Veranstaltung: Anzeige
Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.
Ergänzung zu Leistungsbeschreibung
Bei der Stadt Cuxhaven gibt es unterschiedliche Veranstaltungsarten, für die eine Genehmigung erforderlich ist.
Informationen zu Veranstaltungen, wie Fleckenmarkt oder Flohmarkt finden Sie unter \"Veranstaltung eines Jahr- bzw. Spezialmarktes: Festsetzung\",
Veranstaltungen, wie Wochenmarkt finden Sie unter \"Veranstaltung eines Wochenmarktes: Festsetzung\",
Auskunft zu Veranstaltungen auf Platzflächen, für die keine Straßensperrungen erforderlich sind, erhalten Sie unter \"Sondernutzungserlaubnisse\" und
zu Veranstaltungen wie Straßenfesten, für die Straßensperrungen erforderlich sind, erhalten Sie unter \"Übermäßigen Straßennutzung - Erlaubnisse und Ausnahmen\".
Informationen zu Veranstaltungen, wie Fleckenmarkt oder Flohmarkt finden Sie unter \"Veranstaltung eines Jahr- bzw. Spezialmarktes: Festsetzung\",
Veranstaltungen, wie Wochenmarkt finden Sie unter \"Veranstaltung eines Wochenmarktes: Festsetzung\",
Auskunft zu Veranstaltungen auf Platzflächen, für die keine Straßensperrungen erforderlich sind, erhalten Sie unter \"Sondernutzungserlaubnisse\" und
zu Veranstaltungen wie Straßenfesten, für die Straßensperrungen erforderlich sind, erhalten Sie unter \"Übermäßigen Straßennutzung - Erlaubnisse und Ausnahmen\".
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.
Formulare, Unterlagen und weitere Informationen
Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:
- Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
- Zahl der zuzulassenden Teilnehmer
Welche Gebühren fallen an?
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.
Welche Fristen muss ich beachten?
Anzeigefrist: 1 Woche
vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt)
vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt)
Rechtsgrundlage
Sondernutzungssatzung
Gewerbeordnung (GewO)Gaststättengesetz (GastG)
Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG)
Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG)
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
Was sollte ich noch wissen?
Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.
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Adresse
Allgemeine Verwaltung und Organisation (1.2)
Adresse
Rathausstraße 1
27472 Cuxhaven
ÖffnungszeitenMontag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
14:30 Uhr - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
14:30 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
14:30 Uhr - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
14:30 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
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