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Kinderreisepass Ausstellung

Achtung: Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

Die Ausstellung eines Kinderreisepasses muss beantragt werden und gilt für Kinder bis zum 12. Lebensjahr. Bei der Beantragung werden keine biometrischen Daten erhoben.

In Abhängigkeit des Reiselandes kann die Vorlage eines Reispasses mit biometrischen Daten verlangt werden. In diesem Fall ist für das Kind ein elektronischer Reisepass (ePass) für Minderjährige (siehe Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige) zu beantragen.

Ab der Vollendung des 10. Lebensjahres muss die Unterschrift auf dem Kinderreisepass enthalten sein.

Ergänzung zu Leistungsbeschreibung

Die Stadt Cuxhaven weist darauf hin, dass aktuelle biometrische Lichtbilder nicht älter als sechs Monate sein dürfen. Eine aktuelle letzte Personenstandsurkunde ist immer dann vorzulegen, wenn kein aktuell gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden kann.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Ansprechpartner
Kerstin Selke
001, Erdgeschoss
04721 700-721
04721 700-920
Jendrik Stegemann
006, Erdgeschoss
04721 700-724
04721 700-920
Tanja Stüven
004, Erdgeschoss
04721 700-726
04721 700-920
Voraussetzungen
  • Anwesenheit des Kindes zur Identitätsprüfung
    • Kann das Kind nicht persönlich anwesend sein, wird nur ein vorläufiges Dokument ausgestellt.
    • Spätestens bei der Ausgabe des Dokumentes muss eine Identitätsprüfung durch die zuständige Stelle erfolgen, sonst wird der Kinderreisepass nicht ausgehändigt.
Formulare, Unterlagen und weitere Informationen
  • alter Kinderausweis oder Kinderreisepass (sofern vorhanden) oder Geburtsurkunde des Kindes
  • Einverständnis(erklärung) der Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
Welche Gebühren fallen an?
für die Ausstellung
Gebühr: 13,00 Euro
Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und für Sport

Ort auswählen
Adresse

Bürgerservice (7.1)

Adresse

Rathausplatz 1

27472 Cuxhaven

ÖffnungszeitenMontag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Dienstag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
14:30 Uhr - 17:00 Uhr

Mittwoch
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Donnerstag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
14:30 Uhr - 17:00 Uhr

Freitag
07:30 Uhr - 12:30 Uhr

Ausländerbehörde:
NUR mit Terminvereinbarung unter auslaenderbehoerde@cuxhaven.de
oder telefonisch insbesondere
montags – freitags von 09:00 Uhr – 10:00 Uhr und zusätzlich dienstags und donnerstags von 14:00 Uhr – 15:00 Uhr
unter der jeweils bekannten Telefonnummer.
Parkplätze
Behindertenparkplatz:

Anzahl: 5

Parkplatz:

Anzahl: 20

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