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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen: Meldung - Unfall

Das Austreten wassergefährdender Stoffe wie Säuren oder Mineralöle in nicht unbedeutender Menge (ab 10 l), die aus Leitungen, Anlagen oder Fahrzeugen austreten und in den Boden, die Kanalisation oder in Gewässer gelangen können, muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.

Die zuständige Stelle benötigt möglichst genaue Angaben über

  • den Ort und Zeitpunkt des Vorfalls,
  • die Art und Menge des wassergefährdenden Stoffes sowie
  • die Art der befürchteten oder eingetretenen Gefährdung.
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Außerhalb der Dienstzeit ist eine Meldung bei der Feuerwehreinsatzleitstelle (Tel. 112) oder der nächstgelegenen Polizeidienststelle möglich.

Formulare, Unterlagen und weitere Informationen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Meldung muss unverzüglich erfolgen.

Rechtsgrundlage
Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

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Adresse

Wasserwirtschaft, Abfall und Katastrophenschutz (7.2)

Adresse

Grandauerstraße 2

27472 Cuxhaven

ÖffnungszeitenMontag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Dienstag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
14:30 Uhr - 17:00 Uhr

Mittwoch
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Donnerstag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
14:30 Uhr - 17:00 Uhr

Freitag
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Parkplätze
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Parkplatz:

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