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Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!

 

Hier finden Sie aktuelle Informationen und allgemeine Hinweise für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

 

Wahlhelfer/innen gesucht!

Die Stadt Cuxhaven ist auf der Suche nach engagierten Personen, die bei der Durchführung der Wahl unterstützen. Sie brauchen dazu keinerlei Vorkenntnisse, müssen jedoch mindestens für die durchzuführende Wahl wahlberechtigt (siehe FAQ) sein.

 

Die nächste turnusmäßige Wahl ist die Wahl zum Europäischem Parlament, am 9. Juni 2024 geführt wird.

Ihre Aufgaben als Wahlhelfer/-in können vielfältig sein: Sie werden als Wahlvorsteher/-in, Schriftführer/-in oder Beisitzer/-in eingesetzt. Zu Ihren Aufgaben gehören dann zum Beispiel die Organisation im Wahllokal, die Ausgabe der Stimmzettel, die Kontrolle des Wählerverzeichnisses sowie das Auszählen der Stimmen und das Feststellen des Wahlergebnisses in ihrem Wahllokal gemeinsam mit den anderen Mitgliedern des Wahlvorstandes.

 

Der Einsatz erfolgt in einem der Wahllokale, die über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind. Wenn Sie in einem bestimmten Wahllokal eingesetzt werden möchten, geben Sie Ihren Wunsch gerne an.

 

Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Sie müssen jedoch nicht den ganzen Tag anwesend sein: Das Team wird in zwei Schichten aufgeteilt, wobei eine Schicht etwa fünf Stunden umfasst. Ab 18 Uhr kommen alle Wahlvorstandsmitglieder wieder zusammen und helfen bei der Auszählung der Stimmen.

 

Für die Tätigkeit als ehrenamtliche/r Wahlhelfer/-in wird am Wahltag eine Aufwandsentschädigung zwischen 35 und 50 Euro bar ausgezahlt. Die Höhe richtet sich nach Ihrer Tätigkeit im Wahlvorstand.

 

Haben Sie Interesse? Dann füllen Sie bitte das Online-Formular aus und wir werden Ihnen zu gegebener Zeit das Einberufungsschreiben mit näheren Informationen zukommen lassen.

 

Darüber hinaus möchten wir Sie aufrufen, auch in Ihrem nähren Umfeld, z.B. in Ihrer Familie oder Ihrem Freundeskreis, Freiwillige für das Wahlehrenamt zu motivieren mitzumachen. Also: Suchen Sie sich einen oder auch mehrere Teamangehörige aus, mit denen Sie gemeinsam den Wahlsonntag im Wahllokal verbringen möchten. Diese können sich ebenfalls über das Online-Formular (hier bitte verlinken) freiwillig melden.

 

Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung!

 

Bei Fragen informieren Sie sich gerne über die Homepage der Stadt Cuxhaven oder wenden Sie sich auch gerne im Vorwege telefonisch an Frau Skrollan Neumann unter 04721/700 570.

 

Online-Registrierung 

Skrollan Neumann
Wahlhefer- / innen
In Maps öffnen
Rathausplatz 1
27472 Cuxhaven
2.44, 2. Etage
04721 -700 570
04721 -700 901
8.69739
53.86887

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Wahlehrenamt

Welche Voraussetzung muss ich erfüllen um die Stadt Cuxhaven als Wahlhelfer/-in zu unterstützen?

Sie müssen für die stattfindende/n Wahl/en wahlberechtigt sein.

Ob Sie wahlberechtigt sind, erfahren sie hier (Link zu den FAQ auf der Startseite Wahlen) oder nehmen Sie auch gerne Kontakt mit uns auf.

 Wie werde ich Wahlhelfer/-in bei der Stadt Cuxhaven?

Sie können sich unter www.cuxhaven.de/wahlhelfer freiwillig melden. Unter allen freiwilligen Meldungen verlosen wir verschiedenen Sachpreise, z. B. Gutscheine für Eintritte zu städtischen Einrichtungen.

Was sind meine Aufgaben als Wahlhelfer/in

Ihre Aufgaben als Wahlhelfer/-in können vielfältig sein: Sie werden als Wahlvorsteher/-in, Schriftführer/-in oder Beisitzer/-in eingesetzt. Zu Ihren Aufgaben gehören dann zum Beispiel die Organisation im Wahllokal, die Ausgabe der Stimmzettel, die Kontrolle des Wählerverzeichnisses sowie das Auszählen der Stimmen und das Feststellen des Wahlergebnisses in Ihrem Wahllokal gemeinsam mit den anderen Mitgliedern des Wahlvorstandes.

Wie werde ich auf meine Tätigkeit im Wahlvorstand vorbereitet?

Wenn Sie als Wahlvorsteher/-in oder deren Stellvertretung einberufen wurden, erhalten Sie rechtzeitig vor dem Wahlsonntag eine Einladung zu einer Schulungsveranstaltung. Diese ist keine Pflichtveranstaltung, soll aber dazu dienen, Ihnen die Aufgaben und Tätigkeiten im Wahlvorstand näher zu bringen und Fragen im Vorwege zu beantworten. Auch neben den Schulungen steht Ihnen die Wahlbehörde mit ihren Ansprechpartnern gerne für Fragen zur Verfügung und stellt entsprechendes Schulungsmaterial zur Verfügung.

Wo werde ich am Wahlsonntag eingesetzt?

Sie werden in einem Wahllokal im Stadtgebiet eingesetzt. Haben Sie einen Wunscheinsatzort, können Sie dies gerne angeben.

Wie lange dauert meine Tätigkeit am Wahlsonntag?

Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Grundsätzlich trifft sich der Wahlvorstand am Wahlsonntag um 7:15 Uhr im Wahllokal. Es besteht aber vorab die Möglichkeit sich abzusprechen und in entsprechende Schichten einzuteilen. Eine Schicht am Wahltag dauert etwa fünf Stunden. Ab 18 Uhr kommen dann alle Wahlvorstandsmitglieder wieder zusammen und zählen gemeinsam die Stimmen aus und unterstützen bei der Feststellung des Wahlergebnisses

Verlosung für Freiwillige und Werbeprämie

Unter allen freiwilligen Wahlhelfer/-innen, werden nach der Wahl Sachpreise (wie z.B. Gutscheine für die städtischen Einrichtungen) verlost. Sie nehmen automatisch an der Verlosung teil, wenn Sie sich über die Online-Registrierung als Wahlhelfer/-in melden. Mitarbeitende der Stadt Cuxhaven sind von dieser Verlosung ausgenommen.

 

Hat Sie jemand als Wahlhelfer/-in geworben? Dann nimmt auch die werbende Person automatisch an der Verlosung teil.

Ich wurde als Wahlhelfer/-in berufen. Kann ich auch ablehnen?

Die Tätigkeit als Wahlhelfer/-in ist ehrenamtlich. Jede/r Wahlberechtigte ist somit zur Übernahme eines Wahlehrenamtes verpflichtet. Die Ablehnung kann nur aus einem wichtigen Grund, wie z. B. Krankheit, erfolgen.

Berechtigt die Übernahme eines Wahlehrenamtes abzulehnen sind auch Wahlberechtigte, die am Wahltage das 65. Lebensjahr vollendet haben.

 

Erhalte ich für die Übernahme des Wahlehrenamtes eine Entschädigung?

Ja. Für die Übernahme des Wahlehrenamtes erhalten Sie ein Erfrischungsgeld zwischen 35 und 50 €. Wenn Sie sich freiwillig melden, nehmen Sie automatisch an der o. g. Verlosung teil

Noch weitere Fragen?

Konnte Ihre Frage noch nicht beantwortet werden, wenden Sie sich gerne an die Mitarbeiter/innen aus den Kontakten.