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Foto: Peter H./Pixabay

Beschränkte Tragfähigkeit der Brücke an der Heerstraße (K6)

Update: Ausnahmegenehmigungen können beantragt werden

Veröffentlichungsdatum: 08.02.2024

(Update) Beschränkte Tragfähigkeit der Brücke an der Heerstraße (K6)

Um die Last zu begrenzen, wird an der betroffenen Brücke das Verkehrszeichen 253 angebracht (roter Kreis mit LKW)

Im Rahmen der Überprüfung der Autobahn GmbH des Bundes wurde im August 2023 festgestellt, dass die Autobahnbrücke Heerstraße (K6) seinerzeit für eine Traglast geplant und errichtet wurde, die hinter den Anforderungen des heutigen Verkehrs zurückbleibt (wir berichteten). Die Fahrzeuge wurden in den zurückliegenden Jahren immer größer und schwerer.

 

Wichtig ist jedoch, dass die Brücke weder marode noch bei einer Brückenprüfung negativ aufgefallen ist. Es handelt sich um ein Bauwerk, das in einem dem Erbauungsjahr entsprechenden geforderten Lastniveau dimensioniert wurde. Langfristig soll die Brücke verstärkt oder erneuert werden. Wann sie an die heutigen Anforderungen angepasst werden soll, kann noch nicht mitgeteilt werden.

 

Um die Last zu begrenzen, wurde an der betroffenen Brücke das Verkehrszeichen 253 angebracht (roter Kreis mit LKW) mit einem Zusatzschild darunter, welches das zulässige Gesamtgewicht anzeigt (Zusatzschild 1053 „24 t“). Die zum Schutz der Bauwerke erforderliche Beschilderung entspricht einer Tragfähigkeitseinstufung nach gültigem Regelwerk und beugt Überlastungen vor. Wegen einer verbesserten Verständlichkeit hat die für den Brückenerhalt zuständige Autobahn GmbH gefordert, dass sich die gewichtsbeschränkende Beschilderung generell auf die zulässige Fahrzeuggesamtmasse anstatt der tatsächlichen Fahrzeugmasse oder tatsächlichen maximalen Achslast bezieht. Dadurch ist künftig die zulässige Gesamtmasse des Traktors oder LKWs inklusive der Anhänger für das Überqueren der Brücke entscheidend.

 

Die Stadt Cuxhaven hat mit der Autobahn GmbH das weitere Verfahren ausgiebig geprüft und kommt nun zu folgendem Ergebnis: Die Autobahn GmbH hat keine Bedenken zu den geplanten Ausnahmegenehmigungen geäußert. Unternehmen und Einzelpersonen mit berechtigtem Interesse können deshalb bei der Stadt Cuxhaven, Fachbereich Straße und Verkehr, eine Ausnahmegenehmigung für das Befahren der Brücke in der Heerstraße für den Ziel- und Quellverkehr unter Einhaltung von Nebenbestimmungen beantragen. Dazu stehen folgende Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner gerne zur Verfügung:

 

Carolin Crohn

Tel. 04721-700753

E-Mail: carolin.crohn@cuxhaven.de

 

Andreas Ebelt

Tel. 04721-700752

E-Mail: andreas.ebelt@cuxhaven.de