisch an der Verlosung teil, wenn Sie sich über die Online-Registrierung als Wahlhelfer/-in melden. Mitarbeitende der Stadt Cuxhaven sind von dieser Verlosung ausgenommen.
Hat Sie jemand als Wahlhelfer/-in geworben? Dann nimmt auch die werbende Person automatisch an der Verlosung teil.
Die Tätigkeit als Wahlhelfer/-in ist ehrenamtlich. Jede/r Wahlberechtigte ist gesetzlich zur Übernahme eines Wahlehrenamtes verpflichtet. Die Ablehnung kann nur aus einem wichtigen Grund, wie z. B. Krankheit, erfolgen.
Die Übernahme eines Wahlehrenamtes dürfen Wahlberechtigte außerdem ablehnen, wenn sie am Wahltag das 67. Lebensjahr vollendet haben.
Ja. Für die Übernahme des Wahlehrenamtes erhalten Sie ein Erfrischungsgeld zwischen 35 € und 50 €. Die Höhe richtet sich nach Ihrer Tätigkeit im Wahlvorstand
Leider kommt es immer wieder zu kurzfristigen Ausfällen von Wahlhelfer in der Woche vor der Wahl, insbesondere aber auch noch am Wahlsonntag selbst. Die Positionen des Wahlvorstehenden oder deren Stellvertretung müssen kurzfristig neu besetzt werden. Bisher wurde der Ausfall durch Wahlhelfende aus anderen Wahllokalen abgedeckt, für die es dann jedoch keinen Ersatz gab, so dass sich die Anzahl der Personen im Wahlvorstand reduziert hat. Dem wollen wir nun vorbeugen und ein Team zusammenstellen, das diese Ausfälle abdeckt, ohne dabei Lücken an anderer Stelle zu reißen. Dieses Team sollte sowohl aus möglichen Wahlvorstehenden, Stellvertretenden, aber auch Beisitzern bestehen. Für weitere Infos kontaktieren Sie uns gerne.
Konnte Ihre Frage noch nicht beantwortet werden, wenden Sie sich gerne an die Mitarbeiter/innen aus den Kontakten.
