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Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Wahlhelfer/innen gesucht!

Am 13. September 2026 finden die Kommunalwahlen in Niedersachen statt, zeitgleich wird auch eine neue Oberbürgermeisterin / ein neuer Oberbürgermeister für die Stadt Cuxhaven gewählt. Falls bei der Wahl zur Oberbürgermeisterin / zum Oberbürgermeister kein/e Kandidat/-in die erforderliche Mehrheit erreicht, findet am 27. September 2026 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbenden mit den meisten Stimmen statt. Für beide Termine ist die Stadt Cuxhaven auf der Suche nach engagierten Personen, die bei der Durchführung der Wahl unterstützen. Sie brauchen dazu keinerlei Vorkenntnisse, müssen jedoch mindestens für die durchzuführende Wahl wahlberechtigt (siehe FAQ) sein.

 

Ihre Aufgaben als Wahlhelfer/-in können vielfältig sein: Sie werden als Wahlvorsteher/-in, Schriftführer/-in oder Beisitzer/-in eingesetzt. Zu Ihren Aufgaben gehören dann zum Beispiel die Organisation im Wahllokal, die Ausgabe der Stimmzettel, die Kontrolle des Wählerverzeichnisses sowie das Auszählen der Stimmen und das Feststellen des Wahlergebnisses in ihrem Wahllokal gemeinsam mit den anderen Mitgliedern des Wahlvorstandes.

 

Der Einsatz erfolgt in einem der Wahllokale, die über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind. Wenn Sie in einem bestimmten Wahllokal eingesetzt werden möchten, geben Sie Ihren Wunsch gerne an.

 

Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. 
Sie müssen jedoch nicht den ganzen Tag anwesend sein: Die Zeit der Stimmenabgabe wird in zwei Schichten aufgeteilt. Ab 18 Uhr kommen alle Wahlvorstandsmitglieder wieder zusammen und helfen bei der Auszählung der Stimmen.

 

Für die Tätigkeit als ehrenamtliche/r Wahlhelfer/-in wird am Wahltag eine Aufwandsentschädigung zwischen 35 und 65 Euro bar ausgezahlt. 
Die Höhe richtet sich nach Ihrer Tätigkeit im Wahlvorstand und ist abhängig von der Anzahl der auszuzählenden Wahlen.

 

Haben Sie Interesse? Dann füllen Sie bitte das Online-Formular aus und wir werden Ihnen zu gegebener Zeit das Einberufungsschreiben mit näheren Informationen zukommen lassen.

 

Darüber hinaus möchten wir Sie aufrufen, auch in Ihrem nähren Umfeld, z.B. in Ihrer Familie oder Ihrem Freundeskreis, Freiwillige für das Wahlehrenamt zu motivieren mitzumachen. Also: Suchen Sie sich einen oder auch mehrere Teamangehörige aus, mit denen Sie gemeinsam den Wahlsonntag im Wahllokal verbringen möchten. Diese können sich ebenfalls über das Online-Formular freiwillig melden. Als zusätzlichen Anreiz verlosen wir unter allen Geworbenen (Mitarbeiter/innen der Stadt Cuxhaven sind ausgeschlossen) und Werbenden einige interessante Gutscheine.

 

Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung!

 

Bei Fragen informieren Sie sich gerne über die Homepage der Stadt Cuxhaven oder wenden Sie sich auch gerne im Vorwege telefonisch an Frau Skrollan Neumann unter 04721/700 570.

 

Wahlhelfer-/innen - Online-Registrierung 

Skrollan Neumann
Wahlhelfer-/innen
In Maps öffnen
Rathausplatz 1
27472 Cuxhaven
2.44, 2. Etage
04721 -700 570
04721 -700 901
8.69739
53.86887

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Wahlehrenamt

 Wie werde ich Wahlhelfer/-in bei der Stadt Cuxhaven?

Sie können sich unter https://serviceportal.cuxhaven.de/wahlhelfer freiwillig melden.

Welche Voraussetzung muss ich erfüllen um die Stadt Cuxhaven als Wahlhelfer/-in zu unterstützen?

Sie müssen für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sein.

Ob Sie wahlberechtigt sind erfahren sie hier (Link zur FAQ Startseite Wahlen). Sie können auch gerne Kontakt mit uns aufnehmen.

Was sind meine Aufgaben als Wahlhelfer/in

Ihre Aufgaben als Wahlhelfer/-in können vielfältig sein: Sie werden als Wahlvorsteher/-in, Schriftführer/-in oder Beisitzer/-in eingesetzt. Zu Ihren Aufgaben gehören dann zum Beispiel die Organisation im Wahllokal, die Ausgabe der Stimmzettel, die Kontrolle des Wählerverzeichnisses sowie das Auszählen der Stimmen und das Feststellen des Wahlergebnisses in Ihrem Wahllokal gemeinsam mit den anderen Mitgliedern des Wahlvorstandes.

Wie werde ich auf meine Tätigkeit im Wahlvorstand vorbereitet?

Wenn Sie als Wahlvorsteher/-in oder deren Stellvertretung einberufen wurden, erhalten Sie rechtzeitig vor dem Wahlsonntag eine Einladung zu einer Schulungsveranstaltung. Die Teilnahme daran ist keine Pflicht, soll aber dazu dienen, Ihnen die Aufgaben und Tätigkeiten im Wahlvorstand näher zu bringen und Fragen im Vorwege zu beantworten.

Für alle Wahlhelfenden wird auf dieser Seite entsprechendes Schulungsmaterial zur Verfügung gestellt. Sollten noch Fragen offenbleiben, wenden Sie sich gerne an die Wahlbehörde.

Wo werde ich am Wahlsonntag eingesetzt?

Sie werden in einem der 61 Wahllokal im Gebiet der Stadt Cuxhaven eingesetzt. Haben Sie einen Wunscheinsatzort, können Sie diesen gerne angeben.

Wie lange dauert meine Tätigkeit am Wahlsonntag?

Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Grundsätzlich trifft sich der Wahlvorstand am Wahlsonntag um 7:15 Uhr im Wahllokal. Es besteht aber vorab die Möglichkeit sich abzusprechen und in entsprechende Schichten einzuteilen. Eine Schicht am Wahltag dauert etwa fünf Stunden. Ab 18 Uhr kommen dann alle Wahlvorstandsmitglieder wieder zusammen und zählen gemeinsam die Stimmen aus und unterstützen bei der Feststellung des Wahlergebnisses.

Verlosung für Freiwillige und Werbeprämie

Unter allen freiwilligen Wahlhelfer/-innen, werden nach der Wahl Sachpreise (wie z.B. Gutscheine für die städtischen Einrichtungen) verlost. Sie nehmen automatisch an der Verlosung teil, wenn Sie sich über die Online-Registrierung als Wahlhelfer/-in melden. Mitarbeitende der Stadt Cuxhaven sind von dieser Verlosung ausgenommen.

 

Hat Sie jemand als Wahlhelfer/-in geworben? Dann nimmt auch die werbende Person automatisch an der Verlosung teil.

Ich wurde als Wahlhelfer/-in berufen. Kann ich auch ablehnen?

Die Tätigkeit als Wahlhelfer/-in ist ehrenamtlich. Jede/r Wahlberechtigte ist gesetzlich zur Übernahme eines Wahlehrenamtes verpflichtet. Die Ablehnung kann nur aus einem wichtigen Grund, wie z. B. Krankheit, erfolgen.

Die Übernahme eines Wahlehrenamtes dürfen Wahlberechtigte außerdem ablehnen, wenn sie am Wahltag das 67. Lebensjahr vollendet haben.

Erhalte ich für die Übernahme des Wahlehrenamtes eine Entschädigung?

Ja. Für die Übernahme des Wahlehrenamtes erhalten Sie ein Erfrischungsgeld zwischen 35 € und 65 €. Die Höhe richtet sich nach Ihrer Tätigkeit im Wahlvorstand und ist abhängig von der Anzahl der auszuzählenden Wahlen.

Am 13.09.2026 werden zeitgleich bis zu vier Wahlen durchgeführt.
Die Beisitzer erhalten ein Erfrischungsgeld von 45 € bzw. 50 €. 
Dieses ergibt sich aus dem Grundbetrag von 35 € incl. Kreiswahl, + 5 € für die Stadtratswahl, + 5 € für die Oberbürgermeisterwahl und ggfls. + 5 € für eine Ortsratswahl.
Die Wahlvorsteher und deren Stellvertretung erhalten ein Erfrischungsgeld von 60 bzw. 65 €. Dieses besteht aus einem Grundbetrag von 50 € incl. Kreiswahl, + 5 € für die Stadtratswahl, + 5 € für die Oberbürgermeisterwahl und ggfls. + 5 € für eine Ortsratswahl. 

 Zur ggfls. stattfindenden Stichwahl erhalten die Beisitzer ein Erfrischungsgeld von 35€, die Wahlvorsteher und deren Stellvertretung 50 €.

Was bedeutet im Kontaktformular die Möglichkeit des Wunsches „Notfallteam, Einsatzort entscheidet sich voraussichtlich erst am Wahlsonntag“?

Leider kommt es immer wieder zu kurzfristigen Ausfällen von Wahlhelfer in der Woche vor der Wahl, insbesondere aber auch noch am Wahlsonntag selbst. Die Positionen des Wahlvorstehenden oder deren Stellvertretung müssen kurzfristig neu besetzt werden. Bisher wurde der Ausfall durch Wahlhelfende aus anderen Wahllokalen abgedeckt, für die es dann jedoch keinen Ersatz gab, so dass sich die Anzahl der Personen im Wahlvorstand reduziert hat. Dem wollen wir nun vorbeugen und ein Team zusammenstellen, das diese Ausfälle abdeckt, ohne dabei Lücken an anderer Stelle zu reißen. Dieses Team sollte sowohl aus möglichen Wahlvorstehenden, Stellvertretenden, aber auch Beisitzern bestehen. Für weitere Infos kontaktieren Sie uns gerne.

Noch weitere Fragen?

Konnte Ihre Frage noch nicht beantwortet werden, wenden Sie sich gerne an die Mitarbeiter/innen aus den Kontakten.