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Von Galgen und Henkern

Torsten Thees

Im Jahre 1652 wurden die Eheleute von Damm hingerichtet. Für ihr gemeinsam begangenes Verbrechen, den Giftmord an ihrer Stieftochter, um in den Besitz ihrer Ersparnisse zu gelangen, erkannte und urteilte ‘ein ehrbar Gericht’ für Catharina von Damm: “laut Kayser Karl des fünften, und des heiligen Reichs ordnung geschehen aus vorgehabten Rath der Rechtsgelahrten für Recht das peinliche Beklagte wegen der zu ihren Stief Tochter Vergiftung und darauf erfolgete Tod geleisteter Hülfe, ihr selbst zu wohlverdienter Straffe, andern aber zu einem Exempel und abscheu mit dem Schwerd von Leben zum Tode abzustraffen, und ihr Cörper unter dem Rade, darauf ihres hingerichteten Ehemanns Cörper geleget zu begraben sey.“ Der Ehemann, Peter von Damm, ist also schon vorher hingerichtet worden. Obwohl er sich während der Verhandlung als „an diesem betrübten Unfall schuldig“ bekannte und um „Gnade und Barmherzigkeit“ bat, weil er ja schließlich „von seiner haus frauen hirzu jämmerlich sey verführet“, traf ihn das Urteil des Gerichts noch härter. Er sei „zu wohlverdienter Straffe, andern aber zu einem Exempel und abscheu mit dem Rade von Leben zum Tode abzustraffen, und dessen Cörper auf das Rad zu flechten sey und den Vögeln unter dem Himmel zur Speise werden soll.“

 

Insgesamt recht drastische Strafen also, die das hiesige Hochgericht ausgesprochen hat. Es handelt sich dabei keineswegs um ein besonders hartes Einzelurteil, ausgesprochen etwa aus Gründen der Schwere der Tat, sondern um mehr oder weniger die Regel, die auch nicht nur auf den Hamburger Raum beschränkt war, wie ein Beispiel aus Neuhaus an der Oste noch mehr als 100 Jahre später zeigt. Dort hatte ein gewisser Steffens gemeinschaftlichen Raub auf einem gestrandeten Schiff begangen und war dafür zum Tode verurteilt worden. Da man ihn aber eines weiteren Raubes verdächtigte, den er aber partout nicht gestehen wollte, wandte man an dem bereits zu Tode verurteilten Steffens die ‘Tortur’ an und folterte ihn eine ¾ Stunde lang mit Daumenschrauben, Beinstiefeln etc. Steffens widerstand allen drei Graden der Folter und legte kein Geständnis über diesen zweiten Raub ab, obwohl er doch wusste, dass er gehängt werden sollte. Das Urteil (für den ersten Raub) wurde dann natürlich vollstreckt und Steffens wurde am 8.September 1778 an den Galgen zu Cadenberge gehängt. Dort hing der Leichnam über vier Jahre lang, ehe das Gerippe herunterfiel und verscharrt wurde.

 

Die Hinrichtung der Eheleute Damm war übrigens die letzte Exekution, die auf der sogenannten Amtmannsweide stattfand, Sie lag gerade eben außerhalb des Hadler Seebandsdeiches in Ritzebüttel. 1695 wurde die Gerichtsstätte auf den Hügel zwischen Stickenbüttel und Sahlenburg verlegt, die Bezeichnung ‘Galgenberg’ wurde geboren. Die letzte Hinrichtung auf dem Galgenberg fand 1819 statt.

 

  • Die beiden Beispiele von Damm und Steffens verdeutlichen, wie wenig zimperlich mit Straftätern umgegangen wurde. In krassem Gegensatz zu dieser Härte steht die außerordentliche Scheu des ‘braven Bürgers’ vor allem, was mit Hinrichtung zu tun hatte, also etwa Galgen, Richtblock oder Henker und Henkersknecht. Der Grund hierfür lag im Aberglauben der Bevölkerung. Wer sich mit einem Henker einließ oder einen Galgen auch nur berührte, dem konnte es passieren, dass er von der Gesellschaft ausgestoßen wurde, der galt als „unehrlich“.
    Dem Problem der ‘Unehrlichkeit’ sah sich der Ritzebüttler Amtmann Jacob Albrecht von Sienen im Jahre 1770 gegenübergestellt. Der Galgen auf dem Galgenberg war im Laufe der Zeit morsch geworden und musste erneuert werden, doch fand sich aus Gründen dieses Aberglaubens kein Handwerker, der die Arbeiten ausführen wollte.
     

     

    Daraufhin berief der Amtmann - listenreich - alle Zimmerleute, Tischler, Maurer und Kleigräber des Ortes zum Vorwerk , wo das Holz für den Galgen zwischengelagert war, und wollte sie allesamt zum gemeinsamen Bau des Galgens bewegen, indem er erklärte, dass nun ja der eine nicht mehr auf den anderen wegen einer ‘unehrlichen’ Arbeit zeigen könne. Doch weit gefehlt, der Aberglauben war stärker und die als erstes benötigten Zimmerleute weigerten sich und forderten zunächst die ‘Ehrlichmachung’ der Arbeit. So konnte denn der Amtmann nicht länger umhin und stellte sich mit den beiden Schultheißen und dem Amtsschreiber vor das Holz - Gesicht zum Holz, wie eifrig protokolliert wurde. Dann hielt er eine kurze Rede, in der er abwiegelnd deutlich machte, dass der Galgen ja eigentlich „nur bloß zum Schrecken aufgerichtet werden mogte“ und gab den Handwerkern das Versprechen, „daß wenn einer oder der andere ihnen dieser Arbeit halber einen Vorwurff machen würde aufs exemplarischste zu straffen“ sei. Anschließend griff der Amtmann zur Axt und tat als Zeichen der Ehrlichmachung den ersten Hieb in das Holz, „obgleich die Arbeit an sich ehrlich were“. Anstandslos machten sich die Zimmerleute und Tischler nun an die Arbeit.
    Doch damit immer noch nicht genug: Die langwierige Prozedur musste vor Ort auf dem Galgenberg in allen Einzelheiten für die anderen Handwerksgattungen wiederholt werden. So blieb dem Amtmann nichts anderes übrig, als sich zum Galgenberg zu begeben, für die Kleigräber mit einem Grabscheit die erste Sode zu stechen und für die Maurer mit einem Hammer auf die herumliegenden Feldsteine die ersten Schläge zu hauen.


    Dass die Ängste der Handwerker keineswegs unbegründet waren, verdeutlichen die bekannten Ereignisse um den Lüdingworther Bauernsohn Peter Heinsen. Dieser „sonst arbeitsame und ehrliche Bursche“ hatte im Verlaufe einer Hinrichtung im Jahre 1818 unwissentlich mit einem der Henkersknechte in einem Wirtshaus getrunken. Da einige andere den Henkersknecht erkannten, fiel sofort das Stigma des „Unehrlichen“ auf Heinsen. Er wurde daraufhin von der hiesigen Bevölkerung nicht etwa nur gemieden, sondern regelrecht geächtet, so dass er fortan „ in ödestem Revier hauste, von Würzeln und Kräutern sich nährte und unter freiem Himmel in Moorgestrüppen übernachtete“, wie es der spätere Bericht eines Zeitgenossen formulierte. So muss Heinsen über ein Jahr lang ein äußerst kümmerliches Dasein gefristet haben, ehe der gleichermaßen menschenfreundliche wie vernünftige Amtmann Abendroth von der Angelegenheit erfuhr, den völlig Verwilderten herbeibringen ließ und ihn am 26.März 1820 in einer großen öffentlichen Zeremonie mittels dreimaligem Schwenken einer Fahne über dem armen Sünder wieder ‘ehrlich’ machte und Heinsen so die Rückkehr in ein normales Leben ermöglichte.