Allgemeine Informationen zu den Kommunalwahlen 2026 sowie der Direktwahl des Oberbürgermeisters
"Demokratie ist im Grunde die Anerkennung, dass wir, sozial genommen, alle füreinander verantwortlich sind." HEINRICH MANN
Die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen wählen am 13. September 2026 ihre Abgeordneten für die kommunalen Vertretungen der Landkreise, Städte, Gemeinden wie auch Samtgemeinden und Ortschaften. Dieser Termin wurde von der Niedersächsischen Landesregierung am 25. Mai 2025 bestimmt. In der Stadt Cuxhaven werden der Stadtrat, die Ortsräte von Altenwalde, Altenbruch, Lüdingworth und Sahlenburg sowie im Landkreis Cuxhaven der Kreistag gewählt.
Zudem wird in der Stadt Cuxhaven zusätzlich der Oberbürgermeister per Direktwahl am 13. September 2026 von den Wahlberechtigten in das Amt gewählt. Der Termin der Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters wurde vom Rat der Stadt Cuxhaven am 01. Juli 2025 bestimmt.
Wer kann gewählt werden?
Um für eine der oben genannten Wahlen kandidieren zu können, muss ein Wahlvorschlag fristgerecht mit allen notwendigen Anlagen eingereicht werden. Nach niedersächsischem Kommunalwahlrecht können Wahlvorschläge von Einzelbewerberinnen und -bewerbern, Parteien sowie Wählergruppen eingereicht werden. Für die Wahlen des Stadtrates der Stadt Cuxhaven sowie die Ortsräte Altenwalde, Altenbruch, Lüdingworth und Sahlenburg sowie der Direktwahl des Oberbürgermeisters können Sie sich direkt an die Wahlbehörde der Stadt Cuxhaven wenden.
Für die Kreistagswahl wenden Sie sich bitte an die Kreiswahlleitung des Landkreises Cuxhaven.
Die Wahlvorschläge für die Kommunalwahlen müssen bis spätestens Montag, den 20. Juli 2026, um 18:00 Uhr, schriftlich und im Original bei der für die jeweilige Wahl zuständigen Wahlleitung (s.o.) eingereicht sein.
Davon abweichend sind die Wahlvorschläge zur Direktwahl des Oberbürgermeisters bis spätestens Montag, den 06. Juli 2026, um 18:00 Uhr, schriftlich und im Original bei der Wahlleitung der Stadt Cuxhaven einzureichen.
Zu ausschließlich diesem Zweck haben die Wahlbehörde sowie das Bürgerbüro an den beiden o.g. Terminen bis 18:00 Uhr geöffnet. Bitte nutzen Sie den Eingang gegenüber vom Bürgerbüro um zur Wahlbehörde zu gelangen. Alle anderen Dienststellen sind nur während der normalen Öffnungszeiten zu erreichen.
Am 27. Juli 2026 um 11:00 Uhr findet die erste Sitzung des Gemeindewahlausschusses im Cuxhaven-Saal im Rathaus der Stadt Cuxhaven statt. In dieser Sitzung werden die eingegangenen Wahlvorschläge aller o.g. Wahlen vorgelegt und über ihre Zulassung zu den Wahlen beschlossen. Erst nach dieser Sitzung steht fest, welche Kandidatinnen und Kandidaten an den Kommunalwahlen sowie der Direktwahl teilnehmen. Der Gemeindewahlausschuss setzt sich aus Bürgerinnen und Bürgern zusammen, welche ehrenamtlich diese Tätigkeit wahrnehmen sowie dem Gemeindewahlleiter. Die Zusammensetzung des Gremiums kann hier entnommen werden:
| Name | Stellvertretung |
| Itjen, Marcus (Gemeindewahlleiter/Vorsitzender) | Waldmann, Jaqueline |
| Frauenpreiß, Christa | Rickmann, Stephanie |
| Frey, Silvia | Bock, Daniel |
| Kopp, Walter | Romeike, Jörg |
| Lorenz, Christof | Apelt, Sandra |
| Marenberg, Brigitte | Krehahn, Antje |
| Plambeck, Alexandra | n. n. |
Wer darf wählen
Sie können an der Wahl teilnehmen, wenn Sie:
- die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern) besitzen,
- am Wahltag, Sonntag, den 13. September 2026, bei einer möglichen Stichwahl, am Tag der Stichwahl, Sonntag, den 27. September 2026, das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten vor der Wahl den Wohnsitz (Hauptwohnsitz) im Landkreis Cuxhaven (Kreiswahl), in der Stadt Cuxhaven (Stadtratswahl und Direktwahl) oder deren Ortsteilen (Ortsratswahlen) haben (Stichtag für das Wohnsitzkriterium ist der 13. Juni 2026 bzw. 27. Juni 2026 im Falle einer Stichwahl),
- nicht aufgrund einer Gerichtsentscheidung von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind sowie
- in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.
Das Wählerverzeichnis wird von der Stadt Cuxhaven geführt. In das Wählerverzeichnis werden die Wahlberechtigten in der Regel automatisch eingetragen, sofern Sie am Stichtag (02. August 2026) im Einwohnermeldeverzeichnis gemeldet sind.
FAQ - Häufig gestellte Fragen zu den Wahlen
Grundsätzlich werden die Wahlbenachrichtigungen bis zum 23. August 2026 per Post an alle Wahlberechtigten versendet. Es kann aber aus verschiedenen Gründen dazu kommen, dass eine Wahlbenachrichtigung nicht bei Ihnen ankommt. Die Wahlbenachrichtigung stellt nur eine Information über die Möglichkeit zur Teilnahme an der Wahl dar. Sie können auch ohne diese Wahlbenachrichtigung an der Wahl teilnehmen, solange Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Setzen Sie sich einfach mit der Wahlbehörde direkt in Verbindung und erfragen Sie, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Das Wählerverzeichnis wird zudem in der Zeit vom 24. August 2026 bis zum 28. August 2026 bei der Wahlbehörde, 2. OG, Raum 2.45 zur Einsichtnahme bereitgehalten. Wenn Sie Fehler in Ihrem Eintrag entdecken, können Sie bis zum 28. August 2026 einen Antrag auf Berichtigung stellen.
Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung ist der Wahlbezirk mit dem entsprechenden Wahllokal (genaue Adresse) in dem Sie wählen gehen können, benannt. Ebenso finden Sie dort Informationen zu ggf. alternativen barrierefreien Eingängen der Wahllokale. Die Wahllokale haben am Wahlsonntag, den 13. September 2026, von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.
Zu den Kommunalwahlen und der Direktwahl (ebenso der möglichen Stichwahl) können Sie ausschließlich in diesem Wahllokal unter Vorlage der Wahlbenachrichtigung und/oder eines amtlichen Lichtbildausweises (z.B. Personalausweis oder Reisepass) Ihre Wahlunterlagen erhalten und wählen gehen. Die Wahlvorstände sind angehalten sich auch bei Vorlage der Wahlbenachrichtigung stichprobenartig Lichtbildausweise (z.B. Personalausweis oder Reisepass) verlegen zu lassen. Bitte beachten Sie, dass Ihr amtlicher Lichtbildausweis gültig sein muss.
Sie Ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig (ggf. Postlaufzeiten beachten) vorher bei der Wahlbehörde beantragen.
Den Antrag können Sie folgendermaßen stellen:
- online
auf der Internetseite der Stadt Cuxhaven: über den sog. Online-Wahlschein (OLIWA) können Sie online Ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Der Antrag ist bis zum 09. September 2026 möglich.
- persönlich
Voraussichtlich ab dem 10. August 2026 bis zum 11. September 2026 können Sie Ihre Briefwahlunterlagen in den Sitzungsräumen „Vannes“ und „Penzance“ direkt beantragen und auf Wunsch auch vor Ort ausfüllen und abgeben. Bitte bringen Sie dazu Ihre Wahlbenachrichtigung und/oder einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis oder Reisepass) mit. Die Briefwahlausgabestelle ist zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses geöffnet:
| Montag: | 08:30 – 12:30 Uhr |
| Dienstag: | 08:30 – 12:30 Uhr & 14:30 – 17:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:30 – 12:30 Uhr |
| Donnerstag: | 08:30 – 12:30 Uhr & 14:30 – 17:00 Uhr |
| Freitag: | 08:30 – 12:30 Uhr |
- schriftlich per Post, E-Mail oder Fax
Füllen Sie die Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus und senden diese anschließend per Post, E-Mail oder Fax an die Wahlbehörde. Alternativ können Sie auch einen formlosen Antrag unter Angabe Ihres vollständigen Namens, Geburtsdatums und Adresse stellen. Beachten Sie jedoch, dass Sie grundsätzlich nur für sich selbst einen Antrag stellen können. Sofern Sie für eine andere Person den Antrag stellen wollen, benötigen Sie dafür eine schriftliche Vollmacht. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist eine Vollmacht vorgedruckt und muss nur noch vom Vollmachtgeber und Ihnen unterschrieben werden.
Andere Möglichkeiten, wie bspw. per Telefon, sind nicht gestattet.
Wenn Sie die Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen und/oder abholen wollen, benötigen Sie dafür eine schriftliche Vollmacht. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist eine entsprechende Vollmacht bereits vorgedruckt und muss nur noch vom Vollmachtgeber und Ihnen unterschrieben werden. Alternativ kann auch eine Kopie der einschlägigen gerichtlichen Vollmacht zum Antrag abgegeben werden. Ohne diese Vollmacht werden Ihnen die Briefwahlunterlagen weder ausgehändigt noch werden diese versendet.
Sie können maximal für vier Personen die Unterlagen beantragen und abholen. Um dies zu überprüfen, werden Sie in ein sog. Bevollmächtigtenverzeichnis durch die Wahlbehörde eingetragen.
Sie erhalten folgende Unterlagen:
- einen Wahlschein (Dieser ist zwingend zu unterzeichnen! Hiermit versichern Sie, dass nur Sie persönlich die Stimmen auf den Stimmzetteln abgegeben haben.)
- pro Wahl einen amtlichen Stimmzettel (unterschiedliche Formate und Farben je nach Wahl)
- einen amtlichen Stimmzettelumschlag (hellblau für die Hauptwahl, bei Stichwahl ist dieser weiß)
- einen amtlichen Wahlbriefumschlag (rot für die Hauptwahl, bei Stichwahl ist dieser grün)
- ein Merkblatt mit wichtigen Hinweisen zur Briefwahl
Bitte beachten Sie genau die Anweisungen zum Verpacken der Briefwahlunterlagen, da Fehler (z.B. nicht unterschriebener Wahlschein) hierbei zur Ungültigkeit Ihrer Stimmen führen kann!
Es kann sein, dass Sie aufgrund eines Umzugs Ihre Wahlberechtigung für eine oder mehrere Wahlen am 13. September 2026 verlieren. Ausschlaggebend ist hierbei wann Sie sich umgemeldet haben und wohin Sie gezogen sind. Je Wahl muss auf das entsprechende Wahlgebiet abgestellt werden, bspw. für die Stadtratswahl auf das Stadtgebiet, für die Ortsratswahl auf die Ortschaft usw. .
1. Wegzug aus dem Wahlgebiet
Sofern Sie aus dem Wahlgebiet wegziehen, verlieren Sie auf jeden Fall Ihre Wahlberechtigung für die entsprechende Wahl.
2. Umzug innerhalb des Wahlgebiets
Ein Umzug innerhalb des Wahlgebiets ist grundsätzlich unschädlich und Sie behalten die Wahlberechtigung zu dieser Wahl. Solange Sie sich bis zum Stichtag, den 02. August 2026, umgemeldet haben, werden Sie aufgrund Ihrer neuen Wohnanschrift in das Wählerverzeichnis eingetragen. Melden Sie sich nach dem Stichtag um, bleiben Sie aufgrund Ihrer alten Wohnanschrift im Wählerverzeichnis eingetragen. Eine Änderung der Adresse bzw. des Wahlbezirks ist nicht möglich. Sie können entweder am Wahlsonntag in dem Wahllokal wählen gehen, das Ihnen aufgrund der alten Wohnanschrift zugewiesen wurde oder Briefwahlunterlagen beantragen.
3. Zuzug in das Wahlgebiet
Solange Sie vor dem 13. Juni 2026 in das Wahlgebiet gezogen sind und sich umgemeldet haben, sind Sie für die jeweilige Wahl berechtigt. Durch eine Ummeldung nach diesem Zeitpunkt können Sie die Wahlberechtigung nicht erhalten, da Sie die dreimonatige Frist für Ihren Wohnsitz nicht einhalten können.
Diese Hinweise beziehen sich ausschließlich auf die bevorstehenden Kommunalwahlen und Direktwahl am 13. September 2026, sowie einer möglichen Stichwahl am 27. September 2026. Sofern Sie weitere Informationen zur Teilnahme an den einzelnen Wahlen haben möchten, melden Sie sich gerne bei den Mitarbeiter/-innen der Wahlbehörde, um Ihre persönliche Situation genau zu beurteilen. Die Kontaktdaten können Sie weiter unten unter Ansprechpartner/-innen entnehmen.
In begründeten Ausnahmefällen, also bei Verhinderung an der Teilnahme der Wahl durch Unfall oder plötzliche Erkrankung, können Sie eine andere Person bevollmächtigen und damit beauftragen, Ihnen kurzfristig Briefwahlunterlagen bei der Wahlbehörde im Rathaus zu besorgen. Dies ist an folgenden Tagen noch möglich:
- am Samstag, den 12. September 2026 in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- am Wahlsonntag, den 13. September 2026 ist dies noch von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr möglich.
Bitte bringen Sie bzw. die Person, die Sie beauftragt haben, neben einer ausgefüllten und unterschriebenen Vollmacht einen gültigen, amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis oder Reisepass) mit.
Konnte Ihre Frage noch nicht beantwortet werden? Dann wenden Sie sich gerne an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wahlbehörde. Die Kontaktdaten können Sie unter Ansprechpartner-/innen entnehmen.
Wahlbehörde
Ansprechpartner-/innen
27472 Cuxhaven
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