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Abbrennen pflanzlicher Abfälle

Pflanzliche Abfälle sind grundsätzlich zu kompostieren oder über die städtischen Grünabfallcontainer an den bekannten Sammelstellen bzw. im Recyclingzentrum Gudendorf zu entsorgen.

Eine Verbrennung kommt nur ausnahmsweise beim Befall der Pflanzen mit bestimmten Schädlingen in Betracht. Einzelheiten regelt die sog. Pflanzenabfallverordnung. Die Untere Abfallbehörde erteilt gern weitere Auskünfte.

Die sog. Brauchtumsfeuer (Osterfeuer) unterliegen nicht der Pflanzenabfallverordnung.

An wen muss ich mich wenden?
Ansprechpartner
Werner Bentlage
2.03
04721 700-827
04721 700-927
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Wasserwirtschaft, Abfall und Katastrophenschutz (7.2)

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Grandauerstraße 2

27472 Cuxhaven

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08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Dienstag
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