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Veranstaltung: Anzeige

Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.

Ergänzung zu Leistungsbeschreibung
Bei der Stadt Cuxhaven gibt es unterschiedliche Veranstaltungsarten, für die eine Genehmigung erforderlich ist.

Informationen zu Veranstaltungen, wie Fleckenmarkt oder Flohmarkt finden Sie unter \"Veranstaltung eines Jahr- bzw. Spezialmarktes: Festsetzung\",

Veranstaltungen, wie Wochenmarkt finden Sie unter \"Veranstaltung eines Wochenmarktes: Festsetzung\",

Auskunft zu Veranstaltungen auf Platzflächen, für die keine Straßensperrungen erforderlich sind, erhalten Sie unter \"Sondernutzungserlaubnisse\" und

zu Veranstaltungen wie Straßenfesten, für die Straßensperrungen erforderlich sind, erhalten Sie unter \"Übermäßigen Straßennutzung - Erlaubnisse und Ausnahmen\".
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.

Formulare, Unterlagen und weitere Informationen

Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:

  • Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
  • Zahl der zuzulassenden Teilnehmer
Welche Gebühren fallen an?

Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.

Welche Fristen muss ich beachten?
Anzeigefrist: 1 Woche
vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt)
Was sollte ich noch wissen?

Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.

Ort auswählen
Adresse

Allgemeine Verwaltung und Organisation (1.2)

Adresse

Rathausstraße 1

27472 Cuxhaven

ÖffnungszeitenMontag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Dienstag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
14:30 Uhr - 17:00 Uhr

Mittwoch
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Donnerstag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
14:30 Uhr - 17:00 Uhr

Freitag
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Parkplätze
Behindertenparkplatz:

Anzahl: 5

Parkplatz:

Anzahl: 20

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