Explosionsgefährliche Stoffe - Umgang und Verkehr
Der Erwerb und der Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen im privaten Bereich bedarf der Erlaubnis.
Im Arbeitsgebiet Sprengstoffrecht des Referates 900 werden für nicht gewerbliche Antragsteller, die ihren Wohnsitz im Stadtgebiet haben, folgende Angelegenheiten bearbeitet:
1. für den Erwerb und Umgang mit Treibladungsmitteln für Wiederlader, Vorderlader und Böllerschützen - Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen - Erteilung von Sprengstofferlaubnissen nach § 27 Sprengstoffgesetz
2. Genehmigungen zum Erwerb und Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörpern)
Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG)
Sicherheit, Ordnung und Gewerbe (7.3)
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