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Symbolfoto: Andreas Lischka/Pixabay

Kommunalwahl 2026 in der Stadt Cuxhaven

Hinweise zu den Kommunalwahlen und der Wahl des Oberbürgermeisters 

Veröffentlichungsdatum: 09.08.2026

Kommunalwahl 2026 in der Stadt Cuxhaven

Hinweise zu den Kommunalwahlen und der Wahl des Oberbürgermeisters am 13. September 2026 in der Stadt Cuxhaven

Am Sonntag, 13. September 2026, finden in Niedersachsen die Kommunalwahlen statt. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Cuxhaven wählen an diesem Tag die Mitglieder des Rates der Stadt, des Kreistages sowie der Ortsräte in Altenbruch, Altenwalde, Lüdingworth und Sahlenburg für die kommenden fünf Jahre. Gleichzeitig wird der Oberbürgermeister für eine Amtszeit von acht Jahren gewählt.

 

Wahlbenachrichtigung und Stimmabgabe

 

Die Wahllokale sind am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Alle Wahlberechtigten erhalten bis spätestens 23. August 2026 ihre Wahlbenachrichtigung. Sie informiert darüber, für welche Wahlen die Person wahlberechtigt ist und in welchem Wahllokal die Stimmen abgegeben werden können. Voraussetzung ist, dass die wahlberechtigte Person am Stichtag, 2. August 2026, mit Hauptwohnsitz in Cuxhaven gemeldet war. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich an die Wahlbehörde wenden.

 

Die Wahlberechtigten wählen in dem Wahllokal, das auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Im Wahllokal genügt die Vorlage der Wahlbenachrichtigung oder eines gültigen Personalausweises beziehungsweise Reisepasses, um die oder den Stimmzettel zu erhalten.

Für die Wahlen zum Kreistag, Stadtrat und ggf. Ortsrat können jeweils bis zu drei Stimmen vergeben werden. Diese können auf eine Liste und/oder auf einzelne Kandidatinnen und Kandidaten verteilt werden. Für die Wahl des Oberbürgermeisters steht eine Stimme zur Verfügung.

 

Briefwahl

 

Wer am Wahltag verhindert ist, kann per Briefwahl wählen.

 

Die Briefwahlstelle wird voraussichtlich ab dem 12. August 2026 im Sitzungsraum „Vannes“ im Altbautrakt des Rathauses eingerichtet. Sie ist barrierefrei und zu folgenden Zeiten erreichbar:

 

  • Montag bis Donnerstag: 8.30 bis 12.30 Uhr
  • Dienstag und Donnerstag zusätzlich: 14.30 bis 17 Uhr
  • Freitag: 7.30 bis 12.30 Uhr
     

Zusätzlich am Freitag, 11. September 2026, bis 13 Uhr.

 

Briefwahlunterlagen können persönlich oder schriftlich beantragt werden, auch formlos oder mit Hilfe des Antragsformulars auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

 

Wer am Wahltag verreist ist, kann sich die Unterlagen an eine andere Anschrift, beispielsweise den Urlaubsort, schicken lassen. Bei einer abweichenden Versandanschrift verschickt die Wahlbehörde aus Sicherheitsgründen eine Kontrollmitteilung an die Meldeanschrift.

 

Eine persönliche Abholung durch eine bevollmächtigte Person ist mit schriftlicher Originalvollmacht möglich. Eine bevollmächtigte Person darf jedoch höchstens vier Wahlberechtigte vertreten.

 

Online-Beantragung

 

Vom 9. August bis einschließlich 9. September 2026 können Briefwahlunterlagen auch online über den Onlinewahlschein (OLIWA) auf der Internetseite der Stadt Cuxhaven beantragt werden. Der Zugang ist außerdem über den QR-Code, der auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist, möglich.

Eine Beantragung über Messenger-Dienste (WhatsApp, SMS, etc.) oder soziale Netzwerke ist nicht zulässig! Für die eigene Person ist eine Antragstellung per E-Mail unter Angabe von Name, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum möglich.

 

So funktioniert die Briefwahl

 

Die Briefwahlunterlagen bestehen aus dem Wahlschein, den Stimmzetteln, einem blauen Stimmzettelumschlag und einem hellroten Wahlbriefumschlag. 

 

Für eine gültige Briefwahl sind folgende Schritte erforderlich:

1. Stimmzettel ausfüllen.

2. Alle ausgefüllten Stimmzettel in den blauen Stimmzettelumschlag legen und diesen verschließen.

3. Den Wahlschein unterschreiben.

4. Den unterschriebenen Wahlschein zusammen mit dem verschlossenen blauen Stimmzettelumschlag in den hellroten Wahlbriefumschlag legen.

5. Den Wahlbrief rechtzeitig per Post absenden oder direkt bei der Wahlbehörde der Stadt Cuxhaven abgeben.

 

Wichtig: Der Wahlschein darf nicht in den blauen Stimmzettelumschlag gelegt werden. Andernfalls ist der Wahlbrief ungültig.

 

Der Wahlbrief kann kostenfrei innerhalb Deutschlands per Post verschickt oder direkt bei der Wahlbehörde im Rathaus abgegeben werden. Aus dem Ausland muss das Porto entsprechend den dort geltenden Bestimmungen selbst bezahlt werden.

 

Fristen

 

Briefwahlunterlagen können grundsätzlich bis Freitag, 11. September 2026, 13 Uhr, beantragt werden. Bei plötzlicher Erkrankung oder in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen ist dies noch am Wahltag bis 15 Uhr möglich.

 

Geht ein beantragter Wahlschein verloren oder ist nicht angekommen, kann am Samstag, 12. September 2026, von 10 bis 12 Uhr ein neuer Wahlschein ausgestellt werden.

 

Wichtig: Der Wahlbrief muss spätestens am Sonntag, 13. September 2026, bis 18 Uhr bei der Wahlleitung der Stadt Cuxhaven eingegangen sein. Später eingehende Wahlbriefe können nicht mehr berücksichtigt werden. Auf keinen Fall darf der Wahlbrief am Wahlsonntag in einem der Wahllokale abgegeben werden – ausgenommen sind hier nur die Wahlberechtigten in Holte-Spangen und Berensch-Arensch, weil in diesen beiden Wahlbezirken die Wahlbriefe vom jeweiligen Wahlvorstand mit ausgezählt werden.

 

Fragen?

 

Bei Fragen zu den jeweiligen Wahlen, zum Wahlrecht oder zur Briefwahl hilft die Wahlbehörde der Stadt Cuxhaven gerne unter Telefon (04721) 700575 oder via E-Mail an wahlen@cuxhaven.de weiter.