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Archivgeschichte

„Das Archiv, der kostbarste Schatz der Stadt, der Schmuck des Vaterlandes!“ Diese Inschrift ließ die Stadt Frankfurt 1706 voller Stolz an ihrem Archivgebäude anbringen und zu dieser Zeit dürfte auch im Cuxhavener Raum bereits ein Archiv bestanden haben.

 

Die erste schriftliche Erwähnung findet sich nur wenige Jahre später und geht auf das Jahr 1734 zurück, als der berühmte Dichter und Hamburger Senator Barthold Heinrich Brockes „sich so weit erklähret hiesiges Ambt in Augenschein zu nehmen“. In Zusammenhang mit diesem hohen Besuch ist seinerzeit der Ritzebüttler Amtsschreiber Röber angewiesen worden, „das hiesige Archiv in einen neuen und bessern Stande“ zu setzen.

 

Tatsächlich war es also noch älter, wie ja aus dem Kontext deutlich wird, was aber letztlich auch durch das Alter der aufbewahrten Bestände belegt wird – die ältesten Stücke des Stadtarchivs setzen im ausgehenden Mittelalter, im 15. Jahrhundert ein.

Schon zu Brockes Zeiten, der die Amtmannschaft dann im Jahr darauf übernahm und für sechs Jahre, bis 1741, in Ritzebüttel blieb, waren dem Archiv feste Räumlichkeiten zugewiesen. Es befand sich im Obergeschoß der alten Wache am Eingang zum Schlossgarten. Dort waren in der „Gerichtsstube“ eigens Schränke aufgestellt worden, die der Aufnahme des Archivguts dienten. Der Zugang zum Archiv war schon damals auf wenige Personen beschränkt; über die Schlüssel verfügten (selbstverständlich) der Amtmann persönlich und der sogenannte Amts- und Gerichtsschreiber, der gleichzeitig mit der Leitung des Archivs betraut war.

 

  • Die alte Wache
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    Der Inhalt des Archivs setzte sich natürlich noch ausschließlich aus rechtlich relevantem Behördenschriftgut zusammen, das bei dem „Hamburgischen Amt Ritzebüttel“ entstanden war und hauptsächlich aus verschiedenen Protokollbuchreihen und reinen Verwaltungsakten bestand, denn schließlich war es ja die eigentliche Aufgabe, die Rechtssicherheit des Betreibers zu erhöhen und das dazu benötigte Schriftgut dauernd aufzubewahren.

     

    Aus dem Jahre 1744 ist eine mehrseitige „Instruction das aldasige Archiv betreffend“ erhalten, die in 15 Abschnitten sehr detailliert die verschiedenen Arbeiten des Archivars festlegte, deren Kern in der Schriftgutübernahme und in der Führung geeigneter Kataloge bestand. So ist dann im weiteren Verlauf des 18. Jahrhunderts ein Schwerpunkt der Arbeit auf die Herstellung sogenannter Repertorien gelegt worden, der allerdings unterbrochen und erschwert wurde durch den Ausbruch einer Feuersbrunst, „das besagtes Archiv durch den hier 1775 gewesenen fürchterlichen Brandt grössestentheils in gäntzliche Unordnung gesetzet worden“. Zu größeren Schäden am Archivgut scheint es indes nicht gekommen zu sein.

     

     

    Während der Franzosenzeit ist das Archivgut in Kisten verpackt und beim Pastor in Groden aufbewahrt worden, wie ein Bericht aus dem Jahre 1811 vermerkt. Über die Gründe dieser Auslagerung kann nur spekuliert werden: Das Motiv der Angst vor Plünderung oder gar Zerstörung der einmaligen Archivalien durch die Franzosen war jedenfalls eher unbegründet, denn Frankreich stand Archiven seinerzeit sehr aufgeschlossen gegenüber.
    Kurz zuvor hatte man dort aufgrund der Erfahrungen aus der französischen Revolution Gesetze erlassen, die für die Entwicklung moderner Archive auf dem ganzen Kontinent richtungsweisend werden sollten.
    Zum einen sollten Archive nicht mehr nur den Betreibern, sondern allen interessierten Bürgern frei zugänglich sein, zum anderen wurde die ‚historische Quellenfunktion’ der Archive festgelegt: Maßgeblich für die Aufbewahrung war nun nicht mehr nur der rechtliche Beweiswert der Schriftstücke, sondern auch der historische, wissenschaftliche oder auch künstlerische Wert. So übernahmen Archive fortan die Rolle eines wichtigen Bindegliedes zwischen Behörde und Bürger.
    Gerade auch aufgrund der Franzosenzeit, in der mit den napoleonischen Eroberungen zahlreiche Reformideen ins Land getragen worden waren, etablierten sich nach und nach modern orientierte Archive sowie eine Bürgerschicht, die die Archive nutzen wollte; so sind auch für Cuxhaven noch im 19. Jahrhundert verschiedene historische Arbeiten von Bürgern entstanden, die ohne die ‚Öffnung’ des Archivs nicht möglich gewesen wären.

     

    Es gründeten sich auch erste Gesellschaften und Vereine, die sich die Sammlung und Aufbewahrung heimatgeschichtlicher Gegenstände und Unterlagen zur Aufgabe gemacht hatten, von denen später zahlreiche Schriftstücke in den Sammlungsbeständen des Cuxhavener Stadtarchivs aufgegangen sind. Nicht zuletzt auf Drängen dieser verschiedenen Geschichts- und Heimatvereine hat die noch junge Stadt Cuxhaven im 20. Jahrhundert eigene Archivmaßnahmen eingeleitet, sog. „Archivpfleger“ geworben und seit 1935 im Rathaus Räumlichkeiten für das Archiv bereitgestellt.

     

     

  • Die Grodener Kirche
  • Das Stadtarchiv - das "Gedächtnis der Stadt"
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    Die Unterlagen aus dem alten „Hamburgischen Amt Ritzebüttel“, das fast zeitgleich seine Tätigkeit aufgrund des Groß-Hamburg-Gesetzes von 1937 aufgab, gelangten freilich nicht in das im Rathaus eingerichtete Archiv, sondern – schon aus Gründen der Zuständigkeit – für einige Jahrzehnte in das Staatsarchiv in Hamburg, so dass zeitweise zwei Archive das in Cuxhaven entstandene Schriftgut aufbewahrten.

     

    Nach dem Zweiten Weltkrieg war das Stadtarchiv zunächst in der Bleickenschule und dann in der Gorch-Fock-Schule untergebracht, ehe es nach starker Förderung in den 1970er und 1980er Jahren ein eigenes Gebäude an der Altenwalder Chaussee beziehen konnte, in dem endlich auch adäquate Arbeitsmöglichkeiten für die Archivbenutzer eingerichtet werden konnten.

     

    1997 erfolgte der Rücktransport der verschiedenen Bestände des Amtes Ritzebüttel aus dem Staatsarchiv Hamburg in das Cuxhavener Stadtarchiv, so dass heute das wesentliche Schriftgut zur Vergangenheit Cuxhavens auch in Cuxhaven aufbewahrt wird. Insofern hat das 1993 verabschiedete „Niedersächsische Archivgesetz“ zum Teil nur festgeschrieben, was in Cuxhaven bereits seit mehr als 250 Jahren gängige Praxis war.

    Den vorläufigen Schlusspunkt für die Entwicklung der gewiss ältesten kulturellen Institution Cuxhavens setzte der 2016 erfolgte Einzug des Stadtarchivs in das Gebäude der Stadtbibliothek am Schleusenpriel. Seitdem sind diese beiden Einrichtungen unter einem Dach zu finden.

    Längst sind die alten „Schränke der Gerichtsstube“ modernen Regalanlagen gewichen, die zur Zeit mit etwa 2,2 Kilometer Schriftgut gefüllt sind, das älteste Originalschriftstück des Stadtarchivs entstammt dem Jahr 1451, jüngstes Stück hingegen ist die heutige Tageszeitung.

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