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Schnee, Eis und Glätte: Wer ist in der Pflicht?

Aufgaben der Stadt Cuxhaven und der Grundstückeigentümer sind klar geregelt

Veröffentlichungsdatum: 06.12.2023

Schnee, Eis und Glätte: Wenn der Winterdienst in Cuxhaven greift

Auf diese Regeln gilt es in der Winterzeit zu achten

In der kalten Jahreszeit kann es aufgrund der sinkenden Temperaturen vorkommen, dass Straßen und (Rad-)Wege von Schnee und Eis bedeckt werden. Der Winterdienst der Stadt Cuxhaven sorgt dann dafür, dass die in der Straßenreinigungssatzung festgelegten Straßen geräumt und gestreut werden. Hierbei handelt es sich zumeist um Straßen mit einem hohen Verkehrsaufkommen oder mit besonderer Bedeutung, wie z.B. die Fußgängerzone und Hangstraßen. Zudem erfolgt von der Stadt der Winterdienst auf den Fahrradstraßen, benutzungspflichtigen Radwegen und dort, wo die Kommune selbst die Pflichten eines Anliegers zu erfüllen hat.

 

Insgesamt 110 Kilometer misst das Streckennetz, welches durch die Stadt Cuxhaven bearbeitet wird. Mit mehr als einem Dutzend Fahrzeugen werden die Fahrbahnen und Radwege der Reihenfolge nach abgefahren.

 

Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken ebenfalls in der Pflicht

 

Vor dem Hintergrund der aktuellen Wetterlage weist die Stadt Cuxhaven alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken darauf hin, dass grundsätzlich die Anliegerinnen und Anlieger den Winterdienst auf dem Gehweg vor ihrem Grundstück zu erledigen haben und zwar in der Zeit von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8.30 bis 20 Uhr.

 

Die Anliegerinnen und Anlieger haben Schnee und Eis in einer Breite von mindestens 1,5 Metern vom Gehweg vor ihrem Grundstück zu räumen. Die „Entsorgung“ des Schnees hat dabei ausschließlich in den Seitenräumen und nicht auf der Fahrbahn zu erfolgen, um den Straßenverkehr nicht zu gefährden bzw. den städtischen Winterdienst nicht zu behindern.

 

Der frei geräumte und gegebenenfalls vereiste Gehbereich ist von den Anliegerinnen und Anliegern in geeigneter Weise trittsicher zu machen. Hat die Straße vor dem Grundstück keinen Gehweg, so ist die Räumpflicht vor dem Grundstück am Fahrbahnrand zu erfüllen. Diese Bestimmungen gelten bei Glätte ohne Schneefall entsprechend.

 

Bei Tauwetter haben die Anliegerinnen und Anlieger vor ihrem Grundstück die Einläufe der Straßenentwässerung freizulegen und am Kantstein für einen ungehinderten Ablauf des Tauwassers zu sorgen.

 

Auftausalze und andere die Gewässer oder den Boden belastende Chemikalien dürfen ausdrücklich nur dann zum Einsatz kommen, wenn dies zur Abwendung erheblicher Gefahren geboten ist und weniger belastende Mittel keinen Erfolg versprechen.

 

Die Stadt bittet alle Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer bzw. Anliegerinnen und Anlieger die genannten Vorgaben zum Winterdienst im Interesse einer bestmöglichen Verkehrssicherheit zu beachten.

 

Weitere Informationen zum Winterdienst finden Sie im Internet unter https://www.cuxhaven.de/unser-service-fuer-sie/abfallwirtschaft-and-strassenreinigung/winterdienst.html

 

Interessierte können die Straßenreinigungssatzung der Stadt Cuxhaven unter folgendem Link einsehen (auf der Seite bitte nach unten scrollen bis zum Punkt "Ortsrecht, Satzungen, Verordnungen": https://www.cuxhaven.de/unser-service-fuer-sie/rathaus.html