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Katastrophenschutz

In Niedersachsen obliegen der zuständigen Stelle die Hilfeleistung in ihrem Gebiet. Sie hat dazu insbesondere u. a. eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Kreisfeuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen.

Ergänzung zu Leistungsbeschreibung


Katastrophenschutz ist ein Organisationsprinzip für eine Vielzahl von Aufgabenträgern, Einsatzkräfte und allen anderen, die zur Gefahrenabwehr bei einer Großschadenslage eingesetzt werden können und zentral geleitet werden. Zuständig sind die Landkreise, die Region Hannover, die Kreisfreien Städte sowie die Städte Hildesheim und Cuxhaven.
Ein Katastrophenfall im Sinne des Gesetzes ist ein Notstand, bei dem Leben, Gesundheit, die lebenswichtige Versorgung der Bevölkerung, die Umwelt oder erhebliche Sachwerte in einem solchen Maße gefährdet oder beeinträchtigt sind, dass seine Bekämpfung durch die zuständigen Behörden und die notwendigen Einsatz- und Hilfskräfte eine zentrale Leitung erfordert.
Die Stadt Cuxhaven hat als Katastrophenschutzbehörde für ihr Gebiet insbesondere die Katastrophengefahren zu ermitteln, einen Katastrophenschutzplan mit Sonderplänen aufzustellen und fortzuschreiben und einen Katastrophenschutzstab vorzuhalten und auszubilden.
Im Katastrophenfall obliegt der Katastrophenschutzbehörde die Feststellung des Katastrophenfalles, die zentrale Leitung der Katastrophenbekämpfung und u. a. die Anforderung nachbarschaftlicher und überörtlicher Hilfe und Koordinierung der Ressourcen. Im Ereignisfall kann es zudem notwendig sein, dass Sperrmaßnahmen oder Evakuierungen größeren Ausmaßes angeordnet werden müssen oder die Beschaffung umfangreicher Sachleistungen aus dem privaten Bereich notwendig werden.
Zum Katastrophenschutz der Stadt Cuxhaven im engeren Sinne gehören insbesondere

  • die privaten Hilfsorganisationen
  • Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Deutsche Lebens-Rettungsgesellschaft (DLRG)
  • die Feuerwehren
  • die Berufsfeuerwehr der Stadt Cuxhaven und 12 Freiwillige Feuerwehren
  • die Regieeinheit – Information und Kommunikation (IuK) der Stadt Cuxhaven
  • die private Rettungshundestaffel des Elbe-Weser-Rettungshunde e.V.
  • das Technische Hilfswerk (THW)

Im Ernstfall erstreckt sich die Organisation des Einsatzes auch auf viele andere Bereiche: Polizei, Bundespolizei, Bundeswehr, Rettungsdienst, private Unternehmer, sowie auf Spezialisten aus Wissenschaft und Technik.
Zuständig ist die Abteilung Brand- und Katastrophenschutz. Bei Fragen stehen Ihnen die o. g. Ansprechpartner zur Verfügung.
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Ansprechpartner
Gerd Klemusch
10, 1. Etage
04721 700-815
Formulare, Unterlagen und weitere Informationen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage
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Adresse

Wasserwirtschaft, Abfall und Katastrophenschutz (7.2)

Adresse

Grandauerstraße 2

27472 Cuxhaven

ÖffnungszeitenMontag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Dienstag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
14:30 Uhr - 17:00 Uhr

Mittwoch
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Donnerstag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
14:30 Uhr - 17:00 Uhr

Freitag
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
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