Wilder Müll Entsorgung
Wilder Müll ist der zuständigen Stelle zu melden, die sich um die Entsorgung kümmert.
Illegale Abfallentsorgung
Trotz des vielseitigen Entsorgungsangebotes, das der Abfallwirtschaftsbetrieb den Cuxhaven Bürgerinnen und Bürgern bietet, kommt es im Stadtgebiet leider immer wieder zu illegalen Abfallablagerungen.
Das Wegwerfen von Abfällen auf Straßen, Plätzen oder in der Natur ist kein Kavaliersdelikt!
Diese Art der Entsorgung von Hausmüll, Sperrmüllgegenständen, Altreifen oder Baustoffen sowie häufig auch Autobatterien, Altöl und Asbestplatten führt nicht nur zu einer zunehmenden Verunstaltung der Landschaft, sondern gefährdet unter Umständen die Allgemeinheit, insbesondere spielende Kinder sowie die Schutzgüter Boden und Wasser.
Das Entsorgen von Müll jeglicher Art an Straßen, Waldrändern, Wegen et cetera ist verboten und kann mit Bußgeldern oder im Rahmen eines Strafverfahrens geahndet werden. Erwähnt sei hier auch das beliebte Entsorgen von Gartenabfällen auf öffentlichen Flächen. Auch dies ist eine unzulässige Form der Abfallentsorgung und wird bei Bekanntwerden im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens verfolgt.
Für Hinweise auf „Illegale Abfallablagerungen“ und gegebenenfalls auch die Verursacher ist untere Abfallbehörde der Stadt Cuxhaven dankbar und nimmt diese Hinweise unter der Telefonnummer 04721 / 700-827 Herr Werner Bentlage entgegen. Außerdem können Sie auch gern Ihre Mitteilung online über den den Mängelmelder (Kategorie: Wilder Müll) abgeben.
MängelmelderDie Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Die Meldung kann auch bei der Polizei erfolgen.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
AG Kommunenredaktion
Wasserwirtschaft, Abfall und Katastrophenschutz (7.2)
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27472 Cuxhaven
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