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Explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoff/Feuerwerk usw.) - Umgang und Verkehr

Der Erwerb und der Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen im privaten Bereich bedarf der Erlaubnis.
Im Arbeitsgebiet Sprengstoffrecht der Abteilung Sicherheit, Ordnung & Gewerbe werden für nicht gewerbliche Antragsteller, die ihren Wohnsitz im Stadtgebiet haben, folgende Angelegenheiten bearbeitet:

 

1. für den Erwerb und Umgang mit Treibladungsmitteln für Wiederlader, Vorderlader und Böllerschützen - Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen - Erteilung von Sprengstofferlaubnissen nach § 27 Sprengstoffgesetz

 

2. Genehmigungen zum Erwerb und Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörpern)

An wen muss ich mich wenden?
Ansprechpartner
Ralf Frenser
E. 01, Erdgeschoss
04721 700-301
04721 700-902
Wiebke Schurig
Abteilungsleitung
E.02, Erdgeschoss
04721 700-327
04721 700-902
Rechtsgrundlage

Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG)

Ort auswählen
Adresse

Sicherheit, Ordnung und Gewerbe (7.3)

Adresse

Rathausplatz 1

27472 Cuxhaven

ÖffnungszeitenMontag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Dienstag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
14:30 Uhr - 17:00 Uhr

Mittwoch
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Donnerstag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
14:30 Uhr - 17:00 Uhr

Freitag
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Parkplätze
Behindertenparkplatz:

Anzahl: 5

Parkplatz:

Anzahl: 20

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