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Explosionsgefährliche Stoffe - Umgang und Verkehr

Der Erwerb und der Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen im privaten Bereich bedarf der Erlaubnis.
Im Arbeitsgebiet Sprengstoffrecht des Referates 900 werden für nicht gewerbliche Antragsteller, die ihren Wohnsitz im Stadtgebiet haben, folgende Angelegenheiten bearbeitet:

1. für den Erwerb und Umgang mit Treibladungsmitteln für Wiederlader, Vorderlader und Böllerschützen - Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen - Erteilung von Sprengstofferlaubnissen nach § 27 Sprengstoffgesetz

2. Genehmigungen zum Erwerb und Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörpern)

An wen muss ich mich wenden?
Ansprechpartner
Ralf Frenser
E. 01, Erdgeschoss
04721 700-301
04721 700-902
Wiebke Schurig
Abteilungsleitung
E.02, Erdgeschoss
04721 700-327
04721 700-902
Rechtsgrundlage

Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG)

Ort auswählen
Adresse

Sicherheit, Ordnung und Gewerbe (7.3)

Adresse

Rathausstraße 1

27472 Cuxhaven

ÖffnungszeitenMontag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Dienstag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
14:30 Uhr - 17:00 Uhr

Mittwoch
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Donnerstag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
14:30 Uhr - 17:00 Uhr

Freitag
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Parkplätze
Behindertenparkplatz:

Anzahl: 5

Parkplatz:

Anzahl: 20

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