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Service & Angebote

Katalog
Über drei PCs können Sie selbst im Bestand der Stadtbibliothek recherchieren.
Internet-Katalog: In unserem Online-Katalog können Sie von zu Hause aus am PC recherchieren. Unter "Mein Konto" finden Sie eine Übersicht über Ihre persönlich ausgeliehenen und vorbestellten Medien.

 

Lesecafé
Im Lesecafé im ersten Stock können Sie bei einer Tasse Kaffee in aktuellen Zeitungen oder Zeitschriften blättern und nebenbei die schöne Aussicht auf die Cuxhavener Innenstadt genießen.

 

Lesebrillen
Wir stellen unseren Lesern Lesebrillen zur Verfügung! Falls Sie bei uns im Lesecafé Zeitung lesen möchten oder einfach nur Bücher ausleihen – gegen ein Pfand können Sie eine Brille an der Verbuchung entleihen und in den Räumen der Bibliothek nutzen. Außerdem bieten wir auch Lesestäbe an. Ein Lesestab funktioniert wie ein vergrößerndes Lineal: Auf den Text gelegt erscheinen die Buchstaben vergrößert und sind leichter lesbar.

 

Vorbestellungen
Ausgeliehene Medien können für 0,80 € vorbestellt werden. Wenden Sie sich dazu an einen der Beratungsplätze. Sobald das von Ihnen gewünschte Medium zurückgegeben wurde, erhalten Sie eine schriftliche Benachrichtigung (wahlweise per E-Mail oder Post). Sie können entliehene Medien auch online von Zuhause aus oder am Benutzer-Katalog in der Bibliothek vorbestellen.

 

Vier PC- und Internet-Arbeitsplätze
Ihnen stehen im Obergeschoss vier Arbeitsplätze mit Internetzugang zur Verfügung. Ausdrucke sind gebührenpflichtig.

 

WLAN/WiFi
Freies (kostenloses) WLAN können Sie mit Ihrem mobilen Endgerät bei uns im Haus ebenfalls nutzen (EWE Hotspot).

 

Freundliche Erinnerung
Vergesslich? Nutzen Sie unseren Erinnerungs-Service! Zwei Tage vor Ablauf Ihrer Leihfrist senden wir Ihnen per E-Mail eine kostenlose freundliche Erinnerung zu. Dazu benötigen wir lediglich Ihre aktuelle E-Mail-Adresse - so können Sie Ihre Medien fristgerecht zurückgeben oder deren Leihfrist verlängern, ohne dass Ihnen Kosten entstehen.

Anmeldung & Leseausweis

Melden Sie sich bei uns an und werden Nutzer*in der Stadtbibliothek Cuxhaven!
Dazu füllen Sie einfach unser Anmeldeformular aus und bringen Ihren Personalausweis mit. Falls Sie keinen besitzen, ist eine Anmeldung auch mit Ihrem Reisepass und einer Meldebescheinigung möglich.

 

Zur Anmeldung für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten notwendig, d.h. die Unterschrift eines Elternteils auf dem Anmeldeformular. Außerdem ist ein Ausweis (z.B. Schülerausweis, Personalausweis), möglichst mit Foto, vorzulegen.

 

Für Kinder und Jugendliche bis zu 18 Jahren ist das Ausleihen kostenlos. Erwachsense zahlen eine Benutzungsgebühr..

 

Wir freuen uns auf Sie / Dich!

 

Das Formular gibt es in der Stadtbibliothek oder hier als Download.

Anmeldung (0,62 MB)
Auskunft & Beratung

Information und Beratung erhalten Sie an unseren beiden Beratungsplätzen. Sie finden einen Beratungsplatz im Erdgeschoss in der Jugendbibliothek und einen weiteren im Obergeschoss, gleich rechts neben dem Treppenaufgang.

 

Auch telefonisch unter 04721 – 700 70 800 oder per E-Mail helfen wir Ihnen gern weiter.

Auswärtiger Leihverkehr

Sie möchten ein Buch oder einen Zeitschriftenaufsatz aus einer anderen Bibliothek bestellen? Gegen eine Gebühr von 2,50€ bemühen wir uns, Ihnen Ihre Bestellung zu beschaffen. Für Schülerinnen und Schüler ist das Bestellen kostenlos.
Bitte kommen Sie dazu bei uns in der Bibliothek vorbei. Wir benötigen genaue Angaben wie Verfasser, Titel, Erscheinungsort und -jahr in nicht abgekürzter Form.

 

Information und Beratung
erhalten Sie an den Beratungsplätzen im Erd- und Obergeschoss. Außerdem telefonisch unter 04721 – 700 70 800.

Bestellschein für den auswärtigen Leihverkehr (27 KB)
Benutzungsordnung

Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbibliothek Cuxhaven

 

Benutzungs- und Gebührenordnung

für die Stadtbibliothek Cuxhaven

 

Aufgrund der §§ 10, 11 und 58 in Verbindung mit § 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. September 2022 (Nds. GVBl. S. 588) in Verbindung mit den §§ 1, 2, 4 und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der Fassung vom 20. April 2017 (Nds. GVBl. S. 121), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22.09.2022 (Nds. GVBl. S. 589) hat der Rat der Stadt Cuxhaven in seiner Sitzung am 01.06.2023 folgendes beschlossen:

§ 1

Rechtscharakter des Benutzungsverhältnisses

 

Zwischen der Stadtbibliothek und den Benutzerinnen und Benutzer wird ein öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis begründet.

 

§ 2

Öffnung der Stadtbibliothek

 

Die Öffnungszeiten der Stadtbibliothek werden durch die Stadt Cuxhaven festgelegt. Die Stadtbibliothek kann aus zwingenden Gründen zeitweise geschlossen werden.

 

§ 3

Angebot der Stadtbibliothek

 

Das Angebot der Stadtbibliothek umfasst zurzeit folgende Medien: Bücher, Zeitschriften, Zeitungen, audio-visuelle Materialien, Noten und elektronische Medien. Weiterhin stellt die Stadtbibliothek einen öffentlich zugänglichen Internet-Anschluss bereit.

 

§ 4

Kreis der Benutzerinnen und Benutzer

 

Zur Benutzung der Stadtbibliothek ist jede Person zugelassen, auch juristische Personen.

 

§ 5

Anmeldung

 

(1) Zur Anmeldung ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen. Bei Vorlage eines Reisepasses ist gleichzeitig eine amtliche Bestätigung des Wohnsitzes vorzulegen.

 

(2) Minderjährige haben auf Anforderung eine schriftliche Einwilligung einer erziehungsberechtigten Person auf dem Anmeldeformular vorzulegen. Mit der Unterschrift verpflichtet sich die erziehungsberechtigte Person zur Begleichung anfallender Gebühren und zur Übernahme der durch die minderjährige Person eventuell verursachten Schäden.

 

(3) Jede Änderung des Namens oder der Anschrift muss unter Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses gemeldet werden.

 

(4) Der Antrag juristischer Personen ist von einer vertretungsberechtigten Person zu unterschreiben und mit dem Dienst- bzw. Firmenstempel zu versehen.

 

(5) Die Benutzerinnen und Benutzer erkennen mit ihrer Unterschrift bei der Anmeldung die Benutzungs- und Gebührenordnung als verbindlich an.

 

(6) Die Stadtbibliothek verarbeitet auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a, b der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zur Erfüllung ihrer Aufgaben bis zur Beendigung des Benutzungsverhältnisses folgende personenbezogenen Daten: Name, Anschrift und Geburtsdatum der Benutzerinnen und Benutzer, Anmeldedatum, Benutzergruppe, bei Minderjährigen Name und Anschrift einer erziehungsberechtigten Person. Die Angabe einer E-Mail-Adresse und einer Telefonnummer erfolgt freiwillig. Die Stadtbibliothek setzt hierzu die elektronische Datenverarbeitung ein. In Ausnahmefällen ist die Stadtbibliothek berechtigt, Eintragungen (z. B. bei Verlust oder Beschädigung von Medien) in den betreffenden Benutzerkonten vorzunehmen. Die Angabe der personenbezogenen Daten ist Voraussetzung für die Ausstellung des Bibliotheksausweises.

 

(7) Die Benutzerinnen und Benutzer stimmen mit ihrer Unterschrift der Verarbeitung der oben genannten Daten zu. Die Daten werden fünf Jahre nach der letzten Aktivität auf dem Benutzer-Konto oder auf expliziten Wunsch der Benutzerinnen und Benutzer jeweils am Jahresbeginn des Folgejahres gelöscht, soweit keine andere Notwendigkeit der Speicherung (z.B. offene Forderungen) dem entgegensteht.

 

§ 6

Bibliotheksausweis

 

(1) Nach ordnungsgemäßer Anmeldung erhalten die Benutzerinnen und Benutzer einen Bibliotheksausweis, der nicht übertragbar ist.

 

(2) Der Verlust des Bibliotheksausweises ist der Stadtbibliothek unverzüglich zu melden, damit der Ausweis für unzulässige Entleihungen gesperrt werden kann. Die Benutzerinnen und Benutzer haften für alle Schäden, die aus dem Verlust oder dem Missbrauch des Bibliotheksausweises durch Dritte entstehen.

 

§ 7

Benutzung

 

(1) Die Anzahl der von einer Person gleichzeitig zu entleihenden Medien kann zur Aufrechterhaltung eines geordneten Verleihbetriebes begrenzt werden.

 

(2) Werke des Präsenzbestandes können nur in den Räumen der Stadtbibliothek benutzt werden.

 

(3) Ausgeliehene Medien können gebührenpflichtig (s. § 12 Abs. 6) vorbestellt werden.

 

(4) Die Benutzerinnen und Benutzer kontrollieren mehrteilige Medien vor der Ausleihe auf Vollständigkeit. Wird die Unvollständigkeit nicht vor der Ausleihe durch die Benutzerinnen und Benutzer angezeigt, gilt das Medium als vollständig. Eine Unvollständigkeit im Zeitpunkt der Rückgabe geht bei nicht erfolgter Anzeige zu Lasten der Benutzer*innen.

 

(5) Wurde Bibliotheksgut an auswärtige Benutzerinnen und Benutzer verliehen, erfolgt die Rücksendung auf Kosten und Gefahr der Benutzerinnen und Benutzer.

 

§ 8

PC-Arbeitsplätze und Internet-Zugang

 

(1) In der Stadtbibliothek stehen PC-Arbeitsplätze zur Verfügung, an denen ein Internet-Zugang und Office-Programme genutzt werden können. Voraussetzung für die Nutzung ist ein gültiger Bibliotheksausweis.

 

(2) Für die Funktionsfähigkeit der Zugänge gibt die Stadtbibliothek keine Gewähr.

 

(3) Die Stadtbibliothek ist nicht verantwortlich für die Inhalte, die Verfügbarkeit und die Qualität von Angeboten Dritter, die über die bereitgestellten Zugänge abgerufen werden, sowie für die Qualität, Funktionsfähigkeit oder Virenfreiheit von abgerufenen Dokumenten und Dateien.

 

(4) Die Benutzerinnen und Benutzer  haben der Stadtbibliothek jeglichen Schaden, der der Stadtbibliothek durch das Herunterladen von schädlicher Software oder einen durch die Nutzung verursachten Virenbefall entsteht, zu ersetzen.

 

(5) Die Stadtbibliothek kann die Nutzung mitgebrachter Datenträger zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der PC-Arbeitsplätze untersagen.

 

(6) Mitgebrachte oder aus Online-Diensten heruntergeladene Software darf auf den Rechnern der Stadtbibliothek weder installiert noch ausgeführt werden.

 

(7) Die Stadtbibliothek kann die Nutzungsdauer an den PC-Arbeitsplätzen und die Nutzung des WLAN beschränken. Eine Beschränkung kann frühestens nach 30 Minuten erfolgen.

 

§ 9

Leihfristen

 

(1) Die Leihfrist beträgt

a) bei Büchern und Noten aus dem Bestand der Stadtbibliothek vier Wochen

b) bei Zeitschriften, CDs, DVDs und anderen Medien aus dem Bestand der Stadtbibliothek zwei Wochen.

 

Bei der Ausleihe elektronischer Medien über den niedersächsischen Onleihe-Verbund gilt die jeweils angezeigte Leihfrist.

 

(2) Die Stadtbibliothek kann für bestimmte Medien oder Mediengruppen eine kürzere oder längere Leihfrist festlegen.

 

(3) Die Leihfrist kann auf Antrag bis zu dreimal verlängert werden, falls keine Vorbestellung anderer Benutzerinnen und Benutzer  vorliegt.

 

(4) Bei Überschreiten der Leihfrist werden die Benutzerinnen und Benutzer aufgefordert, die Medien zurückzugeben. Säumnisgebühren fallen ab Überschreitung der Leihfrist an.

 

§ 10

Verhalten in der Bibliothek

 

(1) Alle Benutzerinnen und Benutzer haben sich so zu verhalten, dass keine anderen Benutzerinnen und Benutzer in ihren berechtigten Ansprüchen beschränkt und der Bibliotheksbetrieb nicht behindert wird. Essen und Trinken sind außer in den dafür vorgesehenen Räumen nicht gestattet.

 

(2) Taschen sind in den Taschen- und Garderobenschränken einzuschließen.

 

(3) Verstoßen Benutzerinnen und Benutzer  schwerwiegend oder wiederholt gegen die Bestimmungen der Benutzungsordnung oder ist sonst der Stadtbibliothek durch den Eintritt besonderer Umstände die Fortsetzung eines Benutzungsverhältnisses nicht mehr zuzumuten, so kann die Stadtbibliothek die Benutzerinnen und Benutzer  vorübergehend oder dauernd, teilweise oder ganz von der weiteren Benutzung ausschließen. Die aus dem Benutzungsverhältnis entstandenen Verpflichtungen werden durch den Ausschluss nicht berührt.

 

§ 11

Behandlung und Ersatz der Medien

 

(1) Medien und andere Materialien der Stadtbibliothek sind schonend zu behandeln. Eintragungen (auch z. B. Unterstreichungen) und sonstige Veränderungen dürfen nicht vorgenommen werden.

 

(2) Eine Weitergabe der Medien an Dritte ist unzulässig.

 

(3) Bei Verunreinigung, Beschädigung oder Verlust von Medien haben die Benutzerinnen und Benutzer, ohne Rücksicht auf Verschulden, den entstandenen Schaden bis zum vollen Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Die Stadtbibliothek kann statt der Kosten des Wiederbeschaffungswertes die Höhe des festgestellten Zeitwertes in Rechnung stellen.

 

§ 12

Gebühren

 

(1) Für das Entleihen von Medien ist von Erwachsenen ab 18 Jahren und juristischen Personen bei der Anmeldung eine Gebühr nach den Bestimmungen dieser Satzung zu entrichten. Bereits angemeldete Benutzerinnen und Benutzer zahlen die Gebühr bei der ersten Ausleihe nach Inkrafttreten dieser Benutzungs- und Gebührenordnung.

 

(2) Die Gebühr beträgt 20,00 € für ein Zeitjahr oder 4,00 € für den Zeitraum eines Monats.

 

(3) Die Ermäßigung der Benutzungsgebühr für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter oder vergleichbaren Sozialleistungen, Schülerinnen und Schüler ab 18 Jahre, Studierende, Auszubildende, Freiwilligendienstleistende und Ableistende eines freiwilligen Wehrdienstes beträgt bei Vorlage eines Nachweises 50%.

 

4) Die Gebühr für schwarz-weiß-Ausdrucke und -Kopien im Format DIN A4 beträgt 0,10 €, im Format DIN A3 0,20 €. Die Gebühr für Farb-Ausdrucke und -Kopien im Format DIN A4 beträgt 0,30 €, im Format DIN A3 0,60 € je ausgedruckter Seite. Für doppelseitige Ausdrucke fällt jeweils die doppelte Gebühr an.

 

(5) Die Gebühr für den Ersatz eines verloren gegangenen Bibliotheksausweises beträgt 4,00 €.

 

(6) Die Gebühr für Vorbestellungen beträgt 0,80 € pro vorbestelltem Medium. Schülerinnen und Schüler sind von der Gebühr befreit.

 

(7) Die Bearbeitungsgebühr für Bestellungen im Auswärtigen Leihverkehr beträgt 2,50 € pro Bestellung. Für Schülerinnen und Schüler fällt keine Gebühr an. Die Stadtbibliothek kann die Anzahl der Bestellungen begrenzen.

 

(8) Die Säumnisgebühr pro Medium beträgt 1,00 € pro vollendeter Woche nach Ablauf der Leihfrist. Die Säumnisgebühr wird höchstens für vier Wochen erhoben. Werden die ausgeliehenen Medien trotz Aufforderung nicht zurückgegeben, kann die Stadtbibliothek anstelle der Rückgabe der Medien Schadensersatz in Geld fordern.

 

(9) Die Gebühren sind in voller Höhe sofort fällig.

 

(10) Die Stadtbibliothek erteilt Quittungen über entrichtete Gebühren.

 

§ 13

Inkrafttreten

 

Die Benutzungs- und Gebührenordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises in Kraft. Die zurzeit geltende Benutzungs- und Gebührenordnung tritt mit gleichem Datum außer Kraft.

 

Cuxhaven, den 15.12.2020

 

(L. S.)                                        Uwe Santjer

                                                  Der Oberbürgermeister

 

 

Die erste Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbibliothek Cuxhaven tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven in Kraft.

 

Cuxhaven, den 12. Juni 2023

(L.S.)                                      Uwe Santjer

                                               Der Oberbürgermeister

Gebühren

Kinder- und Jugendliche
Kinder- und Jugendliche bis 18 Jahre sind von der Benutzergebühr befreit.

 

Erwachsene

1 Monat4,00 €
1 Jahr20,00 €

 

Ermäßigungen

Die Ermäßigung der Benutzungsgebühr für Empfänger*innen von Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter oder vergleichbaren Sozialleistungen, Schüler*innen ab 18 Jahre, Studierende, Auszubildende, Freiwilligendienstleistende und Ableistende eines freiwilligen Wehrdienstes beträgt bei Vorlage eines Nachweises 50%.

 

Neuer Bibliotheksausweis
Wer bereits einen Ausweis besitzt und diesen ersetzen muss, zahlt 4,00 €. 

 

Säumnisgebühren

Die Säumnisgebühr pro Medium beträgt 1,00 € pro vollendeter Woche nach Ablauf der Leihfrist. Die Säumnisgebühr wird höchstens für vier Wochen erhoben. Werden die ausgeliehenen Medien trotz Aufforderung nicht zurückgegeben, kann die Stadtbibliothek anstelle der Rückgabe der Medien Schadensersatz in Geld fordern.

 

Kopien

Schwarz-weiß-Ausdrucke und -Kopien (DIN A4)0,10 €
Farb-Ausdrucke und -Kopien (DIN A4)0,30 €

 

Sonstige Gebühren

Die Bearbeitungsgebühr für Bestellungen im Auswärtigen Leihverkehr beträgt 2,50 € pro Bestellung. Für Schüler*innen fällt keine Gebühr an. Die Stadtbibliothek kann die Anzahl der Bestellungen begrenzen.

 

Gutschein

Suchen Sie ein originelles Geschenk?

 

Die Stadtbibliothek bietet einen Gutschein zum Verschenken an. Mit diesem Gutschein kann die/ der Beschenkte 12 Monate lang Medien aus der Stadtbibliothek ausleihen.

 

Und so geht's:

Sie kaufen bei uns einen Gutschein für 20 Euro, erfreuen jemanden damit und die/der Beschenkte bringt zur ersten Ausleihe den Gutschein und den Personalausweis mit. Dann gibt es sofort den Benutzerausweis der Stadtbibliothek und es kann nach Herzenslust ausgeliehen werden. Wir wünschen viel Spaß beim Verschenken!

 

Übrigens: der Gutschein gilt für das Ausleihen all unserer Medien!

Kitas

Ein besonderes Anliegen ist uns die Zusammenarbeit mit Kindertagesstätten und Kindergärten. Auch für Klein- und Vorschulkinder möchten wir Leseförderung vornehmen, denn Vorlesen vermittelt nicht nur die Freude am Buch, sondern auch Geborgenheit und Wissenserweiterung. Außerdem werden beim Kind durch das Zuhören die Kreativität, das Sprachgefühl und die Konzentrationsfähigkeit gefördert.

 

Im Folgenden unsere verschiedene Angebote für Ihre Kindergartenkinder:

 

Bilderbuchkino
Wir zeigen ein Bilderbuch in Großbildaufnahmen auf der Leinwand und lesen die dazugehörige Geschichte vor. Wünsche nach einem bestimmten Buch oder Thema berücksichtigen wir natürlich.

 

Bücherkisten
Wenn Sie für sich und Ihre Kinder "ein Stück Bibliothek" in den Kindergarten holen möchten, ist die Bücherkiste genau richtig. Sie erhalten Bücher zu Ihrem gewünschten Thema - die Leihfrist kann nach Absprache bis zu drei Monate betragen.

Leihfristen & Verlängerung

Die Leihfrist beträgt für

 

Bücher und Noten: 4 Wochen
Zeitschriften, CDs, DVDs, Blu-Rays und Software: 2 Wochen

 

Wollen Sie etwas länger behalten, rufen Sie bitte rechtzeitig an, um die Leihfrist zu verlängern!

 

Telefon: 04721 – 700 70 800
Fax: 04721 – 700 70 829
E-Mail: stadtbibliothek@cuxhaven.de

 

Medien selbst online verlängern:
Sie können Ihre Medien aber auch selbst online verlängern.
Dazu in der Katalog-Maske unter "Leserkonto einfach Ihre Benutzernummer und Ihr Kennwort (beim ersten Mal das Geburtsdatum, dann bitte ändern) eingeben. Dann die zu verlängernden Medien ankreuzen und danach auf "Weiter zum Verlängerungsantrag" und "Jetzt verlängern".

Lesestart Krabbeltreff

Ein Buch zur Geburt


Jedes in Cuxhaven beim Standesamt gemeldete Neugeborene bekommt ab Herbst 2010 zur Geburt von der Stadtbibliothek einen Geschenkgutschein über ein erstes Buch, enthalten im Lesestart-Set – und die Eltern einen Gutschein über eine Jahresgebühr.

 

Das Lesestart-Set für Babys besteht aus einer bunten Stofftragetasche, die ein erstes Bilderbuch, einen Vorleseratgeber, ein Lesetagebuch und ein Plakat enthält. Die Gebühr wird den Eltern bei ihrer Neuanmeldung in der Bibliothek erlassen bzw. für alle, die bereits Leser sind, ihrer Lesekarte gutgeschrieben. Besonders interessant für junge Familien sind die Literaturabteilungen „Für Eltern“, mit Ratgebern zu Themen wie Babyernährung (Stillen) und Durchschlafen, und „Lesestart“, eine gemütliche Bilderbuchecke mit Bilderbüchern für die Kleinsten.

 

Initiiert von der Büchereizentrale Niedersachsen begann im September 2010 die Kampagne „Lesestart Niedersachsen“. Ziel des neuen Projektes ist eine flächendeckende, breitenwirksame und nachhaltige Leseförderung schon für Babys und Kleinkinder. Das Bibliotheksteam freut sich  in Zusammenarbeit mit dem Standesamt alle Eltern schon bei der Geburt ihres Kindes erreichen zu können. Da es Ziel ist, auch Familien mit Migrationshintergrund anzusprechen, sind die Kernaussagen der Materialien in die Sprachen Russisch und Türkisch übersetzt.

 

Krabbeltreff


Alle 4 Wochen bieten wir Eltern mit ihren Kindern im Alter zwischen einen halben und zwei Jahren ein Krabbeltreff mit Büchern an. Das Treffen findet in unserem Veranstaltungssaal statt. Während des Treffs wird gesungen, es werden Finger- und Kniereiterspiele gelernt und natürlich steht ein großer Bilderbuchtrog mit Pappbilderbüchern für unsere jüngsten Besucher*innen auf einer bunten Krabbeldecke bereit. Für Kinder und Eltern eine prima Gelegenheit die Bibliothek kennenzulernen, den gemeinsamen Umgang mit Büchern zu erleben und auch Kontakte zu knüpfen. Zur Stärkung für die Eltern gibt es kostenlos Tee und Kaffee.

Selbstverbuchung

Selbstverbuchung

 

An der Selbstverbuchungsanlage gegenüber der Verbuchungstheke können Sie Ihre Medien selbst ausleihen und zurückgeben. Unabhängig vom Andrang an den Ausleihplätzen verbuchen Sie selbst. Dazu werden der Leseausweis und die betreffenden Medien beim Entleihen auf ein gekennzeichnetes Feld gelegt und automatisch eingelesen. Bei der Rückgabe der Medien ist der Leseausweis nicht nötig, nur die Medien werden auf das betreffende Feld gelegt. In das Programm der Selbstverbuchungsanlage ist eine Benutzerführung integriert, die das Bedienen erleichtert. Keine Angst: direkt an der Selbstverbuchungsanlage finden Sie zusätzlich eine genaue Anleitung, außerdem hilft Ihnen das Team der Bibliothek gern weiter.

RFID Anleitung Selbstverbuchung (0,6 MB)
Schulen

Die Zusammenarbeit mit Ihrer Schule ist uns wichtig, denn wir wollen gemeinsam mit Ihnen mehr Schülerinnen und Schüler für den kompetenten und spannenden Umgang mit Medien gewinnen.
Deshalb stellen wir Ihnen hier unsere Angebote vor:

 

Leos Lese-Überraschung – ein Buch für jedes neue Schulkind!
Damit Kinder schon zu Beginn ihrer Schulzeit Lust am Lesen entwickeln, gibt es für alle neuen Erstklässler*innen zum Schulanfang „Leos Lese-Überraschung“. Ein Faltblatt mit Schultütenaufdruck wird über die Klassenlehrer verteilt. Es enthält neben einer Anmeldekarte für die Stadtbibliothek einen Gutschein über ein kleines Buch, den die Kinder in der Bibliothek einlösen können. Die Hauptwörter in den Büchern sind meist durch Bilder ersetzt; so können die Kids gleich „mitlesen“. Wir lösen die Gutscheine auch gern im Rahmen einer Klassenführung ein, denn so erhalten alle Kinder einer Klasse gemeinsam ihr Buch. Diese Aktion zur Leseförderung erfolgt in Kooperation mit den Cuxhavener Grundschulen und unserem Förderverein "Bibliotheksgesellschaft Cuxhaven".

 

Klassenführungen
Wenn Sie möchten, dass Ihre Schüler neue Lese- und Informationsquellen kennen lernen und den Spaß und Nutzen am Lesen und allen Medien fördern wollen - kommen Sie doch auf einen Besuch zu uns!

 

Wir bieten Ihnen verschiedene Formen von Führungen an, durch die besonders die Klassenstufen 1 bis 6 angesprochen werden:

 

"Entdeckungsreise" (1. bis 3. Klasse)
Ein Basisangebot für Schüler*innen und Lehrer*innen der Grundschule (bis 3. Klasse), die die Bibliothek noch nicht kennen und dort ein oder zwei spannende Unterrichtsstunden mit einem Bilderbuchkino oder Vorlesen verbringen möchten.
 
"Haustierrallye“ (3. bis 5.Klasse) Eine Rallye mit Fragen zu Haustieren. Dabei muss der Online-Katalog der Stadtbibliothek genutzt werden, ebenso ein Tierlexikon. Ein Buchstabenrätsel sorgt dafür, dass die Schüler Spaß an der Rallye haben.
 
„Schatzsuche“ (5. bis 6. Klasse)
Viel Spaß haben die Schüler*innen bei der Suche nach dem Bibliotheksschatz, der sich irgendwo in den Tiefen des Bibliotheksbestandes verbirgt. Eine Rallye führt die Kinder quer durch die Bibliothek, wobei so manches Rätsel zu lösen ist. Dabei lernen sie auf spielerische Weise, sich zurechtzufinden und im Bestand zu recherchieren.
 
Bücherbingo (6. Klasse)
Im Rahmen eines Bingospiels müssen die Schüler möglichst schnell Fragen zum Buch beantworten. Besonders geeignet für Kids, die mit ihrer Klasse am Vorlesewettbewerb des Börsenvereins des Buchhandels teilnehmen. Vermittelt nebenbei die „bibliographische“ Beschreibung (Verlag, Autor, Titel, Reihe, Seitenzahl usw.) des Buches.
 
Sekundarstufe II
Für Schüler der SEK II (Oberstufe, Berufsschulkassen) bieten wir eine spezielle Führung zum Thema Facharbeit an. Im Zentrum stehen dabei Tipps zur Literaturrecherche im Internet - über ein Präsentationsprogramm zeigen wir die systematische Recherche. Aufgezeigt wird auch die Möglichkeit, Printmedien aus anderen Bibliotheken über den Auswärtigen Leihverkehr zu bestellen. Außerdem gehen wir auf unsere Sachliteratur im Obergeschoss ein, dabei weisen wir besonders auf allgemeine Lexika und die Klassiker-Abteilung mit Sekundärliteratur und Literaturwissenschaft hin. Natürlich bieten wir Ihren Schüler*innen auch die Nutzung unserer Schülerbibliothek an, in der Literatur zu allen Schulfächern thematisch zusammen aufgestellt ist. Neben Arbeitsplätzen an Gruppentischen gibt es dort einen Office- und Internetzugang mit Drucker und Scanner und auch ein Kopiergerät.

 

 

Bücherkisten
Wenn Sie für sich und Ihre Schüler*innen "ein Stück Bibliothek" in die Klasse holen möchten, ist die Bücherkiste genau richtig. Sie erhalten rund 30 Bücher zu Ihrem gewünschten Thema - die Leihfrist kann nach Absprache bis zu drei Monate betragen.

Autorenlesungen
In Zusammenarbeit mit der Büchereizentrale Lüneburg vermitteln wir Lesungen mit bekannten Kinder- und Jugendbuchautoren. Ihr Anteil an den Kosten beträgt 1,50 € pro Kind.
Bitte melden Sie Ihr Interesse frühzeitig an. Optimal ist es übrigens, wenn Lesungen im Unterricht vorbereitet werden. Material über die Autoren und ihre Bücher können Sie bei uns bekommen.

Elternabende in der Bibliothek
Eine optimale Leseförderung ist ohne die Eltern undenkbar. Um auch hier eine bessere Verbindung zur Bibliothek herzustellen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Elternabende in unserem Lesecafé abzuhalten. Am Anfang könnte eine kurze Bibliotheksführung stehen.

 

 

Ansprechpartnerin:

Bibliothekarin Stephanie Lüder
E-Mail:Stephanie.Lueder@cuxhaven.de
Telefon: 04721 – 700 70 803
Veranstaltungssaal

Durch den Veranstaltungssaal wird die Stadtbibliothek einmal mehr zu einem lebendigen Treffpunkt für Kultur in Cuxhaven:

 

  • Autorenlesungen
  • Kinderveranstaltungen
  • Klassenführungen
  • Vorträge
  • Workshops
  • Präsentationen
  • Vereinstreffen
  • Beratungstermine
  • Versammlungen
  • Konzerte
  • Ausstellungen (Kunst, Politik, Pädagogik)

 

Bis zu maximal 99 Personen finden im gesamten Saal Platz, falls nötig kann er mittels einer Trennwand auch kleiner, für bis zu 27 bzw. 54 Personen, eingerichtet werden. Hinweis: Bei maximalen Bestuhlungen ist aus Feuerschutzgründen ein Aufstellen von Tischen nicht mehr möglich.

 

Technische Ausstattung:

 

  • Stehpult
  • Mikrofon mit Halterung
  • Headset
  • Glasvitrinen
  • Galerieschienen, Acrylseile, Haken
  • Leinwand
  • Diaprojektor
  • Overheadprojektor
  • Verdunkelungsvorrichtung
  • Beamer
  • Musikanlage
  • ... und ein Konzertflügel

 

Unser Veranstaltungssaal befindet sich im ersten Stock der Bibliothek und ist auch über einen Fahrstuhl zu erreichen. Bitte kontaktieren Sie uns rechtzeitig, damit wir Ihren Termin zeitlich planen können. Wir erheben eine Nutzungsgebühr, die für gemeinnützige Vereine ermäßigt wird.

Nutzungsbedingungen für den Veranstaltungssaal (340 KB)