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Deichangelegenheiten

Die Stadt Cuxhaven liegt mit ca. 28 km Küstenlinie an der Nordsee und der Tideelbe. An ca. 22 km dieser Küstenlinie wird das Stadtgebiet durch Hauptdeiche vor Sturmfluten geschützt. Ca. 6 km der Küstenlinie sind aufgrund ihrer natürlichen Höhenlage vor Sturmfluten sicher.
Das Niedersächsische Deichgesetz schreibt zur Sicherstellung des Deichschutzes vor, dass jede Benutzung des Deiches, außer zum Zwecke der Deicherhaltung grundsätzlich verboten ist. Nutzungseinschränkungen gelten auch für das Deichvorland und landseitig für eine 50 Meter-Deichschutzzone.
Ausnahmen von diesen Regelungen erteilt die Stadt Cuxhaven als Untere Deichbehörde in Abstimmung mit den zuständigen Deichverbänden, die für die Deicherhal-tung verantwortlich sind. Auf dem Gebiet der Stadt Cuxhaven sind drei verschiedene Deichverbände tätig:

Der Deichverband Land Wursten unterhält die Deiche im südwestlichen Stadtgebiet in Berensch und Arensch, von der Stadtgrenze am Landmarschengraben bis zum Eichenkrattwald in Berensch, den Berenscher Dorfdeich und den Arenscher Wiesendeich. Darüber hinaus unterhält dieser Deichverband die Deiche an der Unterweser bis an die Stadtgrenze zu Bremerhaven.

  • Der Cuxhavener Deichverband unterhält die Deiche von Duhnen, beginnend am hoch liegenden Gelände in der Duhner Heide bis 100 m westlich des Baumrönnesieles.
  •  Der Hadelner Deich- und Uferbauverband unterhält die Deiche im Anschluss daran bis zur Stadtgrenze am Glameyers Stack und außerhalb des Stadtgebietes bis nach Belum.

Vor Erteilung der von Ausnahmegenehmigungen wird gründlich geprüft, ob die beabsichtigten Nutzungen mit der Deichsicherheit vereinbar sind. Aufgrund der starken touristischen Nutzung der Cuxhavener Küstenlinie gibt es eine Vielzahl von Ausnahmegenehmigungen, die in der Regel auf die Sommersaison beschränkt sind und deren Einhaltung im Interesse der Deichsicherheit ständig überwacht werden muss.

Deichverband Land Wursten
Cuxhavener Deichverband
Hadelner Deich- und Uferbauverband
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