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FFP2-Maskenpflicht in allen städtischen Dienststellen 

Neue Regelung gilt mit sofortiger Wirkung (27. Dezember 2021)

Veröffentlichungsdatum: 27.12.2021

FFP2-Maskenpflicht in allen städtischen Dienststellen

Neue Regelung gilt mit sofortiger Wirkung (27. Dezember 2021)

Im gemeinsamen Kampf gegen die Corona-Pandemie gilt ab sofort in allen Dienststellen der Stadt Cuxhaven das Tragen einer FFP2-Maske. Nur Kinder unter sechs Jahren sind von der Pflicht ausgenommen.

 

Eine medizinische Maske (OP-Maske) reicht somit ab sofort nicht mehr aus. Personen, die keine FFP2-Maske tragen, wird der Zutritt zum Rathaus und weiteren städtischen Dienststellen verwehrt. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Soweit Kinder vom Schuleintritt bis zum Alter von 13 Jahren aufgrund der Passform keine FFP2-Maske tragen können, ist ersatzweise eine medizinische Maske erlaubt. Weiterhin sind Personen von der Pflicht befreit, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Sie müssen dies durch ein ärztliches Attest nachweisen. Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung dürfen unter bestimmten Voraussetzungen am Arbeitsplatz die FFP2-Maske abnehmen.