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Unterschriften: Beglaubigung

Die amtliche Beglaubigung von Unterschriften dient der Identitätskontrolle. Die zuständige Stelle kann Unterschriften beglaubigen, wenn

  • das unterzeichnete Dokument zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird und
  • die Unterschrift in Gegenwart des beglaubigenden Mitarbeiters geleistet wird.

Unterschriften dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn:

  • sie der öffentlichen Beglaubigung durch einen Notar bedürfen  (§ 129 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) z.B.
    • Unterschriftsbeglaubigungen unter Verträgen oder Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts;
    • in Vereins- und Handelsregistersachen;
  • sie ohne zugehörigen Text (Blankounterschriften) vorgelegt werden,
  • das vorgelegte Schriftstück nicht zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist,  benötigt wird (z.B. sog. „Reichsbürgererklärungen und -urkunden“) oder das Durchlesen verweigert wird,
  • Schriftstücke in einer fremden Sprache abgefasst sind.
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, sowie bei jeder Behörde im Rahmen ihrer sachlichen Zuständigkeit.

Ansprechpartner
Kerstin Selke
001, Erdgeschoss
04721 700-721
04721 700-920
Jendrik Stegemann
006, Erdgeschoss
04721 700-724
04721 700-920
Tanja Stüven
004, Erdgeschoss
04721 700-726
04721 700-920
Formulare, Unterlagen und weitere Informationen
  • Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
  • Schriftstück, auf dem die zu leistende Unterschrift beglaubigt werden soll
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Unterstützende Institutionen

Bürgerbüro, Bürgerberatung

Bemerkungen

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27472 Cuxhaven

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unter der jeweils bekannten Telefonnummer.
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