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Zivilschutz

Zivilschutz ist der Katastrophenschutz im Verteidigungsfall. Dem Bund obliegt insoweit die Gesetzgebungszuständigkeit (Zivilschutzgesetz); die Erledigung der Aufgabe im Zivilschutz liegt bei den Ländern. Träger des Zivilschutzes sind die staatlichen, kommunalen und privaten Einrichtungen, die auch den Katastrophenschutz zu Friedenszeiten sicherstellen.

Der Zivilschutz in nationalen Bereich umfasst alle nichtmilitärischen Maßnahmen zum Schutz der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Bürger im Spannungs- und im Verteidigungsfall. Die Zivile Verteidigung hat die Aufgabe, die Aufrechterhaltung der staatlichen Ordnung, den Schutz der Bevölkerung und deren Versorgung nach den Sicherstellungsgesetzen sicherzustellen.

Der Zivilschutz beinhaltet u. a. den Teil des Katastrophenschutzes, den der Bund mit eigenen Mitteln ausrüstet, um die Länder in die Lage zu versetzen, bei einer militärischen Auseinandersetzung, die besonderen Belange des Katastrophenschutzes im Verteidigungsfall sicherzustellen. Der zuständigen Behörde obliegt die Verwaltung und Bewirtschaftung der bundeseigenen Zivilschutzausstattung und der Erhalt deren Einsatzbereitschaft.

So finden sich in der Stadt Cuxhaven beispielsweise ein Atomschutzbunker und 9 Trink-wassernotbrunnen für die Notversorgung bei einem Ausfall der Wasserversorgung.

Zuständig ist die Abteilung Brand- und Katastrophenschutz. Bei Fragen stehen Ihnen die o. g. Ansprechpartner gern zur Verfügung.

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Brandschutz und Rettungswesen (700)

ÖffnungszeitenDie Feuer- und Rettungswache ist telefonisch täglich 24 Stunden zu erreichen.
Die Mitarbeiter/innen zu den Dienstleitungen bzw. der Verwaltung sind entsprechend den Öffnungszeiten im Footer unten zu erreichen.